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Eine neue Satzung für den Landesverband Niedersachsen

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Hauptabstimmung nach über vierstündiger Sitzung fiel einstimmig aus
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In einer außerordentlichen Delegiertenversammlung hat sich der DTKV Niedersachsen am 22. April 2023 eine neue Satzung gegeben. Die Vorbereitungen dazu liefen seit anderthalb Jahren unter der Federführung der 2. Vorsitzenden Paula Fuchs und des Schriftführers Ulrich Roscher unter Beratung durch einen Fachanwalt für Vereinsrecht.

Mehrfach wurden Konzepte und Vorfassungen des Satzungstextes in den unterschiedlichen Gremien des Landesverbandes diskutiert. Dass das alles einen erheblichen zeitlichen und auch finanziellen Aufwand bedeutete, wird man nachvollziehen können.
Entsprechend groß war die Freude bei allen Beteiligten, als es am 22. April nach über vierstündiger Sitzung und der Abarbeitung einer langen Liste von Änderungsanträgen endlich zur Hauptabstimmung über den kompletten Satzungstext kam, und diese auch noch einstimmig ausfiel. Die sorgfältige Abstimmungsarbeit im Vorfeld hatte sich also gelohnt.

Vergleicht man die neue Satzung mit der alten, so wird einem in erster Linie die neudefinierte Rolle der Bezirke ins Auge fallen. Die bisherige Fassung ging davon aus, dass in jedem der sieben Bezirke des Landesverbandes ein reges Vereinsleben herrscht, gut besuchte Mitgliederversammlungen einen jeweils vierköpfigen Bezirksvorstand wählen und dessen Vorsitzende deren Anregungen energisch im Landesvorstand vortragen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat aber gezeigt, dass dieses betont föderale Konzept kaum noch funktioniert.

Zu gering ist die Bereitschaft der Mitglieder vor Ort, sich für ihren Verband zu engagieren. Kaum einer der Bezirke weist noch einen vollbesetzten Vorstand auf, und wenn, dann nur in Personalunion mit einem Amt im Landesvorstand, was auch nicht gerade dem Sinn eines föderalen Konzeptes entspricht.
Die neue Satzung versucht, dieser Realität Rechnung zu tragen. An die Stelle der von der Basis gewählten Bezirksvorsitzenden treten nun Obleute, die vom Landesvorstand eingesetzt werden und nach seinen Maßgaben arbeiten. Wer hierin einen Verlust von demokratischer Qualität erblickt, geht nicht völlig fehl. Es wurde jedoch ein Ausgleich dadurch geschaffen, dass mit dem Bezirksbegehren ein völlig neues Instrument eingeführt wurde und dass es in Zukunft keine Delegierten der Bezirke mehr gibt, sondern jedes Mitglied einzeln stimmberechtigt an der jährlichen Hauptversammlung teilnehmen kann. Das Internet macht’s möglich. Und wodurch haben wir das gelernt? Fast hätte ich geschrieben: Corona sei Dank.

Nach diversen Übergangsarbeiten, die noch zu erledigen sind, soll die neue Satzung am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Hoffen wir, dass Mitglieder und Vorstand sich in ihrer täglichen Arbeit damit wohlfühlen und dass der Landesverband damit zu alter Stärke und neuem Schwung finden wird.

 

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