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Arbeitsgericht lehnt einstweilige Verfügung im Fall Wang ab

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Würzburg (ddp-bay). Im Rechtsstreit zwischen dem fristlosentlassenen Generalmusikdirektor Jin Wang und der Stadt Würzburg hat das Würzburger Arbeitsgericht den Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. «Es fehlt derzeit an einem Verfügungsanspruch», sagte Arbeitsrichter Christian Steindl am Mittwoch. Bis zu einer Entscheidung des Bühnenschiedsgerichts in München über die Kündigungsschutzklage sei die Stadt deshalb nicht verpflichtet, Jin Wang als Generalmusikdirektor weiter zu beschäftigen.

   Wangs Anwältin Elke Hambrecht hatte die Verfügung im Eilverfahren beantragt, um die Weiterbeschäftigung des 48-jährigen Dirigenten am Würzburger Mainfranken-Theater zu erreichen, bis das Schiedsgericht über die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung entschieden hat. Außerdem wollte Hambrecht, dass der designierte Wang-Nachfolger Jonathan Seers in Würzburg weder als Generalmusikdirektor noch als Gastdirigent beschäftigt wird. Beide Seiten tauschten vor dem Arbeitsgericht fast zwei Stunden lang ihre Argumente aus.

   Die Stadt hatte Wang wegen anhaltender Querelen mit dem Philharmonischen Orchester fristlos aus seinem noch bis September 2010 laufenden Vertrag entlassen. Bei der Entscheidung spielte auch ein Ermittlungsverfahren gegen Wang wegen «versuchter Nötigung zu einer sexuellen Handlung» eine Rolle, das derzeit vorläufig eingestellt ist. Das Bühnenschiedsgericht hat die erste Hauptsache-Verhandlung für den 9. Februar angesetzt.

 

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