In Fachverbänden wird seit langem kritisiert, dass die etablierte öffentliche Förderpraxis dringend angepasst werden muss, da die Tagessätze für mehrtägige Projekte zu einem monatlichen Einkommen führen, das unterhalb der Armutsgrenze liegt.
Entwicklungen zum Thema Honoraruntergrenzen
Die im Deutschen Musikrat eingerichtete Arbeitsgruppe „Faire Vergütung“ für Künstlerinnen und Künstler nahm sich dieser Aufgabe an und gab schon im April 2023 in einer Presseerklärung die Ergebnisse ihrer verbändeübergreifenden Arbeit bekannt. Dabei wurden Honoraruntergrenzen entwickelt, die freiberuflichen Musikerinnen und Musikern ein existenzsicherndes Einkommen bei öffentlich geförderten Projekten ermöglichen sollen.
Die nachfolgende Arbeitsgruppe „Faire Lehre“ befasste sich mit der Situation der freischaffenden Musikpädagoginnen und Musikpädagogen. Sie schloss im Sommer 2024 ihre Arbeit ab und entwickelte Honoraruntergrenzen, die der vorangegangen AG darin folgten, auch die vielen unsichtbaren Kosten und Tätigkeiten in die Vergütung einzubeziehen.
Der Deutsche Musikrat empfiehlt nunmehr für Unterrichtseinheiten je nach Dauer (30 bzw. 60 Minuten) Honoraruntergrenzen zwischen 54 und 72 Euro (Quelle: Deutscher Musikrat, Stellungnahme HUG Bereich Lehre, 16.10.2024).
Allmählich werden die Honoraruntergrenzen von der Politik in den Bundesländern in Förderangeboten umgesetzt. So hat Nordrhein-Westfalen ab dem 1. August 2024 Honoraruntergrenzen schrittweise eingeführt. Das Kulturministerium beschränkt die Einführung jedoch zunächst auf die zu 100 Prozent landesgeförderten Programme „Kultur und Schule“ und „Künstler*innen in die Kita“ und stellt Mittel ausschließlich für diese beiden Programme bereit. Der bisherige Satz von 27,50 Euro pro Unterrichtseinheit wird auf 55 Euro angehoben.
Erst ab dem 1. Januar 2026 sollen die Untergrenzen dann für alle Projekte gelten, in denen Landesmittel enthalten sind (selbst wenn sie nur geringfügig sind). Insgesamt ist aber eine weitere Erhöhung der Fördermittel bislang nicht vorgesehen.
Es bleibt also der Wermutstropfen, ob angesichts der Sparzwänge weitere Anbieter musikalischer Bildung ab dem 1. Januar 2026 ihre Angebote ohne zusätzliche Mittel überhaupt aufrechterhalten können. Es ist zu befürchten, dass dies zu einer Reduktion des Angebots führen wird – mit negativen Folgen vor allem für Kinder und Jugendliche.
Dennoch sollte die Signalwirkung der vereinbarten Honoraruntergrenzen nicht unterschätzt werden. Es sind Signale an den freien Markt, die Kolleginnen und Kollegen ermutigen, entsprechend ihrer Qualifikation für Bildungsangebote einen fairen Preis zu fordern. Es ist gleichzeitig auch ein Signal der Wertschätzung an die Gesellschaft, dass kulturelle Bildung als zentraler Baustein im Bildungskanon nicht zum Nulltarif auf Kosten der Künstlerinnen und Künstler zu haben sein kann.
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