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Ein Mensch mit zum Dutt hochgebundenen Haaren und Kopfhörer steht mit dem Rücken zu Kamera. Über die Schulter kann man auf das Smartphone gucken, an dass der Kopfhörer angeschlossen ist. Es zeigt das Spotify-Logo aus grünem Kreis mit drei abwärtsgebogenen Strichen.

Foto: Ludwig Wright

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Von Peanuts und Playlists

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Ein Überblick über die Debatte zur Vergütung beim Musikstreaming
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Ganze 89 Prozent der Musikschaffenden schätzen ihre Vergütung aus dem Musikstreaming als nicht angemessen und zu niedrig ein. Das geht aus einer Studie hervor, die im Auftrag der GEMA erstellt wurde („Musikstreaming in Deutschland“, Goldmedia, 2022). Sie bildet eine handfeste Diskussionsgrundlage in Deutschland über die Vergütung beim Streaming.

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Das Geld eines Musikstreaming-Abonnements wird in Deutschland wie folgt aufgeteilt: 19 Prozent sind Mehrwertsteuer. Danach nehmen die Streaming-Dienste 30 Prozent. Labels bekommen durchschnittlich 42,4 Prozent. Deren Pendants im Urheberrecht, die Verlage, erhalten 5,3 Prozent. Die Interpret:innen erhalten 12,7 Prozent und die Urheber:
innen 9,7 Prozent. Das bedeutet, die Musikschaffenden erhalten insgesamt 22,4 Prozent.

Der Geldfluss

Die 30 Prozent, die die Streaming-Dienste einbehalten, rühren von den üblichen Handelsmargen her, die beim Verkauf von Tonträgern anfallen. Diese 30 Prozent etablierten sich zuerst bei Downloadstores, wie beispielsweise iTunes, später bei Streaming-Plattformen, auch wenn kein Verkauf mehr stattfand. Es ist schwer zu beurteilen, ob das so gerechtfertigt ist. Denn eine digitale Musikplattform hat reale Kosten: dazu gehören unter anderem das Betreiben von Servern, Appentwicklung und Kundenservice. Wahrscheinlich sind diese aber geringer als die eines konventionellen Tonträgergeschäftes.

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An die Labels bzw. Plattenfirmen gehen 42,4 Prozent. Und es klingt wie Hohn, wenn es in diesem Zusammenhang heißt: „Die Musikschaffenden müssen eben bessere Verhandlungen mit den Labels führen und dürfen sich nicht auf solche fürchterlichen Deals einlassen, mit denen sie 80 oder mehr Prozent an ihre Plattenfirmen abdrücken müssen.“

Ein weiterer bitterer Beigeschmack entsteht, wenn man sich beispielsweise den Marktführer Spotify anschaut, der 31 Prozent des internationalen Marktanteils besetzt. Ein fast vernachlässigbarer Player dabei, aber umso spannender: die Labels. Um deren Aufnahmerechte zu erhalten, verkaufte Spotify bei der Gründung Unternehmensanteile an die drei Major-Labels Universal, Sony und Warner. Die Universal Music Group besitzt immer noch 3,3 Prozent der Spotify-Aktien. Sony besitzt weniger und verkaufte bereits einige Anteile. Warner verkaufte sogar alle. Dennoch ist dies ein klarer Interessenkonflikt, der auf dem Rücken der Musikschaffenden ausgetragen wird.

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Die Aufteilung von Leistungsschutz- und Urheberrechten

Die Tantiemen im Musikstreaming werden zu 79 Prozent auf der Seite der Leistungsschutzrechte – deren Rechteinhaber:innen Labels und Interpret:innen sind – ausgeschüttet. Die anderen 21 Prozent gehen an die Inhaber:innen des Urheberrechts: die Verlage und Komponist:innen bzw. Songwriter:innen. Diese Aufteilung hat sich zu Gunsten der Urheberrechte im Vergleich zu CDs entwickelt. Dort war eine Aufteilung von 90 zu 10 üblich. Dennoch steht sie im starken Kontrast zur Verteilung der Erlöse beim Radio. Dort sind annähernde 50:50 bewährt.

Da stellt sich die Frage: Ist Streaming eher wie der Verkauf von physischen Tonträgern mit einem aufwendigen Vertrieb zu betrachten oder wie Radio, welches niederschwellig, inzwischen meistens digital, bemustert werden kann? Vor allem ist es wichtig, dass die Musikschaffenden nicht untereinander ausgespielt werden. Aber das heutige Modell der Vergütung beim Musikstreaming funktioniert für Komponist:innen und Songwriter:innen nicht. Daran muss sich etwas ändern.

Die Stellschrauben

Der Kuchen muss sich insgesamt vergrößern. Die Preise für ein Abonnement eines Streaming-Services wurden 2023 das erste Mal seit Einführung dieser Dienste erhöht. Auch wenn es schon längst überfällig war, sind es gute Nachrichten. Die Frage aber bleibt: Ist es das, was uns Musik wert ist?

Die Verwässerung der Vergütung muss enden. Beispielsweise hat sich bei Spotify der durchschnittliche Umsatz von Kund:innen auf Grund der Einführung von Duo- und Familienabonnements, verringert.

Alternative Abrechnungsmodelle müssen untersucht werden. Die übliche Pro-Rata-Methode funktioniert so, alle Abonnementeinnahmen in einem Topf zu sammeln und diese entsprechend der Menge an Streams pro Track auszuschütten. Eine Alternative wäre das User Centric Payment System (Hörer:innen-zentriertes Zahlungsmodell). Dabei geht das Geld eines Abonnements genau an die Rechteinhaber:innen, deren Musik jeweils gehört wird. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien veranlasste eine umfassende Studie zu der Situation des Streaming in Deutschland, die noch nicht veröffentlicht worden ist. Die Ergebnisse dieser Studie werden entscheiden, ob und wie die Politik eingreifen wird.

Den vollständigen Artikel finden Sie in der kommenden Ausgabe der com.Position des DKV.

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