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Förderung für Private Musikinstitute

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Wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung und Höherqualifizierung des privaten Musikunterrichts
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Freiberuflicher Musikunterricht wird heute vereinzelt von Musikschullehrern, aber auch von Schulmusikern, Orchestermusikern und sonstigen in fester Anstellung stehenden Personen erteilt. Doch es gibt auch eine große Anzahl von Privatmusiklehrern, die ausschließlich oder überwiegend von ihrer freiberuflichen Musikunterrichts­tätigkeit leben. Diese decken noch heute einen großen Teil des Musikunterrichts insbesondere in ländlichen Gebieten ab, in denen es keine Musikschulen gibt.

Diese Musiklehrer, die zum größeren Teil dem Deutschen Tonkünstlerverband angehören, sehen sich einer schwierigen beruflichen Situation gegenüber:

  • Eine der wichtigsten Aufgaben der Privatmusiklehrer, die Förderung von Hochbegabungen und deren Vorbereitung auf ein Berufsstudium, wird heute von den Berufsfachschulen für Musik und den Musikhochschulen wahrgenommen, die im wachsenden Maße gegen eine verhältnismäßig geringe Gebühr Jungstudenten ab dem 12. Lebensjahr neben der Schulausbildung unterrichten.
  • Gymnasien und Realschulen bieten instrumentalen Gruppenunterricht an und stellen dafür teilweise Instrumente zur Verfügung.
  • Die Musikschulen können wegen der Zuschüsse von Kommune und Staat ihre Gebühren verhältnismäßig niedrig halten.
  • Die rückläufigen Geburten- und Schülerzahlen, ferner der sich verengende Freiraum der Schüler des achtstufigen Gymnasiums (G8) führen darüber hinaus zu einer Verringerung der Nachfrage nach Musikunterricht. Der Landesverband Bayerischer Tonkünstler versucht die Privatmusiklehrer durch die Erteilung von Zertifikaten zu unterstützen, die den Zugang zur gebundenen und ungebundenen Ganztagsschule und zur Werbung an allgemein bildenden Schulen und in der freien Wirtschaft eröffnen. Für Musiklehrer mit einer besonderen Qualifikation in Musikalischer Früherziehung erteilt der Verband Zertifikate, die den Unterricht in den Kernzeiten der Kindergärten ermöglichen. Der Landesverband berät in Fragen der Umsatzsteuerbefreiung, der Künstlersozialversicherung und der Altersversorgung. Er stellt ein umfangreiches staatlich gefördertes Fortbildungsangebot bereit, durch das sich freie Musikerzieher weiter qualifizieren können.

Eine wichtige Förderung bietet der Landesverband darüber hinaus für Zusammenschlüsse von freiberuflich tätigen Musikerziehern zu privaten Musikinstituten.

Der seinerzeitige Vorsitzende des Landesverbandes Bayerischer Tonkünstler Dr. Erich Stümmer hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium und dem Bayerischen Obersten Rechnungshof eine Fördermöglichkeit für Zusammenschlüsse von Privatmusiklehrern erarbeitet, die sich grundlegend von der staatlichen Förderung der Musikschulen unterscheidet. Während der Staat bei Musikschulen neben der Geschäftsstelle und einzelnen besonderen Anliegen die Kosten des Lehrpersonals bezuschusst, werden bei den Musikinstituten primär Zuschüsse für Investitionen, Fortbildung und besondere Begabtenfördermaßnahmen gewährt. So können die Anschaffung und Reparaturen von Instrumenten, der Kauf von Noten und GEMA-Gebühren, Raum- und Sanierungskosten für Unterrichtsräume, Kosten für Förderkurse und Fortbildungen bezuschusst werden.

Diese Zuschüsse sind als eine Art Initialförderung gedacht und auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt. Der Landesverband strebt derzeit eine Ausweitung der Förderung auf sieben Jahre und zusätzliche Mittel an, um weitere Institute in die Förderung aufnehmen zu können. Eine solche Förderung kam in den vergangenen 20 Jahren einer größeren Anzahl von privaten Musikinstituten zugute. Diese reichen von lockeren Zusammenschlüssen einzelner freiberuflich tätiger Musiklehrer über ausgebaute Institutionen bis zu fest strukturierten musikalischen Ausgleichseinrichtungen, die in Einzelfällen nur deshalb nicht in die Musikschulförderung fallen, weil sie – mangels kommunaler Zuschüsse – ihren Unterricht nicht durch fest angestelltes Personal abdecken können.

Sollte ein Institut die Vorraussetzungen der Sing- und Musikschulverordnung erfüllen und einen kommunalen Zuschuss erhalten, so ist ihm anzuraten, die günstigere staatliche Förderung über den Musikschulverband in Anspruch zu nehmen. Sollte es die­se Vorraussetzungen nicht erfüllen können oder wollen, so kann die Förderung über den Landesverband Bayerischer Tonkünstler eine wertvolle Hilfe sein. Diese Förderung hat in den vergangenen Jahrzehnten zu einer verbesserten Ausstattung der privaten Musikinstitute, zu einer Höherqualifikation der Lehrer und des Unterrichts geführt.

Der Landesverband möchte alle Privatmusiklehrer, die in einer schwierigen Konkurrenzsituation um ihre Existenz kämpfen, ermutigen, sich mit anderen freiberuflich tätigen Musiklehrern zu Musikinstituten zusammenzuschließen und über den Landesverband die vom Staat bereitgestellte Förderung in Anspruch zu nehmen. Die Förderrichtlinien können im Internet unter www.dtkv-bayern.de eingesehen werden.

Wenn Staat und Kommunen eine flächendeckende Versorgung mit Musikunterricht anstreben, so ist diese auf Dauer nur über die Einbeziehung des privaten Unterrichtsangebotes erreichbar. Die Musikschulförderung auf der einen und die Förderung der Musikinstitute auf der anderen Seite sind wichtige Wege dazu. Der Staat sollte auf Dauer beide Wege finanziell stärken und besser ausstatten.

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