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Hauke Berheide und Matthias Schriefl erhalten NRW-Förderpreise in der Sparte Musik

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Der Komponist Hauke Berheide und der Jazztrompeter Matthias Schriefl haben die diesjährigen Förderpreise des Landes Nordrhein-Westfalen in der Sparte „Komposition, Dirigat, Instrumentalmusik“ erhalten. Die Dotierung des Preises wurde in diesem Jahr von 5.000 Euro auf 7.500 Euro erhöht.

Der nordrhein-westfälische Staatssekretär für Kultur, Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, der den Preis an elf Nachwuchskünstlerinnen und -künstler sowie zwei Architektenduos verlieh, sagte dazu, es sei bemerkenswert, wie viele prominente Künstler – wie Pina Bausch, Andreas Gursky, Frank-Peter Zimmermann oder Gerhard Hoehme – ebenfalls in frühen Jahren diese Ehrung erhalten hätten.

Gewürdigt werden die Leistungen in den Sparten Bildende Kunst, Literatur, Musik, Film, Theater, Architektur und Medienkunst.

Ausgezeichnet wurden:

- In der Sparte „Malerei, Graphik, Bildhauerei“ die in Köln lebende Bildende Künstlerin Natalie Czech,

- in der Sparte „Dichtung, Schriftstellerei“ der in Soest lebende Autor Marius Hulpe und der in Ascheberg lebende Autor Oliver Uschmann,

- in der Sparte „Komposition, Dirigat, Instrumentalmusik“der Komponist  Hauke Jasper Berheide und der in Kökn lebende Komponist und Trompeter Matthias Schriefl,

- in der Sparte „Theater: Regie, Schauspiel, Gesang, Tanz, Bühnenbild“ die in Bochum lebende Schauspielerin Lena Schwarz und der Regisseur Laurent Chétouane,

- in der Sparte „Film: Regie, Bühnenbild, Kameraführung“ zwei in Köln lebende Regisseure: Gregor Buchkremer und Stefan Westerwelle,

- in der Sparte „Medienkunst“ die ebenfalls in Köln lebenden Medienkünstlerinnen Freya Hattenberger und Kerstin Ergenzinger,

- in der Sparte „Architektur, Innenarchitektur, Gartenarchitektur, Städtebau, Design“ die Kölner “Studyo Architects” mit der Architektin Aysin Ipekci und Architekt Cem Yurtsever sowie das Architektenduo “modulorbeat- ambitious urbanists + planners“ mit den Architekten Marc Günnewig und Jan Kampshoff.

Die Ehrung wird seit 1957 jährlich von der Landesregierung für überdurchschnittliche Begabungen im Bereich der Kunst vergeben. Die Preisträgerinnen und Preisträger sollten in der Regel nicht älter als 35 Jahre alt sein und müssen durch Geburt, Wohnsitz oder ihr Schaffen mit dem Land Nordrhein-Westfalen verbunden sein.

 

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