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Entlassener Jin Wang scheitert vorerst mit einstweiliger Verfügung

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Würzburg (ddp-bay). Die Würzburger Kultur-Affäre um den fristlos entlassenen Generalmusikdirektor (GMD) Jin Wang wird in der kommenden Woche im Gerichtssaal fortgesetzt. Wie der Direktor des Arbeitsgerichts Würzburg, Wolfgang Poel, mitteilte, wird der zuständige Arbeitsrichter am Mittwoch (10. Dezember, 11.00 Uhr) über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung verhandeln.

   Den Eilantrag hatte Wangs Anwältin Elke Hambrecht gestellt, um die Weiterbeschäftigung des 48-jährigen Dirigenten zu erreichen. Jin Wang, seit September 2006 am Würzburger Mainfranken-Theater als GMD angestellt, war nach Querelen mit dem Philharmonischen Orchester und der Leitung des Theaters vor drei Wochen zunächst beurlaubt und eine Woche später fristlos entlassen worden. Bei den entsprechenden Beschlüssen des Stadtrats, die Hambrecht für unwirksam hält, spielte auch ein Ermittlungsverfahren wegen «versuchter Nötigung zu einer sexuellen Handlung» gegen den Dirigenten eine Rolle. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Würzburg vorläufig eingestellt.  Jin Wang will seinen Vertrag als GMD bis zum September 2010 erfüllen, obwohl sich das Orchester im Oktober bei einer Abstimmung mit großer Mehrheit gegen ihn ausgesprochen hat.

   Mit der einstweiligen Verfügung soll deshalb auch verhindert werden, dass Jonathan Seers Nachfolger von Wang in Würzburg wird. Der Engländer wurde am Donnerstag vom Mainfranken-Theater als neuer GMD präsentiert und soll sich in dieser Eigenschaft auch dem Orchester bereits vorgestellt haben. Am Freitag ruderte die Stadt zurück: Seers habe derzeit keinen Vertrag als GMD, sondern sei lediglich als «Gastdirigent» tätig, teilte die Anwältin der Stadt dem Arbeitsgericht mit. «Mit Rücksicht auf diese Erklärung hat der zuständige Richter entschieden, dass vor der mündlichen Verhandlung keine Dringlichkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung besteht», so Arbeitsgerichtdirektor Wolfgang Pohl.

   Wangs Anwältin hält sämtliche Beschlüsse des Stadtrats in Sachen Jin Wang für unwirksam und die fristlose Kündung für «offensichtlich unbegründet». Im Zusammenhang mit ihrem Eilantrag hat Hambrecht schwere Vorwürfe gegen das Arbeitsgericht erhoben: Dort versuche man offensichtlich durch Zeitverzögerung, der Gegenseite Vorteile zu verschaffen, so die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Zu den Vorwürfen wollte Arbeitsgerichtsdirektor Pohl sich nicht äußern. Hambrecht sprach am Freitag gar von einer Art «organisierter Kriminalität» gegen Jin Wang in Würzburg.

   «Die Gegenseite kennt anscheinend keinerlei ethische Grundsätze mehr. Es sind jegliche Schranken in der Art und Weise der Auseinandersetzung gefallen», erwiderte Würzburgs Oberbürgermeister Georg Rosenthal. Gegen ihn hat eine «Vereinigung zum Schutz der Menschenrechte e.V.» mit Sitz in Adelsheim (Baden-Württemberg) am Freitag eine Aufsichtsbeschwerde bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Rosenthal habe sich durch Suspendierung, Hausverbot und fristlose Kündigung von Jin Wang «einer schweren Verletzung der Menschenwürde» schuldig gemacht, heißt es in einer Mitteilung der Vereinigung.

 

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