Wie der Deutsche Musikrat Ende Februar in einer Pressemeldung bekannt gab, ist das Förderprogramm des Deutschen Musikfonds nun angelaufen. Gefördert werden herausragende Projekte der zeitgenössischen Musik. Mit den mittlerweile aufgelaufenen 2,2 Millionen Euro steht 2017 eine besonders hohe Fördersumme zur Verfügung. Vorgesehen sind drei Förderrunden pro Jahr. Die Mitglieder des DTKV sind ausdrücklich aufgefordert, entsprechende Anträge einzureichen.
Zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Musikfonds e.V. gehören außer dem Deutschen Musikrat der Deutsche Tonkünstlerverband, die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, der Deutsche Komponistenverband, die Gesellschaft für Neue Musik, die Initiative Musik und die Union Deutscher Jazzmusiker.
Vertreter dieser Verbände hatten sich im September 2016 auf Einladung von Monika Grütters, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), beim Deutschen Musikrat in Berlin zusammengefunden, um den Verein „Musikfonds e.V.“ zu gründen (siehe nmz 11/16). Für den Deutschen Tonkünstlerverband waren Präsidiumsmitglied Wilhelm Mixa und Bundesgeschäftsführerin Elisabeth Herzog-Schaffner nach Berlin gereist. Dr. Adelheid Krause-Pichler, 1. Vizepräsidentin des DTKV, wurde in das Kuratorium des Musikfonds gewählt.
Die geförderten Projekte sollen sich weniger an wirtschaftlichen Gesichtspunkten oder am Mainstream orientieren. Sie sollen vielmehr eine eigenständige, experimentelle und damit möglicherweise wegweisende Art der Musik zeigen. Dabei können durchaus auch die Grenzen zwischen den Genres – etwa zwischen zeitgenössischer Moderne, Jazz oder experimentellem Rock – verwischt werden.
Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen
Der Musikfonds fördert Projekte aller Sparten der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro. Pro Jahr stehen dem Fonds 1,1 Millionen Euro zur Verfügung, das sind für 2017 – durch den Übertrag aus dem Vorjahr – 2,2 Millionen. Über die ersten Förderanträge entscheidet das Kuratorium schon im Juni 2017.
Allerdings müssen die eingereichten Anträge alle Fördergrundsätze erfüllen: Dazu gehört etwa, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem professionellen Bereich kommen und ihren Sitz oder Wohnsitz in Deutschland haben müssen. Das heißt, Amateure können zwar mitwirken, es werden aber keine reinen Amateurprojekte gefördert. Und internationale Kooperationsprojekte müssen schwerpunktmäßig in Deutschland umgesetzt werden und einen klaren Bezug zum deutschen Musikleben aufweisen. Außerdem darf ein Projekt bis zum Zeitpunkt der Förderentscheidung (etwa zwei Monate nach Antragstellung) noch nicht begonnen haben. Schließlich muss zusammen mit dem Antrag ein Kosten- und Finanzierungsplan eingereicht werden.
Wer für sein Projekt Fördermittel beantragen möchte, kann ein Merkblatt sowie die Formulare für Antrag und Finanzierungsplan (bitte nur diese verwenden!) auf der Website des Deutschen Musikfonds herunterladen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch.
Der Deutsche Tonkünstlerverband fordert seine Mitglieder daher ausdrücklich auf, Anträge auf Förderung ihrer Projekte bis spätestens 30. April 2017 einzureichen, dann endet die erste Förderrunde.
Danach können Anträge jeweils zum 30. September und 31. Januar eingereicht werden.
Weitere Informationen zum Musikfonds und zur Antragstellung auf Förderung gibt es unter www.musikfonds.de