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Lohnt sich das Üben? Lohnt sich die Reise? Die Verantwortlichen von „Jugend musiziert“ sagen: Ja, der Wettbewerb 2021 findet statt. Foto: Markus Kaesler
Lohnt sich das Üben? Lohnt sich die Reise? Die Verantwortlichen von „Jugend musiziert“ sagen: Ja, der Wettbewerb 2021 findet statt. Foto: Markus Kaesler
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Was früher selbstverständlich war …

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… braucht nun Ermutigung
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In Zeiten von Corona ringen Konzertveranstalter, Kinobetreiber, Theater ebenso wie Musikschulen um praktikable Lösungen für ihre Klientel. Was ist erlaubt, was ist noch möglich oder vertretbar, wenn es nicht gleich von staatlicher Seite untersagt wurde? Diesem ständigen Überprüfungsverfahren unterzieht sich auch „Jugend musiziert“ seit nunmehr acht Monaten. Mit großer Spannung sahen alle Beteiligten daher der Sitzung des so genannten Erweiterten Projektbeirats von „Jugend musiziert“ entgegen: eines rund 50-köpfigen Gremiums aller auf Landes- und Bundesebene für „Jugend musiziert“ verantwortlichen Personen, das sich zwei Mal pro Jahr trifft und den Wettbewerb inhaltlich, künstlerisch und pädagogisch steuert.

Die traditionelle Herbstsitzung fand als Zoom-Meeting statt, die Intensität des Austauschs litt nur wenig darunter, auch wenn sich alle Beteiligten wünschten, sich baldmöglichst wieder physisch treffen zu können. Wie üblich umfasste die Tagesordnung zahlreiche wichtige Anregungen und Themen. Unzweifelhaft im Mittelpunkt stand jedoch die Frage: Wird „Jugend musiziert“ 2021 stattfinden? Eine Frage, die die „Jugend musiziert“-Welt seit der Absage des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ 2020 im März bewegte und deren Beantwortung sich dieses Gremium zumindest nähern wollte.

Nun liegt die Entscheidung ja bekanntermaßen nicht allein in den Händen des unmittelbar mit der Organisation von „Jugend musiziert“ betrauten Personenkreises. Der Wettbewerb ist fest im bundesdeutschen Musikleben verankert. Zu den Trägern zählen zahlreiche Institutionen und Verbände, kommunale, regionale und überregionale Träger sind darin ebenso eingebunden wie Berufsverbände für Musikpädagog*innen, die als Privatmusikerzieher*innen oder an einer kommunalen Musikschule tätig sind. Diese breite gesellschaftliche Verankerung sorgt einerseits für eine hohe Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit und sichert das künstlerisch-pädagogische Niveau des Wettbewerbs. Es verpflichtet „Jugend musiziert“ jedoch auch dazu, den engen Austausch mit den genannten Institutionen zu suchen, gesellschaftliche Strömungen wahrzunehmen und für Teilnahmebedingungen zu sorgen, die jeweils auf der Höhe der Zeit sind. In Zeiten von Corona sind hier natürlich insbesondere die zahlreichen Hygieneregelungen gemeint.

Ein klares „Ja“ zur Frage der Realisierung des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ 2021 konnte und kann in diesem Gremium also gar nicht fallen, ohne den gesellschaftlichen Kontext zu berücksichtigen, in dem sich „Jugend musiziert“ befindet. Aber, um dies vorwegzunehmen: Der Wille aller Anwesenden war ungebrochen da, „Jugend musiziert“ 2021 durchzuführen. Die besondere Rolle von „Jugend musiziert“ im bundesdeutschen Musikleben ist auch dahingehend fixiert, als der Wettbewerb weder eine Freizeitveranstaltung noch eine externe Veranstaltung ist, die an einer Musikschule stattfindet, sondern als Bildungsmaßnahme definiert ist, die vom Kinder – und Jugendplan des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird und daher entsprechend fundierte Unterstützung erfahren muss.

Sorgen, Fragen, Lösungswünsche

„Jugend musiziert“ ist ein Meilenstein in der bundesweiten Musikausbildung, entsprechend fundamental waren die Fragen, die die Bundesgeschäftsstelle in den vergangenen Monaten in zahllosen Telefonaten und Mails erreichten. Da ging es um die Sorge, den eigenen Schüler*innen als Ziel ihrer geübten Werke nicht die Teilnahme an „Jugend musiziert“ anbieten zu können.

Zu den kniffligen Fragen gehörte auch die nach der Vorbereitung für die Kategorie „Klavier vierhändig.“ Hier hatte die Bundesgeschäftsstelle „Jugend musiziert“ bereits im Juli die Empfehlung gegeben, vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Infektionsgefahr durch Corona, die Wertung dieser Kategorie ausschließlich an zwei Instrumenten durchzuführen. Geschwis­ter und in häuslicher Gemeinschaft lebende Teilnehmende waren davon ausgenommen. Ausdrücklich erlaubt wurde die Auswahl von Stücken, die ursprünglich für Klavier vierhändig an einem Instrument komponiert sind; sie können 2021 an zwei Klavieren aufgeführt werden, ohne dass sich dies negativ auf die Bewertung auswirkt.

Ähnliche Unsicherheit löste die Frage nach der Teilnahme in der Kategorie „Schlagzeug-Ensemble“ aus. Wie sollte mit der Situation umgegangen werden, wenn Musiker*innen gemeinsam an einem Malletinstrument spielen? Nicht zuletzt die Frage, wie ein Ensemble überhaupt qualifiziert unterrichtet werden könne, wenn es nicht gestattet ist, mehr als zwei Haushalte in einem Raum zu versammeln?

Beinahe überflüssig zu sagen, dass niemand hier eine zufriedenstellende Lösung hatte und auch niemand voraussagen konnte und kann, wann die Lage sich entspannt. Und doch werden die Sorgen ernst genommen und gute Lösungen gesucht. Die Fragen stellten in erster Linie Lehrkräfte, in zweiter Linie richteten dann die Verantwortlichen in den rund 160 Regionalausschüssen dieselben oder ähnliche Fragen an ihre Landesausschüsse und an die Bundesgeschäftsstelle.

Handreichungen

Als erste Konsequenz aus den zahlreichen bundesweiten Anfragen entwickelte die Bundesgeschäftsstelle in Zusammenarbeit mit den Landesausschüssen NRW, Hessen und Berlin eine umfangreiche Hilfestellung, die den Regionalausschüssen zur Verfügung gestellt wurde und sie ermutigen soll, den Wettbewerb corona- und regelkonform anzubieten. Wo dies nicht möglich sein würde und sich Regionen als Veranstalter zurückzögen, war in die Ausschreibung 2021 folgender neuer Paragraph aufgenommen worden:

„Für den Fall, dass eine Pandemie (z.B. Covid-19) zum Zeitpunkt des betroffenen Wettbewerbs eine Durchführung in gewohnter Weise nicht zulässt, behalten sich die ausführenden Veranstalter von Wettbewerben auf Regional-, Landes- und Bundesebene vor, die Wertungsspiele abzusagen, zu verlegen, oder, soweit möglich, in alternativer Form durchzuführen. Mit der Anmeldung wird eine solche Entscheidung von den Teilnehmenden, ihren Eltern und Lehrkräften akzeptiert.“

Wie speziell die Konstruktion des dreistufig angelegten Wettbewerbs „Jugend musiziert“ ist, wurde in diesen Tagen nochmals deutlich und je nach Perspektive war man darüber froh oder unzufrieden. Denn „Jugend musiziert“ ist kein Konzern, dessen Geschäftsstellen und Filialen von der Konzernspitze regiert werden. Alle drei Wettbewerbs­ebenen genießen Autonomie, die einzige Klammer, die die Ebenen miteinander verbindet, ist die Ausschreibung, in der die Teilnahmebedingungen geregelt sind und zu deren Einhaltung sich die 160 Regionalwettbewerbe und 19 Landeswettbewerbe verpflichten.

Folglich konnten alle Ideen, die in den zweieinhalb Tagen vom Erweiterten Projektbeirat entwickelt wurden, nicht mehr als ein Appell sein. Der wurde allerdings mit großer Bereitschaft gehört und auch weitergetragen. So erklärten die Vertreter*innen der Landesausschüsse ihre unbedingte Bereitschaft, die Regionalausschüsse ihres Bundeslandes in jeder Hinsicht zu ermutigen und zu unterstützen, so dass „Jugend musiziert“ 2021 stattfinden kann – im klaren Wissen darum, dass Regionalausschüsse die Art der Durchführung ihrer Wettbewerbe vor kommunalen Verwaltungen vertreten müssen. Die Entscheidung, welche Variante der Durchführung gewählt wird, liegt letztlich beim jeweiligen Regionalausschuss.

Ermutigend waren auch Berichte aus einigen Bundesländern, wo man beispielsweise die bisher schon übliche Praxis, eher dünn besetzte Kategorien in einem Regionalwettbewerb zusammenzuführen, nun auf alle Kategorien des Wettbewerbsjahres 2021 erweitern wird. Das trägt zur Entlastung einzelner Regionen bei. Auch die Variante, in der sich einzelne Regionen zu kleinen Gruppen zusammenschließen und untereinander verabreden, welche Kategorie in welcher Region angeboten werden soll, gehörte zu den ermutigenden Nachrichten.

Perspektive statt Ratlosigkeit

Der Wunsch nach Mindeststandards für die Durchführung von Regional- und auch Landeswettbewerben, um Gleichbehandlung zu gewährleisten, musste jedoch unerfüllt bleiben. Die Corona-Regeln und Vorschriften bundesweit sind zu unterschiedlich, als dass pauschale Richtlinien formuliert werden könnten, die für jeden Regionalwettbewerb Gültigkeit haben. Worauf man sich einigte, hatte das Zeug, zum deutlichen Signal für die Wettbewerbssaison 2021 zu werden: Alle für „Jugend musiziert“ Verantwortlichen bestärkten sich darin, dass die Wettbewerbe auf allen Ebenen – in welcher Variante und Vollständigkeit auch immer und in welchen Kooperationen auch immer – auf jeden Fall stattfinden werden. Auch wenn Regionalwettbewerbe unter unterschiedlichen Bedingungen stattfinden, werden die Landeswettbewerbe die Weiterleitungen akzeptieren. „Jugend musiziert“ 2021 wird verstärkt unter dem Gesichtspunkt „Gleichheit der Teilnahme-Chancen“ stattfinden, weniger unter dem bekannten Anspruch „Gleichheit der Bedingungen“.

Wo „Jugend musiziert“ 2021 oder Teile davon als digitale Variante stattfinden sollte(n), sollen Mindestanforderungen an die Aufnahme gelten. Den Wettbewerbsveranstalter*innen waren dazu aus der Bundesgeschäftsstelle umfangreiche „Handreichungen“ zur Verfügung gestellt worden. An diesem Papier hatten erfahrene Wettbewerbsgestalter*innen aller Ebenen mitgewirkt. Dies alles ist der Stand von Ende November. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, wie sich die Coronalage weiterentwickelt. Aber klar ist auch, dass es eine Perspektive braucht und „Jugend musiziert“ ein ideales Vehikel ist, um sie zu entwickeln. Wie formulierte es Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates in der Pressemitteilung vom 13. November? „In einer derzeit von Angst und pauschalen Verboten geprägten Situation brauchen Gesellschaft und Kulturleben mehr denn je eine Perspektive. (…) Denn eine Gesellschaft ohne kulturelles Leben verliert ihre Verständigungsbasis.“ 

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