Anlass für diese Stellungnahme ist die anhaltende Diskussion zur zweiten Säule der außerschulischen Musikförderung. Zum aktuellen Stand informieren der Tonkünstlerverband Bayern und der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen wie folgt:
Musikalische Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil ganzheitlicher Bildung. Deshalb muss es ein gemeinsames Anliegen unserer Verbände sein, möglichst allen Kindern einen nachhaltigen Zugang zu musikalischer Bildung durch Musikunterricht und aktives Singen und Musizieren zu ermöglichen. In diesem Sinn bilden die Privaten Musikinstitute/freiberuflichen Musikpädagog/-innen neben den Sing- und Musikschulen eine weitere Säule der Musikausbildung in Bayern. Diese Zusammenarbeit zeigt sich in Bayern mit großem Erfolg:
1. Gemeinsames Qualitätszertifikat von TKVB und VBSM
Das vom Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen, dem Tonkünstlerverband Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst herausgegebene Qualitätszertifikat steht für die pädagogische und künstlerische Qualität. Das Zertifikat wird Mitgliedern des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V. (TKVB), Lehrkräften an Musikschulen des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V. (VBSM) sowie Lehrkräften an Instituten des Landesverbandes der Freien Musikinstitute Bayern e.V. (ldfm) vom TKVB in enger Abstimmung mit dem VBSM erteilt. Das Qualitätszertifikat setzt einen Standard für die Qualität von Musikausbildung, der für alle Musikpädagog/-innen gilt, ob sie nun als freiberufliche Musikpädagog/-innen oder als Honorarlehrkräfte an einem Musikinstitut arbeiten. Es belegt eine vergleichbar geprüfte Qualität wie bei fest angestellten MusikpädagogInnen an Musikschulen.
Für die Musikschulen in Bayern ist die Sing- und Musikschulverordnung grundlegend, die klare Voraussetzungen zur Qualifizierung der Musikpädagog/-innen und der Struktur geförderter Musikschulen vorgibt. Für die Privaten Musikinstitute, die in der Projektförderung der Privaten Musikinstitute/freiberuflichen Musikpädagog/-innen sind, ist das Qualitätszertifikat die Basis und die Voraussetzung zur Aufnahme in die Projektförderung und stellt mit den Auflagen zur Verlängerung eine Qualitätssicherung dar.
Der Landesverband Bayerischer Sing- und Musikschulen (VBSM) und der Tonkünstlerverband Bayern (TKVB) fordern für alle Lehrkräfte in Deutschland, die an öffentlichen Musikschulen oder privaten Einrichtungen arbeiten, einen einheitlichen Qualitätsstandard. Das bayerische Qualitätszertifikat auf Basis der Bayerischen Sing- und Musikschulverordnung kann für einen einheitlichen Qualitätsstandard als Fundament dienen.
2. Projektförderung
Neben den Sing- und Musikschulen bilden die Privaten Musikinstitute sowie die freiberuflichen Musikpädagog/-innen eine weitere Säule der Musikausbildung in Bayern. Im Doppelhaushalt 2013/14 konnte erstmals ein eigener Haushaltsansatz für die Förderung der Privaten Musikinstitute/freiberuflichen Musikpädagog/-innen geschaffen werden. Mit dem Vollzug der Richtlinien wurde der Tonkünstlerverband Bayern e.V. beauftragt. Mit dieser Förderung wird die Wertigkeit des qualifizierten Musikunterrichts durch Private Musikinstitute sowie durch freiberufliche Musikpädagog/-innen anerkannt und ergänzend zu den Sing- und Musikschulen ein Beitrag zum Auf- und Ausbau einer bayernweiten, flächendeckenden Versorgung des Musikunterrichts geleistet.
Die Projektförderung wird kontrolliert und geregelt durch einen Steuer- und Koordinierungsausschuss, dem Vertreter aus dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sowie den wesentlichen Verbänden der musikpädagogischen Anbieter (VBSM, TKVB, ldfm) angehören. Eine enge Zusammenarbeit ist hier gewährleistet.
Fazit
Da sich in Bayern durch die seit 2013 bestehende Projektförderung eine besondere Situation darstellt und nur durch die Zusammenarbeit mit den Verbänden eine Basis für diese Projektförderung geschaffen werden konnte, ist es uns wichtig, die unter Punkt 1 und Punkt 2 dargestellten Fakten zu benennen und uns von den Aussagen, Artikeln und Meinungen verschiedener Verbände und Einzelpersonen, die zu diesem Thema in der nmz 6/2019 und 7-8/2019 sowie im E-Mail-Verkehr erschienen sind, zu distanzieren. Nur durch diese enge Zusammenarbeit ist es uns gelungen, an der zweiten Säule der außerschulischen Musikförderung teilhaben zu können.
gez. Wolfgang Greth, Geschäftsführer VBSM, Pöltnerstr. 25, 82362 Weilheim
Tel. 0881/20 58, Fax 0881/89 24, info [at] musikschulen-bayern.de (info[at]musikschulen-bayern[dot]de), www.musikschulen-bayern.de
gez. Ulrich Nicolai, 1. Vorsitzender TKVB, Sandstr. 31, 80335 München, Tel. 089/54 21 20 80, Fax 089/54 21 20 81, info [at] dtkvbayern.de (info[at]dtkvbayern[dot]de), www.dtkvbayern.de