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Ein Kulturfördergesetz für Berlin

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Kultur braucht neue Rahmenbedingungen
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Obwohl es in der Landesverfassung Berlin in Paragraph 20.2 heißt: „Das Land schützt und fördert das kulturelle Leben“, hat die Corona-Pandemie die prekäre Situation von freiberuflichen Künstlern und Musikern wiederum verdeutlicht. Es gilt also nach wie vor, den Stellenwert von MusikerInnen, KünstlerInnen, AutorInnen, SchauspielerInnen und weiteren freiberuflich-künstlerischen Menschen in unserer Gesellschaft zu erhöhen und zu etablieren.

Ästhetische Bildung ist fundamental für alle Arten und Bereiche von Bildung“ und „Kunst ist mehr als die ,schönen Künste‘.. die Trennung von Kunst und Leben ist eine irrige Verkürzung“ schreibt Prof. Ulrich Mahlert in seinen Ausführungen über die Bildungsfunktionen von Kunst und Musik sowie deren Anteil an der Persönlichkeitsentwicklung. Der Autor stellt weiter fest:  „Ästhetische Bildung wird heute zu einer Überlebensnotwendigkeit, um das eigene Beeinflußt- und Manipuliertwerden zumindest ein Stück weit durchschauen zu können. Mündigkeit beruht auf ästhetischer Bildung.“ Diese Worte wurden vor 20 Jahren gedruckt und dennoch klingen sie, als zielten sie direkt ins heutige Leben. Die Forderung nach einem Kulturfördergesetz macht diesen Umstand noch dringlicher.

Eine gesetzliche Kulturförderung sollte:  künstlerisches Schaffen und schöpferische Entfaltung ermöglichen / Teilhabemöglichkeiten für alle Berlinerinnen und Berliner, unabhängig von Herkunft, sichern / Vielfalt von Kulturen in Berlin, und damit die gesellschaftliche Offenheit, fördern / gesellschaftliche Entwicklung reflektieren / Ausbau von kulturellen Infrastrukturen sichern / Kulturschaffenden  Sicherheit bieten / Kulturräume zur Verfügung stellen  / Kulturelle Bildung erweitern /  mit Transparenz und Partizipation  dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung tragen / Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Planungssicherheit ermöglichen. Der Landesmusikrat hat bereits vor längerer Zeit, in Analogie zum Sportfördergesetz, den Entwurf eines Musikfördergesetzes entwickelt. Nach heutigen Erfahrungen scheint ein Kulturfördergesetz, das Kunst und Kultur in seiner ganzen Breite erfasst, eine sinnvolle Alternative. Hier könnte eine Rahmengesetzgebung das Dach für schon bestehende Gesetze, wie  zum Denkmalschutz, zum Archivwesen oder künftige, wie  Bibliotheks-, Weiterbildungs- oder Musikfördergesetz sein.

Für ein anzustrebendes Kulturfördergesetz müssen Rahmenbedingungen diskutiert, formuliert und  geschaffen werden, die Kunst und Kultur schützen, fördern und wachsen lassen. Der logische nächste Schritt ist dann die gesetzliche Verankerung von Kunst und Kultur, soweit dies nicht schon, wie etwa beim Denkmalschutz oder den Archiven, der Fall ist. Über die Ausgestaltung ist ein gesellschaftlicher Diskurs notwendig.

Die Zielsetzung ist: Kunst und Kulturförderung ist kein Gunstbeweis, sondern muss in Zukunft ein Anspruch sein. Denn dieser Sektor leistet in unserer Gesellschaft und für unsere Gesellschaft und ihren Zusammenhalt immenses!

Die Präsidentin des Landesmusikrats Hella Dunger-Löper, Staatssekretärin a.D. ruft zum Konsens über die Notwendigkeit des Kulturfördergesetzes auf: „Um für eine bessere Zukunft zu planen, ist es jetzt allerdings höchste Zeit, längerfristige Vorstellungen zu entwickeln, die verhindern, dass wir immer wieder in Diskussionen zurückfallen, ob Kunst und Kultur systemrelevant sind, sobald eine Krisensituation eintritt. Kunst und Kultur müssen als Teil der Daseinsvorsorge begriffen werden und als solche abgesichert werden“.

Der Kampagne  für das Kulturfördergesetz in Berlin haben sich inzwischen mehr als 20 Fachverbände sowie viele prominente Fürsprecher angeschlossen. Ein neugestaltetes Logo wird zudem unterstützende Wirkung zeigen.

Weitere Infos: landesmusikrat-berlin.de

 

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