GEMA, Strukturreform und die allgemeine Honorarentwicklung waren wichtige Themen auf der – wieder in Präsenz stattfindenden – Konferenz der Landesverbände im DTKV. Zum Treffen waren neben zahlreichen Ländervertreter*innen auch DTKV-Präsident Prof. Christian Höppner und Schatzmeister Wilhelm Mixa als Gäste nach Frankfurt gereist. Entlang des Protokolls hier einige wichtige Ergebnisse der Länderkonferenz.
Kommt der bundesweite DTKV-Mitgliedsausweis? Diese Frage interessierte die Delegierten in Frankfurt unter TOP 3 eher am Rande. Schatzmeister Wilhelm Mixa hatte einen solchen Ausweis, an den auch Vergünstigungen gebunden werden könnten („Corporate Benefits“) ins Spiel gebracht. Im Mittelpunkt der Diskussion, in deren Verlauf die Ausweisfrage auftauchte, stand aber ein weitaus gewichtigeres Thema – der neue GEMA-Rahmenvertrag. Dort, wo sich Rahmenvertrag und Mitgliedsausweis überschneiden, zeichnete sich das eigentliche Problem ab: Digitalisierung und Datenschutz.
Der neue GEMA-Rahmenvertrag nämlich sieht vor, dass Verbände wie der DTKV, dessen Mitglieder bislang in den Genuss eines 20-prozentigen Rabatts gekommen waren, in Zukunft nur dann weiter bevorzugt werden, wenn sie einen Teil des Verwaltungsaufwands selbst übernehmen. Vor genau einem Jahr hatte Dr. Ralf Weigand, Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA, an dieser Stelle im nmz-Interview die Hintergründe erklärt: „Wir dürfen, weil wir Treuhänder unserer Mitglieder sind und auch wegen der Vorgaben des Verwertungsgesellschaftengesetzes Nachlässe nur dann geben, wenn es dafür gute Gründe bzw. Verwaltungskostenersparnisse auf Seiten der GEMA gibt. Und es ist eben mittlerweile nicht mehr ausreichend, ein großer Verband zu sein oder viele Mitglieder zu haben, um Nutzungsrechte günstiger zu bekommen. Stattdessen braucht es aus Sicht der GEMA einen Gegenwert für den Nachlass im Rahmen der Vertragshilfe. Und dieser Gegenwert sollte in einer nachvollziehbaren Korrelation zum Nachlass stehen.“ (zitiert aus nmz 5/2021)
Ganz praktisch heißt das für den DTKV: Will der Verband seinen Mitgliedern weiterhin einen Nachlass bei der Nutzung von GEMA-vertretener Musik bei Konzerten ermöglichen, müssen die Mitgliederdaten der GEMA digital zur Verfügung stehen. Ziel wäre es also, eindeutig nachvollziehbar zu machen, wer DTKV-Mitglied und somit rabattberechtigt ist – ohne dass bei Einreichungen jedes Mal bei den zuständigen Landes-, Regional- oder Ortsverbänden der Mitgliedsstatus nachgefragt werden muss. Stichtag für eine Lösung ist der 30. Juni 2022. Was tun?
Diese Frage stellte sich vor allem vor dem Hintergrund, dass die Datenschutzgrundverordnungen der einzelnen Landesverbände überwiegend nicht geeignet seien, Daten „einfach so weiterzugeben“. Der Bundesverband selbst verfügt über die Daten einzelner DTKV-Mitglieder gar nicht, was im Übrigen ein Grund dafür ist, dass es auch keinen bundesweit gültigen Mitgliedsausweis für Musikerinnen und Musiker im DTKV gibt. Die Mitgliederdaten werden ausschließlich in den Orts-, Regional- oder Landesverbänden verwaltet. Beispiel Bayern: Geschäftsführerin Andrea Fink wies darauf hin, dass im TKVB aus datenschutzrechtlichen Gründen alle Mitglieder, die vor 2018 in den Verband eingetreten sind, noch einmal um ihre Zustimmung für diese Datentransaktion gebeten werden müssten, und formulierte ein nicht nur für Bayern geltendes Problem: „Aufgrund dieser umfangreichen rückwirkenden Einholung der Einwilligungen ist davon auszugehen, dass diese Einwilligung nicht von allen Mitgliedern gegeben bzw. zurückgesandt wird.“ Dies habe zur Folge, dass allein im TKVB von den 3000 Mitgliedern womöglich nur 500 bis 1000 Mitgliederdaten weitergegeben werden könnten. Führt das am Ende auch im Gesamtrahmenvertrag zu weniger teilnehmenden Mitgliedern, stelle sich die Frage, ob die bisher von der GEMA angebotenen Konditionen dann noch gelten. Zum einen ist der DTKV Bund aufgerufen, dies zu prüfen. Zum anderen soll schnellstmöglich auf Ebene der Länder das Einverständnis der dort gemeldeten Mitglieder eingeholt werden. Der Vorteil dieser Befragung: Es könnte auch gleich mit angefragt werden, ob die Mitgliederdaten zur weiteren Verarbeitung an den Bundesverband gemeldet werden dürfen. Dann wäre immerhin der Weg für einen Mitgliedsausweis frei. Ob dies Priorität hat, ist eine offene Frage.
Strukturreform weiter auf Kurs
Eine klare Richtung gibt in der Frage der Digitalisierung die 2021 gegründete Strukturreformkommission vor. Man sei, so der Sprecher der Strukturkommission, Hans Wilhelm Kaufmann (DTKV Bremen), für „eine moderne Verbandsstruktur mit digitalisierter Mitgliederverwaltung“. Einige Landesverbände hätten bereits eine Verwaltungssoftware, der sich andere Landesverbände anschließen könnten. Die Strukturkommission plant darüber hinaus noch im Mai ein Webinar, in dem verschiedene Systeme der Mitgliederverwaltung vorgestellt werden sollen. Adressaten hierfür seien sowohl die geschäftsführenden Landesvorstände als auch interessierte Mitglieder. Die regelmäßig tagende Kommission plant, bis zur Bundesdelegierten-konferenz 2023 konkrete Vorschläge für eine Modernisierung des DTKV Bundesverbandes vorstellen zu können. Dabei geht es unter anderem um die „Verschlankung“ von Strukturen, eine Steigerung der Effizienz von Abläufen, die optimale Nutzung der Kompetenzen im Verband sowie eine gerechte Stimmverteilung für die Landesverbände im Bund. Ländersprecherin Heike Schulte-Michaelis (Frankfurt) lobte die große Transparenz, mit der die Strukturkommission seit ihrer Einsetzung arbeite: „Ich freue mich sehr, dass alle Mitglieder aus den Landesverbänden die Möglichkeit haben, an diesem Prozess teilzunehmen und sich an der Diskussion mit Vorschlägen zu beteiligen.“ In ihrem Bericht wies die Ländersprecherin auch auf eine zweite Neugründung hin – die AG Öffentlichkeitsarbeit, in der Schriftführer Christian Seibert und Uwe Christian Müller federführend unter anderem an der Umgestaltung der DTKV-Webseite arbeiten. Das Gremium ist dem Präsidium angeschlossen. Erste Synergien boten sich in Frankfurt an – etwa mit den ebenfalls auf diesem Gebiet bereits aktiven AG in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Deren Expertise in Sachen Social Media soll als Input in die AG des Präsidiums eingebracht werden.
Honorarsituation und Existenzsicherung
Ein wichtiges Thema, das alle Landesverbände unterschiedlich aber essentiell betrifft, ist die aktuelle Honorarentwicklung. In ihrem schriftlichen Bericht unterstrich Nathalia Grotenhuis vom Bundes-Fachausschuss (BuFa) Existenzgrundlagen die Bedeutung des Themas. Auch die Kultusministerkonferenz (KMK) unter Vorsitz von Isabel Pfeiffer-Poensgen widme sich zur Zeit intensiv „fairen Honoraren“. Zudem habe Kulturstaatsministerin Claudia Roth eine AG Honorare angeregt, deren Aufgabe es sei, für die Selbstverpflichtung in der Kultur zu sorgen, damit öffentliche Förderungen sich an den Honorarempfehlungen der Kulturverbände orientierten. Ein interessantes Rechenmodell, von Katrin Remmert für regional angepasste Honorarempfehlungen entwickelt, wurde ebenfalls vorgestellt. Das Neue: Dieser Rechner ist unter anderem an den örtlichen Mietenspiegel und die Lebenshaltungskosten gekoppelt. DTKV-Bund-Geschäftsführerin Elisabeth Herzog- Schaffner merkte an, dass dieser Rechner „einen Durchbruch“ bedeuten könne, da andere Verbände Parameter wie den Mietenspiegel bislang immer ausklammerten. Der Honorarrechner des DTKV, entwickelt von Uwe Müller, sei hier eine gute Ergänzung, so Elisabeth Herzog-Schaffner, und obendrein ein Denkanstoß für Berufsanfänger, die oft keine Grundlage für ihre eigenen Honorarberechnungen hätten. Dieser Rechner ist auf individuelle Berechnungen zugeschnitten.
Cornelia Sokoll (DTKV NRW) wies ergänzend darauf hin, dass im BuFa in den vergangenen Jahren im Bereich „Musikalische Bildungspraxis“ ebenfalls ein sehr großes Spektrum entstanden sei. Der BuFa habe auch eine Umfrage zur schulischen Kooperation entwickelt. Diese Umfrage wird demnächst gestartet und ist mit der Hoffnung verbunden, dass sich möglichst viele Selbständige daran beteiligen. Deshalb sollte die Umfrage vom DTKV aktiv beworben werden. Ziel sei es, gute Beispiele von Kooperationen Selbständiger mit Schulen zu sammeln, um zukünftig entsprechende Kooperationen mit Hilfe der Politik umsetzen zu können. (https://easy-feedback.de/umfrage/1426802/pHO6IZ)
Eine weitere Umfrage – bereits erfolgreich in NRW gelaufen – steht jetzt in den Startlöchern für einen bundesweiten Einsatz. Die Landesverbände Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Berlin hatten bereits im Vorfeld der Länderkonferenz signalisiert, die wissenschaftliche „Barz Studie“ zur sozialen Lage von Musiker*innen für ihre Landesverbände zu übernehmen. Wichtig sei, so Cornelia Sokoll, dass so viele Länder wie möglich teilnehmen würden. Letztlich eine Frage des Preises: Das angepasste Studiendesign inklusive wissenschaftlicher Auswertung kostet bei einem erneuten Einsatz ca. 5.000 Euro. Diese Ausgabe müssten sich die teilnehmenden Landesverbände teilen. Heike Schulte-Michaelis plädierte daher für eine breite Aufstellung: „Je mehr Landesverbände dabei sind, umso günstiger wird es für jeden einzelnen.“ Sie schlug eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Landesmusikräten vor, die an den Ergebnissen der Studie ebenfalls großes Interesse haben müssten. In NRW war die Studie in einer solchen Kooperation durchgeführt wurden. Auch Hessen habe bereits eine Förderzusage des Landesmusikrates. Auch Cornelia Sokoll warb noch einmal für eine Teilnahme, die Barz-Studie sei wesentlich umfangreicher als beispielsweise die Statistik der Künstlersozialkasse (KSK) oder des Musik Informationszentrums (miz) sowie eine ähnliche Studie des Deutschen Kulturrats. Ihrer Meinung nach würde die „Barz Studie“ hier belastbarere Zahlen liefern.