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Anregungen aus Österreich und der Schweiz

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Interview mit DTKV-Präsident Dr. Dirk Hewig
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DKTV-Präsident Dr. Dirk Hewig hebt die Bedeutung des Freiberuflichen Musikpädagogen für eine individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen hervor. Ein Gespräch am Ende der D-A-CH-Tagung 2012 mit Sonja Rehberg.

neue musikzeitung: Der Titel der Tagung lautete: Der Freiberufliche Musikpädagoge – ein Beruf mit Zukunft? Wie gestaltet sich Ihrer Meinung nach die Zukunft dieses Berufes?

Dirk Hewig: Den reinen Freiberuflichen Musikpädagogen, das heißt den Musikpädagogen, der ausschließlich von freiberuflicher Unterrichtstätigkeit lebt, wird es in Zukunft wohl nur noch in geringerem Maße geben. Neben freier Unterrichtstätigkeit wird er in einem Teilzeitarbeitsverhältnis oder auf Honorarvertrag an Musikschulen, als Lehrbeauftragter an Musikhochschulen, als Instrumentallehrer an allgemein bildenden Schulen, gegebenenfalls auch in der Kirchen- und der Laienmusik tätig.

Um die soziale und wirtschaftliche Stellung des Freien Musikpädagogen zu stärken, erscheint es mir wichtig, die Bedeutung seiner Leistung, den Vorteil des qualifizierten Einzelunterrichts, in dem die Begabung des Schülers individuell gefördert wird, wieder stärker in den Blickpunkt und insbesondere auch ins Bewusstsein der Eltern zu rücken. Der Unterricht beim Freien Musikpädagogen ist oftmals die sinnvollere Alternative zu anderen musikalischen Unterrichtsangeboten. Der Freie Musikpädagoge erzielt oft Unterrichtserfolge, die bei anderen Angeboten nicht möglich sind.

nmz: Welche kulturpolitischen Veränderungen zugunsten des Freiberuflichen Musikpädagogen wünschen Sie sich?

Hewig: Neben einer Herausstellung der Bedeutung des Freien Musikpädagogen für unser Bildungssystem und einer damit verbundenen stärkeren Wahrnehmung und Wertschätzung wünsche ich mir auch eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Freien Musikpädagogen wie sie in unserer Resolution gefordert wird.
Überlegt werden sollte auch, ob nicht neben der öffentlichen Musikschulförderung Staat und Kommunen Schüler unmittelbar finanziell fördern zum Beispiel in Form von Bildungsgutscheinen, mit denen diese sich ihren Musiklehrer aussuchen und bezahlen können.
Die Aufwendungen der öffentlichen Hand pro Schüler lägen dann sicher unter denen an öffentlich geförderten Musikschulen. Wir sollten uns hier keine Denkverbote auferlegen, sondern kreativ weiterdenken.

nmz: Während dieser Tagung wurde uns die Situation in Österreich und der Schweiz vor Augen geführt. Was kann sich Deutschland von seinen Nachbarn abschauen?

Hewig: Österreich ist uns, was die Festanstellung der Musikpädagogen an Musikschulen anbelangt, in jedem Fall einen großen Schritt voraus. Dort hat fast jede Lehrkraft einen festen Arbeitsvertrag.
Die Schweiz bietet ein hervorragendes System der sozialen Absicherung. Dies erscheint mir weitaus differenzierter und umfassender als die Künstlersozialkasse in Deutschland. Im Gegensatz zu Deutschland ist darin auch eine Arbeitslosenversicherung enthalten. In beiden Ländern ist eine große Kreativität in der Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsmodellen mit anderen Bildungsträgern vorhanden.
Wir haben aus Österreich und der Schweiz eine Fülle von Informationen und Anregungen erhalten, über die wir weiter im Austausch bleiben wollen und die wir für unsere Aktivitäten für Freie Musikpädagogen sorgfältig auswerten werden.

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