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Bundeskulturpolitik auf der Zielgeraden

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Ein Jahr vor der Bundestagswahl: ein Resümee
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Gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl befindet sich derzeit die Bundeskulturpolitik auf der Zielgeraden. Bundesregierung und Regierungskoalition konnten einige der Vorhaben, die sie sich für diese Legislaturperiode vorgenommen hatten, bereits umsetzen. Fast schon selbstverständlich ist die Einrichtung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags sowie die Einsetzung eines Staatsministers beim Bundeskanzler als Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien.

Gut ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl befindet sich derzeit die Bundeskulturpolitik auf der Zielgeraden. Bundesregierung und Regierungskoalition konnten einige der Vorhaben, die sie sich für diese Legislaturperiode vorgenommen hatten, bereits umsetzen. Fast schon selbstverständlich ist die Einrichtung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags sowie die Einsetzung eines Staatsministers beim Bundeskanzler als Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien.Mit Blick auf den Gesetzgebungsprozess ist an die Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes, die im Frühjahr 2001 abgeschlossen wurde, zu denken sowie die Reform des Stiftungssteuerrechts, die zum Januar 2000 wirksam wurde.

Noch aus steht die zweite Stufe der Stiftungsrechtsreform. Bundesregierung und Regierungskoalition haben beide deutlich gemacht, dass sie in dieser Legislaturperiode eine umfassende Reform des Stiftungsrechts anstreben. Ohne eine Reform des Stiftungszivilrechts bliebe diese Stiftungsrechtsreform ein Torso. Die im letzten Jahr vom Bundesministerium der Justiz eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungszivilrechts muss nun ihre Ergebnisse vorlegen, damit die Reform angegangen werden kann. Betrachtet man die Stiftungsrechtsdiskussion in den Ländern dürfte die Reform nicht schwer fallen. Erst zum September dieses Jahres hat Bayern sein Stiftungsrecht reformiert. Viele Forderungen, die von Verbandsseite in die Stiftungsrechtsreformdebatte eingebracht wurden, wurden in diesem Gesetz aufgenommen und umgesetzt. Wenn das Land, welches die Kulturhoheit am offensivsten in Deutschland vertritt, den Reformkurs aufnimmt, dürften die anderen wohl auch zu überzeugen sein, dass die Reform des Stiftungszivilrechts Impulse für die Errichtung von Stiftungen setzen kann und ihre Hoheit nicht angetastet wird. Hier sollten Bundesregierung und Parlament zum Spurt ansetzen und auf der noch verbleibenden Strecke bis zum Bundestagswahlkampf 2002 die Reform verabschieden. Es wäre ein positives Signal für die Durchsetzungsfähigkeit der neu geschaffenen parlamentarischen und administrativen Kulturstrukturen; wurde doch die notwendige Reform des Stiftungszivil- und des Stiftungssteuerrechts immer wieder als Argument vorgebracht, als es im Bundestagswahlkampf 1998 darum ging, neue kulturpolitische Zuständigkeiten auf der Bundesebene einzufordern.

Der Deutsche Kulturrat, der Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben in einer gemeinsamen Erklärung „Reform des Stiftungsprivatrechts zügig umsetzen!“ (nachzulesnen unter: www.kulturrat.de/aktuell/Stellungnahme/Stiftungsprivatrecht.htm) das Erfordernis der Stiftungsrechtsreform umrissen und die notwendigen Reformschritte aufgeführt.

Thema Ausländersteuer

Als neues Thema wurde in dieser Legislaturperiode die Reform der beschränkten Steuerpflicht ausländischer Künstlerinnen und Künstler, die so genannte Ausländersteuer, angestoßen. Nachdem im Jahr 1996 der Steuersatz für die so genannte Ausländersteuer von 15 Prozent des Umsatzes auf 25 Prozent angehoben wurde, war in den letzten Jahren ein deutlicher Rückgang an Auftritten ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Deutschland festzustellen. Staatsminis-ter Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin sprach in einem Gespräch mit dem Sprecherrat des Deutschen Kulturrates von einem Rückgang von Auftritten ausländischer Künstlerinnen und Künstler in Deutschland um 30 Prozent. Dieser Rückgang hat zur Folge, dass auch weniger deutsche Künstler in das Ausland eingeladen werden.

Der Kulturaustausch insgesamt leidet darunter. Der Deutsche Kulturrat hat in einer Resolution konkrete Vorschläge zur Reform der Ausländersteuer unterbreitet (nachzulesen unter: www.kulturrat.de/themen/auslaendersteuer-reform.htm). Die Reform sollte zwei Aspekten Rechnung tragen. Zum einen sollte das gesamte Verfahren dadurch vereinfacht werden, dass ein angemessener Freibetrag pro Künstler eingeführt wird.

Dieser Freibetrag, der entweder pro Auftritt oder wie der Deutsche Kulturrat vorgeschlagen hat, pro Jahr gelten soll, soll dazu dienen, dass bei geringen Gagen keine Steuer abgeführt werden muss und damit Veranstalter sowie Künstlerinnen und Künstler entlastet werden. Hierdurch würde besonders der so genannte „kleine Kulturaustausch“ gefördert werden, der vielfach durch ehrenamtliche Organisationen getragen wird. Darüber hinaus muss die Bemessungsgrundlage für die so genannte Ausländersteuer geändert werden. Bislang wird davon ausgegangen, dass Künstlerinnen und Künstler, die vorübergehend in Deutschland auftreten, von ihrem Umsatz 50 Prozent Kosten haben. Die restlichen 50 Prozent verbleiben, so wird angenommen, als Gewinn. Diese Annahme ist nicht richtig. Aktuelles Datenmaterial aus den Niederlanden belegt, dass im Durchschnitt von 75 Prozent Kosten und damit 25 Prozent Gewinn ausgegangen werden muss. Diese Zahlen sind auf Deutschland übertragbar.

Konkret bedeutet das, dass der Steuersatz bei der beschränkten Steuerpflicht der realen Kostenstruktur angepasst werden muss. Bei den bisherigen Gesprächen zeigte sich das Finanzministerium bislang hartleibig. Eine Reform noch in dieser Legislaturperiode wird vom Bundesfinanzministerium offensichtlich nicht mehr angestrebt. Es entsteht der Eindruck, dass das Vorhaben auf die lange Bank geschoben werden soll. Außerdem wird das Argument angeführt, dass auch die Länder zustimmen müssen. Also auch hier wird wieder das alte „Schwarzer-Peter-Spiel“ ausgepackt. Die Länder schieben die Verantwortung dem Bund zu, der Bund schiebt sie an die Länder weiter. So kann das Spiel bis zur Unendlichkeit fortgeführt werden. Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestags und der Staatsminister für Kultur und Medien müssen nun zeigen, dass sie es ernst nehmen mit der kulturpolitischen Kompetenz des Bundes in Hinblick auf die Gestaltung der Rahmenbedingungen.

Thema Urhebervertragsrecht

Ein drittes Vorhaben, das noch ansteht, ist das Gesetzesvorhaben „Urhebervertragsrecht“ der Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin. Die Bundesjustizministerin hatte bereits vor der Wahl angekündigt, dass sie sich des Themas Urheberrecht und Urhebervertragsrecht annehmen wird, sollte die SPD die Wahl gewinnen. Im Juni 2001 wurde der Gesetzesentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung der Urheber und ausübenden Künstler“ in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Bereits bevor der Gesetzesentwurf in das Parlament eingebracht worden war, fand anhand des so genannten Professorenentwurfs der Urheberrechtsexperten Prof. Dr. Dietz, Prof. Dr. Loewenheim, Prof. Dr. Nordemann, Prof. Dr. Schricker und Prof. Dr. Vogel eine rege und sehr kontroverse Diskussion statt. Bei keinem kulturpolitischen Thema waren die Differenzen in dieser Legislaturperiode so groß wie mit Blick auf das Urhebervertragsrecht. Geradezu unversöhnlich prallen die Meinungen aufeinander. Bei der gemeinsamen Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags am 15. Oktober des Jahres wurde deutlich, dass es nur schwer sein wird, einen Kompromiss zu finden.

Zu scharf war der Ton mit dem die Argumente ausgetauscht wurden. Wurde von Seiten der Verwerter der drohende Untergang des Kultur- und Medienstandorts Deutschlands beschworen, konterten die Urheber mit Hungerlöhnen, mit denen sie von Verwerterseite abgespeist werden. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Gesetzesvorhaben, das in originärer Zuständigkeit des Bundes liegt, noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird.

Thema Bundeskulturstiftung

Als offenes Thema steht ferner noch die Bundeskulturstiftung im Raum. Wird der Traum von Willy Brandt, Günter Grass und anderen, eine Bundeskulturstiftung oder Nationalstiftung zu errichten, umgesetzt oder wird der Bund sich dem Einspruch der Länder ergeben. Die Gründung der Bundeskulturstiftung wäre ein deutliches Signal dafür, dass der Bund seine Verantwortung für Kultur und Kulturpolitik auch finanziell übernehmen will. Für das erste Jahr (2002) hat der ansonsten nicht so freigebige Bundesfinanzminister 25 Millionen Mark als Zuschuss zur Verfügung gestellt. Auch wenn es wünschenswerter gewesen wäre, wäre gleich eine echte Stiftung mit einer vernünftigen Finanzausstattung errichtet worden, so kann man doch hier sagen: „Besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach“.
Die Finanznot der Länder und Gemeinden lassen kulturelle Experimente kaum mehr zu. Die individuelle Künstlerinnen- und Künstlerförderung muss immer mehr Federn lassen, da die Mittel für den Erhalt der Institutionen benötigt werden. Die Bundeskulturstiftung, ausgestattet mit unterschiedlichen flexiblen Instrumenten zur Förderung des kulturellen Lebens, kann Impulse setzen und wichtige Aufgaben in der Kulturförderung aller Sparten übernehmen.
Jetzt wird sich zeigen, ob die Bundeskulturpolitik erfolgreich die Zielgerade passieren wird. Von diesem Ergebnis wird auch abhängen, wie die Strukturen in der nächsten Legislaturperiode aussehen werden. Wird es bei den bestehenden Verantwortlichkeiten bleiben oder wird es vielleicht einen Minister für Kultur plus X auf der Bundesebene geben?

Kultur und Kulturpolitik haben bislang in dieser Legislaturperiode an Bedeutung gewonnen. Diese Stärke sollte die Abgeordneten und den Staatsminister auch über die Zielgerade hinaustragen und ihnen helfen, die noch ausstehenden Vorhaben zu verwirklichen.

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