Der DTKV-Landesverband Saar stellt im Folgenden seine Position in Bezug auf die musikalischen Bildungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen vor. Anlass für unsere Überlegungen sind Problemschilderungen unserer Mitglieder aus den letzten Monaten. Sie spiegeln starke Beeinträchtigungen der musikalischen Bildung, die in Zusammenhang stehen mit grundsätzlichen Umwälzungen der Schul- und Bildungspolitik; die Stichworte hierzu heißen G8, Ganztagsschule und Abiturreform.
Musikalische Betätigungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen finden wir in vier großen Bereichen:
- im Schulunterricht,
- in Zusatzangeboten im Rahmen der (freiwilligen) Ganztagsschule,
- außerhalb der Schule in Musikschule, Verein oder Privatunterricht,
- als nicht-institutionelle, autonome Ausübung von Musik, als Ausdruck von Lebensgefühl und kultureller Teilhabe.
Die ersten beiden Bereiche werden direkt durch die Schulpolitik der Landesregierung gestaltet: für den schulischen Musikunterricht ist sie unmittelbar zuständig, für freiwillige Zusatzangebote im Rahmen der Ganztagsschule setzt sie Rahmenbedingungen. Mittelbar werden auch die beiden anderen Bereiche von der Schulpolitik unterstützt oder beeinträchtigt, wie die folgenden Problemanzeigen verdeutlichen. „Kerngeschäft“ des DTKV sind der zweite und dritte Bereich; hier sind die meisten unserer Mitglieder tätig.
1. Problemanzeigen
Vermehrt berichten Mitglieder des DTKV-Saar über Probleme bei der Gestaltung des instrumentalen und vokalen Musikunterrichts:
- Durch den zunehmenden Nachmittagsunterricht in der Schule wird es immer schwieriger, für Musikunterricht einen Termin zu finden. Für Musikpädagogen bedeutet das zunehmend ungünstige Arbeitszeiten am Abend oder am Wochenende, für die Jugendlichen eine Verdichtung ihres Zeitplans.
- Durch die erhöhte schulische Belastung haben Jugendliche weniger Zeit und Motivation zum Üben. Das führt zu ausbleibenden Fortschritten und Frustration bis hin zum Abbruch des Unterrichts. Mitglieder des DTKV berichten über dramatische Einbrüche der Schülerzahlen in G8-Jahrgängen.
Weitere Klagen unserer Mitglieder betreffen die musikalischen Angebote im Rahmen der Kooperationen von Schulen mit Vereinen:
- Die Qualität der Kooperationsangebote fällt sehr unterschiedlich aus, eine Evaluation in fachlicher Hinsicht durch das Kultusministerium scheint nicht stattzufinden. Die Grundsätze des Ministeriums stellen fest, dass dem anbietenden Verein „die inhaltliche, pädagogische und didaktische ... Verantwortung obliegt.“
- Es gibt daher leider einzelne Beispiele für Musikunterricht auf niedrigem Niveau, der nicht durch Fachkräfte, sondern durch Amateure erteilt wird. Fachliche Schwächen der Lehrer bedeuten aber nicht nur eine verpasste Chance für die Schüler, sondern eine Gefahr. Einmal erworbene fehlerhafte Gewohnheiten sind spieltechnisch nur schwer und, angesichts der starken Bedeutung der Lehrer-Autorität gerade bei jüngeren Kindern, mental oft noch schwerer wieder zu berichtigen. Unsere Mitglieder berichten von Kindern, bei denen der Gruppenunterricht in Ganztagsschulangeboten das Interesse an intensiverem Musikunterricht zwar geweckt hat, aber der Übergang zum Einzelunterricht an der Musikschule oder bei einem Privatmusikerzieher misslingt, weil in der schlecht angeleiteten ersten Begegnung mit dem Instrument wichtige Weichen falsch gestellt wurden.
- Dabei lässt die Einbindung in die Schule unvoreingenommene Eltern selbstverständlich ein hohes Niveau erwarten. Entsprechend den Richtlinien des Kultusministeriums handelt es sich formell um Schulveranstaltungen. Alle, auch die schlechten Angebote, werden in der Wahrnehmung der Eltern durch den schulischen Rahmen geadelt.
- Die Beschränkung der Zusammenarbeit auf „Vereine mit breitenkultureller Zielsetzung“ (und Musikschulen, die den Vereinen in dieser Frage gleichgestellt sind) schließt einen Berufsverband wie den DTKV ausdrücklich aus. Die Konsequenz daraus ist: sie schließt freiberufliche Musikerzieher aus! Unsere Verbandsmitglieder, die alle beim Eintritt in den DTKV eine abgeschlossene musikalische Berufsausbildung nachgewiesen haben, dürfen keine Angebote in den Schulen machen, indem sie sich als Mitglieder eines professionellen Musikverbands präsentieren; der einzige Weg besteht für sie darin, sich den Schulen statt dessen als Mitglieder oder Übungsleiter von Amateurmusikvereinen vorzustellen.
- Der mangelnden Sensibilität von Ministerium und Schulleitungen gegenüber der Qualität der Angebote entspricht ein nachlässiger und unprofessioneller Modus der Bezahlung. Weder die Höhe der Honorare noch die Auszahlung, mit regelmäßigen Wartezeiten von vielen Monaten, ist einem fachlich seriösen Angebot angemessen.
2. Zielvorstellungen des DTKV
2.1. Musik im Rahmen von Betreuungsangeboten der Schulen
Für die inhaltliche Ausgestaltung der Angebote ist Qualität das oberste Gebot. Es darf nicht dazu kommen, dass in den Schulen Musikerziehung nach dem Motto „Masse statt Klasse“ billig eingekauft und angeboten wird.
- Die Qualität steht und fällt mit der Qualifizierung der Dozenten. Die Dozenten sollen musikpädagogische Fachleute mit entsprechendem Ausbildungsnachweis sein. Sie sollen sich in das Schulleben integrieren, zum Beispiel bei Festen und Projekten, und damit die Ergebnisse ihrer Arbeit öffentlich machen. Instrumentale und stilistische Vielfalt ist erstrebenswert, bei der klassische Musizierweisen kein Randdasein fristen.
- Bevor eine Schule ein Angebot macht, soll sich der verantwortliche Schulleiter von der Qualifizierung des Dozenten überzeugen; hier scheint uns eine zusätzliche Sensibilisierung der Schulleiter geboten. Die Freiheit der Schulleiter, das Betreuungsangebot selbst zu gestalten, bedeutet unserer Ansicht nach nicht, dass das Kultusministerium von der Verantwortung für die Qualität der Angebote entlastet wäre. Wir sehen es in der Pflicht, hier eine Aufsicht auszuüben. Auch nach der Einrichtung eines Angebots soll es evaluiert werden und nicht von Jahr zu Jahr „vor sich hin laufen“.
- Erst Nachhaltigkeit und Kontinuität machen aus einem Betreuungsangebot ein Bildungsangebot. Den Schüler/-innen sollen Perspektiven für eine mittel- und langfristige Entwicklung geboten werden. Neben der inhaltlichen Qualitätssicherung gilt es wichtige Punkte im organisatorischen Bereich zu verbessern:
- Gut ausgebildete und qualifizierte Dozenten haben selbstredend einen Anspruch auf angemessene, regelmäßige und zeitnahe Bezahlung.
- Für den Zugang eines Dozenten zur Schule sollte nicht in erster Linie seine Vereinszugehörigkeit, sondern seine fachliche Eignung maßgeblich sein. Wir stellen die Zusammenarbeit mit Vereinen der Breitenkultur nicht in Frage, wohl aber die ausschließliche Beschränkung auf solche Vereine. Insbesondere soll die Möglichkeit bestehen, auch als Freiberufler ohne Hintergrund eines Vereins oder einer Institution Angebote zu machen.
2.2. Angebote außerhalb der Schule
Musikalische Angebote in der Schule werden Kinder aller Gesellschafts- und Einkommensschichten mit Musik in Berührung bringen und potentielles Interesse wecken. Das ist eine große Chance. Ein Teil der Kinder wird diese Angebote begleitend für die Dauer der Schulzeit nutzen, manche werden darüber hinaus den Weg in ein Ensemble der Laienmusikbewegung finden oder in der Freizeit musizieren.
Wir machen uns Sorgen um besonders begabte Kinder, die durch entsprechende Förderung zu einer Leistungsspitze geführt werden könnten – potentielle künftige Musikstudent/-innen, die als Profis der nächsten Generation die Aufrechterhaltung unserer reichhaltigen Musikkultur verbürgen könnten.
Bei vielen Jugendlichen sind zwar musikalische Begabung und die Neigung zu einem Musikberuf vorhanden, doch sind sie auf Grund der Belastungen durch die Schule nicht in der Lage, die instrumentale beziehungsweise vokale Mittelstufe in ausreichender Tiefe zu bewältigen. In der Konsequenz beginnen dann junge Leute eine Ausbildung an der Musikhochschule, denen gefestigte technische Grundlagen fehlen, was zu einer „Austrocknung“ der Hochschulen führen könnte. Dies wäre um so beklagenswerter, als eine große Anzahl gut ausgebildeter Instrumental- und Vokalpädagogen vorhanden ist. Sollte diese Entwicklung eintreffen, sind nachhaltige Schäden für die Musikkultur unseres Landes zu befürchten.
Grundsätzlich sollten Eltern die Wahlfreiheit haben, auf welchem Weg sie ihr Kind musikalisch fördern möchten. Die Musikschulen und Privatmusikerzieher dürfen dabei nicht nur als „Betreuungsanbieter“, sondern müssen als gleichberechtigte Säulen neben den schulischen Angeboten gesehen werden. Wir fordern, dass auch außerhalb der Schule für die Jugendlichen zeitliche Ressourcen da sein müssen für Einzelunterricht. Die Profis von morgen müssen vertiefende Angebote mit allen Konsequenzen wahrnehmen können.