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Portrait eines lächelnden Herrn mit silbirg-grauen, kurzen Haaren und Brille in einem dunklen Anzug mit Krawatte

Alexander Krause, 1. Vorsitzender des DTKV Bayern.

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Gerechtigkeit für die Lehrbeauftragten

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Kolumne des DTKV Bayern
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Der Börsenguru André Kostolany wurde einmal gefragt, welches seiner Meinung nach die beste Geldanlage sei. Er antwortete: Investieren Sie Ihr Geld vor allem in die Ausbildung Ihrer Kinder.

Genau das fordern wir!

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Wir wollen, dass mehr Geld in die Ausbildung des Nachwuchses investiert wird. Die Kinder, die Schülerinnen und Schüler und die Studierenden sind die Zukunft. Unsere Zukunft. Die Zukunft des Kulturstaats Bayern. Und für eine gute Ausbildung brauchen wir gute Lehrerinnen und Lehrer: Die gibt es derzeit aufgegliedert in drei Kategorien: Professorinnen und Professoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Lehrbeauftragte.

Während die Professorinnen und Professoren für ihren guten Unterricht gut bezahlt werden, die Lehrkräfte für besondere Aufgaben sich im mittleren Einkommensbereich bewegen, bekommen die Musik-Lehrbeauftragten an den Universitäten, die in vielen Fällen mindestens genauso gut ausgebildet sind und unterrichten, nur einen Bruchteil davon. Die Lehrbeauftragten, die ihre wertvollen Praxiskenntnisse in die Universitäten einbringen können und schon deshalb dringend gebraucht werden. Wir fordern feste Stellen und eine gerechte Bezahlung, um die Qualität der Ausbildung sicherzustellen.

Lehrbeauftragte werden derzeit nur für die gegebenen Stunden bezahlt, sie sind sozial kaum abgesichert – besonders im Krankheitsfall und für das Alter. Sie sind nicht vollwertig in die Selbstverwaltung der Universitäten eingebunden, sie haben kaum Mitsprache- oder Stimmrechte, besitzen in vielen Fällen nicht einmal ein Postfach und dürfen in vielerlei Hinsicht ihre Universitäten nicht mitgestalten.

Aber: 30 bis 100 Prozent des Musikunterrichts an den Universitäten werden von Lehrbeauftragten gegeben. Ein nicht gerechter Zustand.

Der Lehrauftrag ist ein probates Instrument zum Beispiel bei drohendem Unterrichtsausfall im Krankheitsfall oder übergangsweise bei neuen Studienfächern. Wenn ein Lehrauftrag aber eine Daueraufgabe ist und den Unterrichtsbetrieb überhaupt sicherstellt, dann ist das etwas anderes. Daueraufgaben müssen dauerhaft vergeben und honoriert werden. Der Bayerische Tonkünstlerverband fordert deshalb zusätzliche feste Stellen im Mittelbau, die anteilig an langjährige, bewährte Musik-Lehrbeauftragten der Universitäten vergeben werden.

Wir vom Bayerischen Tonkünstlerverband fordern Gerechtigkeit für die Musik-Lehrbeauftragten an den Bay­e­rischen Universitäten. Dies haben wir durch die Teilnahme an der Kundgebung der „Initiative der Lehrbeauftragten für Musik an Universitäten in Bayern (ILBM)“ am 28. September zum Ausdruck gebracht.

Der jetzige Zustand ist nicht gerecht! Bayern ist ein Kulturstaat. Bayern ist ein Musikland. Wir vom Bayerischen Tonkünstlerverband wollen, dass das so bleibt: Gemeinsam mit dem Bayerischen Musikrat werden wir dieses Thema in den nächsten Monaten intensiv verfolgen.

 

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