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Die GEMA – Schikane oder Segen?

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Die GEMA, das unbekannte Wesen (Teil 3)
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In Teil 1 und Teil 2 wurden die wichtigsten Informationen für Komponisten und Veranstalter zusammengestellt. Im 3. Teil folgt ein Überblick über die Rabatte für Veranstalter und steht die Frage im Mittelpunkt, warum die GEMA im vergangenen Jahr zum Zielpunkt einer kritischen Diskussion wurde.

Welche Rabatte gibt es?

Für Mitglieder des Deutschen Tonkünstlerverbands gibt es einen Rabatt von 20 Prozent auf alle Tarife (also auch auf schon reduzierte Tarife), und zwar für E- und U-Musik. Eine weitere Möglichkeit für einen Nachlass besteht bei E-Musik nach der Anzahl der ausübenden Musiker: Wenn man den Kammermusiktarif anwendet, beinhaltet dieser Konzerte mit bis zu neun ausübenden Musikern, also bis Nonett (aber es dürfen natürlich mehr als neun verschiedene Musiker beschäftigt sein, wenn die nie zusammen spielen). Wenn aber nur ein Solist oder ein Duo spielt, reduziert sich der Tarif um 20; wenn nur ein Quartett spielt, werden 10 Prozent abgezogen.

Wenn weder der Veranstalter noch die Künstler Zuschüsse von der Öffentlichen Hand erhalten, gibt es bei E-Musik einen weiteren Nachlass von 15 Prozent, wenn der Antrag dafür mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung bei der GEMA gestellt wird. Alle Nachlässe werden kumulativ gewährt, also nacheinander.

Der allerbeste Nachlass, der bei E-Musik möglich ist, kommt aber erst noch: Das ist der Pauschalvertrag. Wenn in einem Vertragszeitraum (also in einem Jahr) mindestens vier Konzerte angemeldet werden (und zwar im Voraus!), dann reduzieren sich die Sätze um die Hälfte! Allerdings müssen in diesem Fall alle Konzerte gemeldet werden, auch solche, in denen gar keine geschützten Werke gespielt werden. Das ist also ein Nachlass für eine Verwaltungsvereinfachung, weil dann die Prüfung entfällt, ob und wie viele geschützte Werke in einem Programm enthalten sind. Trotzdem ist dieser Nachlass beispielsweise für Tonkünstlerverbände, die ja sehr viel zeitgenössische Musik aufführen, besonders interessant. Denn wenn zum Beispiel zwei Konzerte rein zeitgenössisch sind und zwei Konzerte rein klassisch, zahlt man mit dem Pauschalvertrag für alle vier Konzerte auch nicht mehr, als man für die beiden rein zeitgenössischen Konzerte zahlen würde. Ganz allgemein kann man also sagen, dass sich (unabhängig von der Anzahl der Konzerte, sofern es mindestens vier sind) ein Pauschalvertrag lohnt, wenn man in den Konzerten zusammengenommen mindestens 50 Prozent zeitgenössische bzw. geschützte Musik spielt. So ein Pauschalvertrag kann statt für ein Jahr auch für eine Tournee abgeschlossen werden, wenn diese mindestens vier Konzerte umfasst.

Besonders günstig bekommt man die Rechte von der GEMA auch, wenn man sich als Verein in der Nachwuchsarbeit engagiert, also beispielsweise Schülerkonzerte veranstaltet, in denen ja auch durchaus geschützte Musik gespielt wird. Die Rechte dafür (für ein ganzes Konzert!) kann man schon für etwa 15 Euro bei der GEMA bekommen. Ich wage also zu behaupten, dass ein Veranstalter, der über die Höhe der GEMA-Gebühren klagt, in den meisten Fällen nur noch nicht den richtigen Tarif für seine Veranstaltungen gefunden hat.

Durch all die genannten Rabatt-Möglichkeiten kommt es durchaus vor, dass die GEMA an die aufgeführten Komponisten sogar mehr auszahlt, als sie bei einer stark rabattierten Veranstaltung überhaupt eingenommen hat! Das ist bei der GEMA eben Ausdruck ihres Wesens als Solidargemeinschaft, wie im ersten Teil dieser Darstellung schon ausgeführt wurde.

Nehmen wir noch einmal das früher angeführte Beispiel eines Streichquartetts von zwischen 15 und 20 Minuten Dauer: Wenn in einem Tonkünstlerverbandskonzert etwa 4 solche Stücke gespielt werden, schüttet die GEMA rund 340 Euro (4 x 85 Euro) an die aufgeführten Komponisten aus. Der GEMA-Satz für ein solches Konzert bei Abschluss eines Pauschalvertrags und Nutzung des DTKV-Rabatts von 20 Prozent liegt aber bei Eintrittspreisen bis 15 Euro nur bei knapp über 90 Euro (inkl. Umsatzsteuer). Die Differenz wird wie gesagt von der Solidargemeinschaft getragen, indem in einem äußerst komplizierten Verfahren die „billigen“ und „teuren“ Konzerte in einen Topf geworfen werden, aus dem dann gleiche Vergütungen für gleichartige Werke gezahlt werden. Somit fördern irgendwie auch die Komponisten selbst das zeitgenössische E-Musik-Schaffen finanziell.

Die GEMA ist flexibel

Zusätzlich gibt es bei der GEMA auch eine Härtefallregelung, wenn eine Veranstaltung ein totaler Flop war, und die Einnahmen in keinem Verhältnis zu den Ausgaben (inkl. GEMA-Gebühren) stehen. Hier müssen (für E- wie für U-Musik) entsprechende Anträge gestellt und Beweise (Kostenaufstellungen etc.) erbracht werden. Doch auch für besondere Arten von Veranstaltungen, wie zum Beispiel die immer beliebter werdenden „Langen Nächte“ in Museen und Ähnliches, können mit der GEMA spezielle Vereinbarungen getroffen werden, allerdings nur, wenn man im Vorfeld auf die zuständige GEMA-Bezirksdirektion zugeht und Sonderbedingungen für spezielle Veranstaltungen aushandelt, die durch das normale Tarifwerk nicht richtig abgedeckt werden könnten. Die GEMA ist in all diesen Fällen erfahrungsgemäß wirklich sehr flexibel und daran interessiert, die Darbietung von Musik zu unterstützen und nicht etwa zu behindern. Man muss allerdings im Vorfeld das Gespräch suchen und offen die Planungen darstellen. Meist findet sich ein gangbarer und bezahlbarer Weg.

Sauer wird die GEMA bzw. der/die zuständige Mitarbeiter(in) aber, wenn man zu tricksen versucht oder Veranstaltungen im Vorfeld gar nicht meldet. Wenn die GEMA zu spät oder gar nicht informiert wird und selbst auf eine Veranstaltung stößt, die ihr im Vorfeld nicht gemeldet worden ist, können saftige Zuschläge fällig werden.

Die GEMA ist für alle Beteiligten bestimmt mehr Segen als Fluch. Ein schiefes Bild der GEMA bildet sich vor allem deswegen, weil man über sie viel zu wenig Bescheid weiß. Vielleicht sollte sie mehr Werbung für sich selbst machen, aber damit würde sie Geld ausgeben, das eigentlich ihren Mitgliedern ausgezahlt werden sollte!

Vor allem auf dem Gebiet der E-Musik ist die GEMA selbstverständlich interessiert, die Verbreitung von Kunst zu fördern, denn schon aus dem in Teil 2 genannten Anteil der E-Musik am Gesamtumsatz ergibt sich, dass diese Musikform in höchstem Maße auf jede Art von Förderung angewiesen ist. Die GEMA wird daher alles tun, um die Verbreitung zeitgenössischer Kunst nicht zu behindern.

Auch Komponisten
müssen eine Existenz haben

Allerdings muss man feststellen, dass es keine Behinderung der Kunst ist, wenn die GEMA darauf achtet, dass die Künstler, die mit ihrem Schaffen (also ihren Werken) diese Kunstausübung erst ermöglichen, angemessen vergütet werden.

Trotzdem und in allen Fällen: Sollten Mitarbeiter der GEMA wirklich einmal unfreundlich oder schikanös agieren, zögern Sie als Musik-Nutzer nicht, sich darüber zu beschweren, und zwar an höchster Stelle, in der GEMA-Zentrale in Berlin oder auch beim Aufsichtsrat, denn diese Mitarbeiter sind letztlich von uns Komponisten angestellt und beauftragt, den Kontakt zu den Veranstaltern zu pflegen, die unsere Werke verbreiten.

Wer also Veranstalter nicht zuvorkommend und unterstützend behandelt, der behindert eigentlich die Verbreitung unserer Werke, und das wollen wir Komponisten keinesfalls hinnehmen. Der eigentliche Auftrag von uns Urhebern an die GEMA-Mitarbeiter ist, so freundlich und zuvorkommend wie möglich im Kontakt mit den Nutzern unserer Werke die möglichst ungehinderte Verbreitung dieser Werke zu gewährleisten, es allerdings auch nicht zuzulassen, dass von Veranstaltern uns Urhebern vorenthalten wird, was wir verdient haben: eine einigermaßen gerechte Entlohnung für unsere Arbeit.

Auch wir Komponisten müssen schließlich essen, wohnen, heizen und uns kleiden, auch wir wollen vielleicht ein Auto haben und hin und wieder in Urlaub fahren können. Nur weil wir „Kunst“ produzieren und keine Gebrauchsgegenstände, müssen wir noch lange nicht „für Gottes Lohn“ oder für die Bewunderung durch die Nachwelt arbeiten, sondern wollen durch die von uns getragene Inkasso-Stelle GEMA das bekommen, was wir durch unserer Hände (bzw. Hirne) Arbeit ehrlich verdient haben.

Teil I und II dieses Fortsetzungsartikels stehen auf der Website des Tonkünstlerverbandes Bayern.

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