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Muskelspiele statt Hirnschmalz: Von-der Leyens Bildungs-Poker Bild: juegensoli
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Von der Leyens Zwei-Klassen-Akrobatik: VdM fordert klare Qualitätskriterien für Bildungs-Euros ein

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Der Verband deutscher Musikschulen erwartet klare Regelungen von Bund und Ländern, die bewirken, dass die BildungsCard-Mittel an Qualitätskriterien gebunden werden. Dabei kommt den fundierten und erprobten Bildungsangeboten der öffentlichen Musikschulen besondere Bedeutung zu.

Bundesministerin von der Leyen hat angekündigt, beim Bildungspaket in der Hartz-IV-Reform vorzusehen, dass (auch) den Ländern die Ausgestaltung konkreter Förderungsregelungen ermöglicht werden soll (das Hamburger Abendblatt berichtete am 15.10.). Wenn der Gesetzentwurf kommenden Mittwoch im Kabinett beschlossen wird, ist es nach Ansicht des Verbandes deutscher Musikschulen erforderlich, dass gemeinsam mit den Zuständigkeitsregelungen auch Definitionen für Qualitätskriterien geschaffen werden müssen.
„Ein wesentlicher Auftrag Öffentlicher Musikschulen ist die Zugänglichkeit für Kinder aller Bevölkerungsschichten“, so VdM-Vorsitzender Winfried Richter, „kein Kind, kein Jugendlicher darf allein aufgrund mangelnder finanzieller Voraussetzungen von den Bildungsangeboten der VdM-Musikschulen ausgeschlossen werden. Gerade in Verbindung mit Sozialermäßigungen der öffentlichen Musikschulen könnte die BildungsCard eine sinnvolle Kombination ergeben.“

Öffentliche Musikschulen haben für die vorgesehene BildungsCard geeignete Angebote:
Es ist durchaus positiv zu werten, dass Ministerin von der Leyen die Musikschulen als Träger kultureller Bildung in der Diskussion um die Nutzung der BildungsCard an vorderer Stelle nennt. Öffentliche Musikschulen haben vielfältige und attraktive Angebote, um Anreize für Kinder und Jugendliche für die Nutzung der BildungsCard zu geben. DrumCircle oder Vocussion, Musikalische Früherziehung, Schnupperkurse bzw. Instrumentenkarussell, Vokalangebote in Chören und Programme wie „Jedem Kind ein Instrument“ und „Jedem Kind seine Stimme“ sowie Kurse im Bereich Tanz und Bewegung sind nur einige Beispiele für eine Nutzungsmöglichkeit der BildungsCard in VdM-Musikschulen.
Wenn nun mit diesen ersten Bildungsimpulsen bei Kindern und Jugendlichen Interesse und der Wunsch für vertiefte Angebote geweckt wird, wenn also das Erlernen eines Instrumentes kontinuierlichen Unterricht erfordert oder das Mitspielen in einer Band die Anschaffung eines Instrumentes voraussetzt, muss auch politisch dafür gesorgt werden, dass diesen jungen Menschen ein solcher Bildungsverlauf ermöglicht wird, sonst werden die Inhaber der BildungsCard von nachhaltigen Bildungsangeboten ausgeschlossen und zu Nutzern zweiter Klasse.
Der VdM fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern dazu auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass den Kindern, die durch die Leistungen des Bildungspakets erreicht werden, auch fundierte Bildungsangebote gleicher Qualität zukommen, wie sie auch andere Kinder wahrnehmen können. Wenn soziale Integration gelingen soll, kann die Politik keine Qualitätsunterschiede der Bildungsangebote akzeptieren.

Der Verband deutscher Musikschulen ist Träger- und Fachverband der 920 öffentlichen, zumeist kommunalen Musikschulen, die mit ihrem dichten Netz an rund 4000 Standorten mit ca. 36.000 qualifizierten Lehrkräften weit über 1 Million Kinder und Jugendliche erreichen. Öffentliche Musikschulen sind mit ihren fundierten Angeboten aufgrund ihrer Sozialverpflichtung und ihrer seit Jahrzehnten vorhandenen fachlichen Kompetenz durch bundesweiten Strukturplan, Rahmenlehrpläne und Unterrichtskonzept, vor allem auch durch ihre professionelle Lehrkräfte die geeigneten Umsetzungspartner für die mit dem Bildungspaket vorgesehenen Maßnahmen.

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