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Forderung nach humanistischer Bildung

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Innsbrucker Hochschulschriften mit Beitrag zur Lehrerbildung in Tirol
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Monika Oebelsberger: Die Musik in der Lehrerbildung Tirols von der Maria-Theresianischen Schulreform bis zum Reichsvolksschulgesetz (1774–1869). Innsbrucker Hochschulschriften Serie A: Musikpädagogik, Band 2, Josef Sulz (Hrsg.). Verlag Müller-Speiser, Anif/Salzburg 1999.

Einen wichtigen Beitrag zur musikpädagogischen Fachgeschichte Tirols liefert die hier vorgelegte Untersuchung Monika Oebelsbergers, die 1993 als Dissertation an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum“ in Salzburg/Innsbruck angenommen wurde und jetzt im Rahmen der Innsbrucker Hochschulschriften erschienen ist. Eingehend untersucht die Autorin die Stellung des Schulfaches Musik oder – wie es damals hieß – des „Schulgesanges“ oder „Singens“ innerhalb des damals entstehenden Volksschulwesens und in der Lehrerbildung und analysiert dabei sehr genau das komplexe Netzwerk staatspolitischer und kirchenpolitischer Interessen mit ihrem jeweiligen Menschenbild auf der einen, das an der Entwicklung des Individuums orientierte rein humanistische Ideengut auf der anderen Seite.
Ende des 18. Jahrhunderts beschränkte sich der Singunterricht auf die Vermittlung religiöser Inhalte, insbesondere katechetischer Texte. Abt Felbinger beispielsweise maß dem Singen keine eigenständige, fachspezifische Funktion bei und duldete die Musik lediglich in der ihr zugewiesenen Funktion. In seiner „Allgemeinen Schulordnung“ von 1774, dem Ausgangspunkt der Maria-Theresianischen Schulreform, allerdings war Felbinger sehr reformerisch: Er führte die „Volksschule“ für alle Bevölkerungsschichten ein, verbunden mit einer allgemeinen Schulpflicht, und installierte eine effiziente Lehrerbildung und Schulaufsicht.

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde Tirol von Bayern politisch regiert. In dieser Zeit war der Einfluss der damals fortschrittlichen bayerischen Schulpolitik sehr stark: So entstanden etwa erste öffentliche Singschulen im Sinne einer „Pestalozzischen Volksbildung“, Musik wurde in den Fächerkanon der Präparanden aufgenommen und sollte als Fach „Singen“ auch in den Volksschulen unterrichtet werden. Nach 1814 allerdings kehrte Tirol unter die österreichische Herrschaft zurück, und in diesem bewusst starr gehaltenen politischen System des Neoabsolutismus wurden die meisten Schul- und Lehrerbildungsreformen rückgängig gemacht. Nur dem Entstehen einer bürgerlichen Musikkultur mit ihrem Interesse an privat organisierter, musikalischer (Aus-)Bildung und dem Kämpfen vieler engagierter Pädagogen ist es zu verdanken, dass das musikdidaktische Niveau in der Zeit der Restauration (1816–1848) erhalten blieb.

Besonders nach der Revolution des Jahres 1848 zeichnete sich ein Umdenken vieler Lehrer ab, die sich intensiv mit der Sinnhaftigkeit und Legitimierung eines Singunterrichts an den Volksschulen auseinander setzten. Hier findet sich etwa die Forderung nach einer humanistischen Bildung, die den ganzen Menschen umfasst und eine einseitige Vermittlung kognitiver Inhalte ablehnt. Erst mit dem Reichsvolksschulgesetz von 1869 wurde der „Gesangsunterricht“ im Lehrplan der Volksschulen und in dem der Lehrerbildung verankert, die Kirche verlor ihren direkten Einfluss auf die Bestimmung der Lehrinhalte, und die Lehrer wurden zu „Pädagogen/-innen, die auch ‚Musik’ zu lehren hatten, ausgebildet und nicht mehr zu Lehrern, die gleichzeitig, oder bisweilen vor allem, Kirchenmusiker zu sein hatten“ (S. 157). Aufschlussreiche Einblicke in die soziale Situation der Lehrer und didaktisch-methodische Konzepte der Zeit ergänzen diese historisch ergiebige Studie, insbesondere auch das Faksimile der hier erstmals veröffentlichten „Schulgesänge“ von Gregor Kraemer, einem Schulliederbuch aus dem Jahre 1800 mit hundert Liedern.

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