Seit Anfang März stellt der Bundesverband des DTKV neue Unterrichtsverträge für seine Mitglieder zur Verfügung. Bestellt werden können sie online über die Internetseite (www.dtkv.org). Warum die Neuauflage und was ist neu?
Zum einen war die Motivation des Bundesvorstands, die bestehenden Musterverträge überarbeiten zu lassen, sie an die geltenden Bestimmungen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzugleichen. Somit entsprechen die neuen Verträge jetzt dem europaweit vereinheitlichten Datenschutzrecht – ein Muss für alle, die personenbezogene Daten verwalten. Im neuen Unterrichtsvertrag spiegelt das die Anlage 3 wider: Dort werden den Vertragspartner*innen – in der Regel Schüler*inneneltern bzw. erwachsene Schüler*innen – die notwendigen Datenschutzinformationen zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Änderung im Mustervertrag ist der Covid-19-Pandemie geschuldet. Viele Mitglieder, die als Musikpädagog*innen arbeiten, hatten 2020 das Problem, von heute auf morgen Online-Unterricht anbieten zu müssen, ohne dass diese Form des Unterrichts in den zuvor geschlossenen Verträgen vorkam. Ein entsprechender Passus ist nun aufgenommen.
Zudem wurde der Unterrichtsvertrag um weitere Anlagen ergänzt: durch ein Formular für ein SEPA-Basislastschriftmandat (Anlage 1), durch ein SEPA-Basislastschriftmandat für „vom Kontoinhaber abweichende Schuldner“ (Anlage 2) sowie in Anlage 4 durch eine „Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen“.
Kosten: 20 unbefristete Unterrichtsverträge (Umfang: 7 Seiten, Neuauflage Januar 2021): 10 Euro, bestellbar von den Landesverbänden ebenso wie von Einzelmitgliedern direkt.