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Eine handschriftliche Partitur in einem aufgeschlagenen Buch gebunden.

Hans Sandig – Die Abendteuer der kleinen Trompete. Foto: Deutsches Komponistenarchiv

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Wohin mit dem Nachlass?

Untertitel
Erhebung zu Komponistennachlässen bei Bibliotheken und Archiven in Deutschland
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Das Thema „Wohin mit dem Nachlass?“ ist für viele ältere Komponistinnen und Komponisten ein drängendes. Viele Werke wurden noch mit der Hand geschrieben und liegen somit, sofern sie nicht von einem Verlag publiziert wurden, weder in Bibliotheken noch digital vor. Wir wollten uns einen Überblick verschaffen, welche Möglichkeiten lebende Komponist:innen aller Genres bzw. deren Rechtsnachfolger:innen haben, ihren Vor- bzw. Nachlass in einer Einrichtung unterzubringen, die gute archivarische Bedingungen und die Möglichkeit der öffentlichen Nutzung gewährleistet.

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Hierfür wurde ein Fragebogen an 108 Einrichtungen in Deutschland versendet. Insgesamt wurden 45 Fragebögen ausgefüllt und eingereicht.
Zwei von insgesamt zehn Fragen der Erhebung:

  1. Digitalisieren Sie analoge Bildton- und Tonträger (Langspielplatten, Tonbänder, Audio- und Video­kassetten usw.), wenn es sich mutmaßlich um Unikate (zum Beispiel private Konzertmitschnitte) handelt?
    Ja: 32 % (14 % mit Einschränkungen)    Nein: 68 % (2 % mit Ausnahmen) (n=44). 
    Als Begründungen für das „Nein“ werden vor allem „fehlende finanzielle oder technische Ausstattung“ und „betrifft unseren Bestand nur marginal“ genannt. Zu hoffen ist, dass Einrichtungen in näherer Zukunft Mittel finden, AV-Medien, insbesondere Video- und Audiokassetten sowie Tonbänder, zu digitalisieren, da deren Zerfall nur eine Frage der Zeit ist.
  2. Nehmen Sie auch Vorlässe noch lebender Komponist:innen an?
    Ja: 51 % (11 % mit Einschränkungen)    Nein: 49 % (n=45)

Die Annahme von Vorlässen ist für beide Seiten vorteilhaft: Die Einrichtungen können sich bei ganz konkreten Fragen (z.B. Unleserlichkeit einer handschriftlichen Notiz oder Zuordnung nicht näher gekennzeichneter Skizzenblätter) an den Komponisten beziehungsweise die Komponistin selbst wenden; und letztere gewinnen bereits zu Lebzeiten Sicherheit bezüglich des Verbleibs ihrer Handschriften, Tonträger und sonstigen Dokumente.

Fazit der Erhebung

Die zwischen zirka 1930 und 1965 geborene Komponist:innengeneration stößt auf ein Umfeld, in dem viele prinzipiell geeignete Einrichtungen aus Gründen der Raumkapazität oder finanzieller Engpässe keine Zusage für die Aufnahme von Nachlässen geben können. Die besten Chancen darauf, ihren Nachlass in einem Archiv unterzubringen, haben – dank des „Archiv Frau und Musik“ – Komponistinnen der E-Musik. Viele der angefragten Einrichtungen haben einen regionalen Sammelschwerpunkt. Das Deutsche Komponistenarchiv, 2005 in Dresden gegründet und von seinem Grundverständnis her für GEMA-Mitglieder aller Genres und Bundesländer offen, ist nur dank eines gemeinnützigen Vereins, stetig fließender Spendengelder und ehrenamtlicher Arbeit noch lebensfähig, kann aber keine Neuaufnahmen mehr tätigen. Andere in gleicher Weise für alle Genres und alle Regionen Deutschlands offene Einrichtungen sowie eine bundesweite Sammelstrategie fehlen.

Zwei Punkte näher betrachtet

  1. 68 % der Einrichtungen führen keine Digitalisierungen von Audio- und audiovisuellen Medien durch. Tonbänder, Video- und Audiocassetten sind mehr noch als Langspielplatten akut vom Verfall bedroht. Es wäre höchste Eile geboten, diese im eigenen Haus oder durch einen externen Dienstleister zu digitalisieren, damit historisch bedeutende, unikale Tondokumente nicht unwiederbringlich verloren gehen. Projekte wie „SAVE – Sicherung des audiovisuellen Erbes in Sachsen“ existieren offenkundig nicht in allen Regionen Deutschlands. 
    Man ist geneigt anzunehmen, dass aufgrund des Fehlens personeller und finanzieller Ressourcen der Verlust von Kulturgut stillschweigend in Kauf genommen wird.
  2. Eine Alternative für die Aufnahme von Nachlässen in physischer Form wäre das Bereitstellen von Servern, die es Komponist:innen schon zu Lebzeiten ermöglichen, ihre nicht in einem Verlag veröffentlichten Werke digital, also in Form von pdf- oder pdf/A-Dateien hochzuladen. Leider geben nur vier der angefragten Einrichtungen an, die Medienart „Komposition“ auf ihren Dokumentenservern zuzulassen. Dabei läge genau darin ein Modell für die Zukunft, die ja digital sein soll.

Das Ergebnis dieser bundesweiten Erhebung wird unter anderem bei einem Podiumsgespräch aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums des Deutschen Komponistenarchivs am 11.04.25 in Dresden vorgestellt und in ausführlicherer Fassung im Juni in der com.Position (Zeitschrift des Deutschen Komponist:innenverbands) veröffentlicht.

Allen Einrichtungen, die sich an der Erhebung beteiligt haben, sei herzlich gedankt.

Bild
Ein Mann mit kurzen silbrig-blonden Haaren und kurzerm vollbart in einem Anzug mit Hemd.

Der Autor der Erhebung: Matthias Drude. Foto: Antje Kunde

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