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Leni Riefenstahl muss nicht wegen Volksverhetzung vor Gericht

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Regisseurin Leni Riefenstahl bleibt von einem Strafverfahren wegen Volksverhetzung verschont. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main verzichtete mit Zustimmung des Gerichts auf eine Strafverfolgung.

Frankfurt/Main (ddp). Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Job Tilmann, betonte am Freitag, Riefenstahls Schuld sei «als gering anzusehen». Die Behörde hatte zuvor wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gegen die umstrittene 100-jährige Filmemacherin ermittelt.

Der Verein Rom e.V. hatte im August Strafanzeige gegen Riefenstahl gestellt. Dabei ging es um eine Aussage der Regisseurin zu den in ihrem Film «Tiefland» (1940/1954) als Komparsen eingesetzten Sinti und Roma. In einem Interview mit der «Frankfurter Rundschau» hatte Riefenstahl behauptet, dass sie alle «Zigeuner», die als Komparsen mitgespielt haben, nach Kriegsende wiedergesehen habe und dass keinem einzigen etwas passiert sei.

Der Verein hält diese Aussage für «Holocaustleugnung». Recherchen von Rom e.V. zufolge wurden zwischen 1940 und 1944 rund 120 Sinti und Roma aus den Lagern Max Glahn bei Salzburg und Marzahn (Berlin) zur Mitwirkung an dem Film gezwungen. Nach Angaben des Vereins wurden nachweislich zahlreiche Beteiligte später in den Vernichtungslagern getötet. Im August hatte Riefenstahl eine Unterlassungserklärung unterschrieben, wonach sie ihre Aussage nicht mehr behaupten darf.

Die Ermittlungen ergaben nach Angaben der Staatsanwaltschaft, dass Riefenstahl - wie in der Strafanzeige angeführt - in dem Interview erklärt habe, «alle Zigeuner, die in Tiefland mitgewirkt haben, nach Kriegsende wiedergesehen» zu haben. Tatsächlich sei aber der größte Teil der Komparsen in Konzentrations- und Vernichtungslagern umgekommen, heißt es weiter. Indem Riefenstahl «wissentlich dieses Schicksal in Abrede stellte», habe sie zumindest den Tatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfüllt. Sie habe sich aber in der Unterlassungserklärung verpflichtet, die im Interview gemachte Behauptung nicht länger aufzustellen. «Dies und das hohe Alter der Beschuldigten rechtfertigen die getroffene Entscheidung», betonte Tilmann. An einer weiteren Strafverfolgung bestehe kein öffentliches Interesse.