Berlin - Dem Dramatiker Rolf Hochhuth bleibt der Zugang zum Berliner Ensemble für Theaterproben weiter verwehrt. Das Landgericht Berlin hob am Donnerstag eine entsprechende einstweilige Verfügung vom Vormonat auf und gab damit dem Widerspruch der Kulturverwaltung gegen die Entscheidung der Vorinstanz statt.
Der 78-jährige Schriftsteller hatte einen Zugang zum Theater während der Sommerferien verlangt, um dort sein Stück «Sommer 14» inszenieren zu können. Der Dramatiker ist über die Ilse-Holzapfel-Stiftung Eigentümer des Theaters am Schiffbauerdamm, das an den Berliner Senat vermietet ist und vom Berliner Ensemble genutzt wird. Der Vertrag endet 2012.
Laut Mietvertrag hat Hochhuth in den Sommerferien das Recht, die Bühne für fünf Wochen zu nutzen. Er muss die Nutzung allerdings rechtzeitig anmelden. «Wir müssen die Bühne nicht freihalten, wenn sie nicht angemeldet ist», betonte der Anwalt des Senats, Peter Raue. Der Theaterplan sei bis Jahresende durchdisponiert. Derzeit finden auf der Hauptbühne im Theater umfangreiche Baumaßnahmen statt.
Der Vorsitzende Richter Kai-Uwe Höhning hatte bereits in der mündlichen Verhandlung seine Zweifel bekundet, dass ein «Verfügungsanspruch» vonseiten Hochhuths vorliegt. Knackpunkt sei, dass Hochhuth nicht fristgemäß zum 30. April vergangenen Jahres dem Theater schriftlich mitgeteilt habe, wer der Regisseur seines Stückes sei, sagte er.
Der 78-Jährige bezeichnete das Verhalten des Theaters vor Gericht als «Schikane». Er hatte eigenen Angaben nach im Februar 2008 dem Theaterintendanten Claus Peymann die Regie des Stücks «Sommer 14» angeboten. Peymann lehnte dies jedoch ab. «Es war nicht die Rede davon, dass ich verzichte, wenn er es nicht macht», äußerte Hochhuth dazu. Er habe mehrfach mündlich geäußert, dass er dann die Inszenierung selbst übernehme.
Entscheidend war, dass der Dramatiker seine Absicht, selbst Regie zu führen, bis Ende April vergangenen Jahres der Theaterleitung schriftlich hätte mitteilen müssen. Hochhuth sei über die Entscheidung Peymanns umgehend informiert worden, betonte Rechtsanwalt Peter Raue. Erst zehn Tage nach Beginn der diesjährigen Theaterferien im Juli habe Hochhuth dann für seine Inszenierung den Zugang zur Bühne verlangt. Es lag daher kein Einverständnis seitens des Hauses vor.
Der Anwalt des Senats verwies darauf, dass dem Dramatiker für den gewünschten Zeitraum im August die Probebühne angeboten worden sei. Dies habe er jedoch angelehnt, weil er «provozieren will», sagte Raue.
Im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit hatte Hochhuth Anfang der Woche das «Ende der Ära Peymann am Berliner Ensemble» angekündigt. In einem Schreiben im Namen der Ilse-Holzapfel-Stiftung an Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) verlangte er die Herausgabe der Schlüssel und drohte, anderenfalls die fristlose Kündigung auszusprechen.