Wer im Sommer in der Bahnzeitschrift blätterte, stieß in einer Bildstrecke auf ein Foto, auf dem der Satiriker und Fernsehmoderator Jan Böhmermann in eindeutig negativer Pose mit einem GEMA-Logo zu sehen war. Genauere Hintergründe zu diesem „GEMA-Crashing“, wie es in der Bildunterschrift hieß, erfuhr man nicht. Mit diesem „GEMA-Bashing“ geht er aber nicht nur bei seiner Zielgruppe auf Nummer sicher. Es scheint Teil des allgemeinen Zeitgeists zu sein und wird kaum hinterfragt. Die vielen, die die GEMA mit der GEZ verwechseln oder zumindest denken, die GEMA treibe auf ähnliche Weise pauschal Geld ein, seien hier nur am Rande erwähnt.
Selbst unter Musikerkollegen trifft man leider auf starke Vorurteile. Fast jeder hat passende Geschichten und irgendwelche Fantasie-Zahlen parat, welche die Kritik an der GEMA untermauern sollen. Fundiert sind die Einwände aber in den wenigsten Fällen: Mangelnde Kenntnis der Fakten ist also ein wichtiger Faktor, der das Negativ-Image der GEMA mit begünstigt. Es lohnt sich für jeden Musiker, der in irgendeiner Form bei der Veranstaltung von Konzerten beteiligt ist, sich mit den tatsächlichen GEMA-Tarifen zu beschäftigen. Schnell relativiert sich manches Gerücht und die Entscheidung fällt leichter, ein Konzertprogramm doch noch durch ein zeitgenössisches Werk zu bereichern.
Als Prof. Enjott Schneider, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, im Juli als Gastredner bei der Jahreshauptversammlung der „Tonkünstler München“ Rede und Antwort stand, war zu beobachten, welch großer Fragebedarf bei ausübenden Künstlern und Musikpädagogen in Sachen GEMA besteht. Ich kann meine Kollegen, Komponisten auf der einen, die konzertierenden Musiker und Lehrer auf der anderen Seite, nur dazu ermuntern, immer wieder das Gespräch untereinander zu suchen. Auch wenn sich in der GEMA im Bereich der Kommunikation in den letzten Jahren viel entwickelt hat, so ist der persönliche Kontakt und Erfahrungsaustausch immer der beste und nachdrücklichste; schließlich profitiert der Urheber von einem höheren Aufkommen. Ein wichtiges Thema ist immer wieder die Abwicklung von Konzerten, die durch den sogenannten Pauschalvertrag abgerechnet werden, wie Kirchenkonzerte oder Veranstaltungen in Musikschulen: auch wenn nicht für jedes Konzert einzeln GEMA gezahlt wird, so ist es doch unbedingt wichtig, die tatsächlich gespielten Werke zu melden. Denn nur dann können die Urheber berücksichtigt werden. Auf die Neuregelung der Meldefrist für Kirchenkonzerte sei hier ausdrücklich hingewiesen. Für uns Urheber ist das Prinzip GEMA essentiell. Für jeden Musiker und jeden Konsumenten sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, den Interessen der Urheber fair und unvoreingenommen zu begegnen, sind sie doch integraler Bestandteil des musikalischen Kreislaufs. Für einen Ausflug in ein anarchistisches Lebensgefühl sollten nicht wir Urheber herhalten müssen!