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Arbeitsgericht bestätigt Kündigung von Frauenkirche-Organist

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Dresden - Der entlassene Organist der Dresdner Frauenkirche, Samuel Kummer, ist mit seiner Klage in erster Instanz gescheitert.

 

Die 1. Kammer des Arbeitsgerichts Dresden hat laut Mitteilung vom Mittwoch die Wirksamkeit der Kündigung durch die Stiftung Frauenkirche bestätigt. Aus Sicht der Richter gab es zu Recht Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mannes, er habe trotz der Warnungen in den Abmahnungen sein Verhalten nicht geändert. Das belaste das Arbeitsverhältnis so stark, «dass es nun gekündigt werden durfte». Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Landesarbeitsgericht möglich.

Wie aus der Begründung hervorgeht, wurde Kummer (55) am 2. Januar 2022 zum 30. September 2022 gekündigt, nachdem er zu einem von ihm musikalisch zu begleitenden Gottesdienst nicht erschienen war. Die Stiftung Frauenkirche wollte sich von ihm trennen, da es ähnliche Vorfälle bereits in der Vergangenheit gegeben hatte. Der Kirchenmusiker war deshalb drei Mal abgemahnt worden, nach Auffassung der Richter berechtigt.

Das Argument des Organisten, er habe Mails zu seiner Vertretung eines Kollegen übersehen, überzeugte nicht. Er müsse dafür sorgen, «ordnungsgemäß eingehende Diensteinteilungen auch zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend zu organisieren», befanden die Richter. Zudem habe er vom Vertretungsbedarf gewusst, da er den Urlaubsantrag des Kollegen unterschrieben hatte. Und es sei allein seine Sache, «zu einem ordnungsgemäß eingeteilten Dienst zu erscheinen».

Die Stiftung sieht sich durch das Urteil in ihrer Sichtweise gestärkt. In einem Statement würdigte sie Kummer als «herausragenden Künstler», der 17 Jahre den Bereich Orgelmusik «mit Leidenschaft und hohem Engagement gestaltet und geprägt» habe. «An einem Ort wie der Dresdner Frauenkirche reicht künstlerische Exzellenz allein aber nicht aus», hieß es. Nötig sei ebenso Verlässlichkeit und da seien alle Beschäftigten gefordert. Man bedauere, dass «beständige Differenzen und daraus resultierende Reibungsverluste auf organisatorischer Ebene» nicht zur Zufriedenheit beider Seiten ausgeräumt werden konnten.

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