Frankfurt/Main - Der Choreograph William Forsythe hat testamentarisch festgelegt, dass seine Stücke nach seinem Tod nicht mehr aufgeführt werden dürfen. Als Grund nannte er in der «Frankfurter Rundschau» (Mittwochausgabe) das deutsche Erbschaftsrecht. Mit der Entscheidung wolle er seine Familie schützen: «Sie müssten so viel Erbschaftssteuer zahlen, dass sie nichts mehr hätten.»
Wenn das Finanzamt nach seinem Tod alle seine Choreographien sehe und jede mit nur 30 000 Euro bewerten würde, wäre seine Familie ruiniert, sagte Forsythe, der von 1984 bis 2004 Ballettchef in Frankfurt am Main war: «Nur weil die Werke anscheinend so viel wert sind.» Allerdings räumte der Künstler ein, dass er es nicht bei allen Stücken gut fände, wenn sie nach seinem Tod verschwinden würden. «Es gibt ein paar, die könnten ruhig weiterleben», sagte der Choreograph. Allerdings gelte die Festlegung nur für kommerzielle Aufführungen. Wenn keiner damit verdiene, gebe es kein Erbproblem.
Mit seinem neuen Projekt «Motion Bank», das von der Kulturstiftung des Bundes gefördert wird, will Forsythe eine Bibliothek für digitale Tanzpartituren aufbauen. «Im digitalen Zeitalter können wir endlich unser Wissen darstellen», betonte der Choreograph.