Berlin - Sarah Wedl-Wilson, Rektorin der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, wurde zum 28. April 2023 zur Kulturstaatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung ernannt. Damit legt sie ihr Amt als Rektorin nieder. Bis zur Entscheidung über die Nachfolge übernimmt die Prorektorin Prof. Andrea Tober ihre Aufgaben in der Hochschulleitung.
Wechsel der Rektorin Sarah Wedl-Wilson in die Senatsverwaltung für Kultur
Prorektorin Andrea Tober übernimmt interimistisch das Amt der Rektorin
Sarah Wedl-Wilson, Rektorin der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin, wird zum 28. April 2023 zur Kulturstaatssekretärin in der Berliner Senatsverwaltung ernannt. Damit legt sie ihr Amt als Rektorin nieder. Bis zur Entscheidung über die Nachfolge übernimmt die Prorektorin Prof. Andrea Tober ihre Aufgaben in der Hochschulleitung.
„Wir sind Sarah Wedl-Wilson sehr dankbar für ihr außerordentliches Engagement in den letzten vier Jahren und für die vielen Initiativen zur Ausgestaltung der Zukunft unserer traditionsreichen Ausbildungsinstitution. Gerade in der Corona-Pandemie waren wir beeindruckt vom umsichtigen und sensiblen Krisenmanagement unserer Rektorin, das trotz alledem die Aufrechterhaltung der Lehre ermöglichte. Wir können die Kultursenatsverwaltung zu ihrer Entscheidung nur beglückwünschen und freuen uns – wenn auch mit einem weinenden Auge – über diese Ernennung!“ sagt die Prorektorin Prof. Andrea Tober, die gemeinsam mit dem Kanzler Hans-Joachim Völz die Amtsgeschäfte der Hochschule weiterführen wird.
Mit ihrem Wechsel in die Politik verlässt Sarah Wedl-Wilson die Hochschule vor Ende ihrer regulären Amtszeit, die zum 30. September 2023 auslaufen würde. Sie hat zahlreiche Projekte angestoßen und die Eisler als aktive Netzwerkerin sichtbar in der internationalen Hochschullandschaft als auch in der Metropole Berlin vorangebracht. Bis zuletzt führte sie mit der Senatsverwaltung Wissenschaft die Verhandlungen für den neuen Hochschulvertrag.
Die Wahl für das Rektor*innenamt findet voraussichtlich noch in diesem Semester statt. Der Akademische Senat hat am Mittwoch, den 26. April 2023, beschlossen, das laufende Findungsverfahren im Sinne der Bestenauslese offen zu halten und die Bewerbungsfrist bis zum 23. Mai 2023 zu verlängern.