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Gesetzesnovelle gefährdet Musikausbildung

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Neues Umsatzsteuergesetz fördert Kulturabbau
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Mit Schreiben vom 1. August 2012 informierte Rechtsanwalt Hans-Jürgen Werner darüber, dass die über Jahre mühsam erkämpfte Umsatzsteuerbefreiung für private Musikpädagogen sowie private Musikschulen ab dem 1. Januar 2013 geändert werden soll.

Diese Umsatzsteuerbefreiung ist damit begründet, dass die hiervon betroffenen Lehrkräfte und Institutionen über eine entsprechende Qualifikation verfügen, ihren Schülerinnen und Schülern unter anderem das Bestehen der Aufnahmeprüfung für ein Musikstudium zu ermöglichen. Es handelt sich hier um Bildung und nicht um kommerzielle Gewinnerzielung. Die Änderung des Gesetzes sieht beispielsweise vor, dass nicht mehr Fachverbände, sondern ausschließlich die Finanzämter die Anträge und deren Genehmigungen prüfen. Eine fachlich fundierte Prüfung ist somit nicht mehr gegeben, und einer „Behördenwillkür“ Tür und Tor geöffnet! Neben der Gefahr unnötiger Antragsablehnungen ist auch die Gefahr gegeben, dass Schüler(innen) steuerfrei in die Hände mangelhaft qualifizierter oder unqualifizierter Lehrkräfte gelangen. Daher müssen wir, die Fachverbände sowie alle ihre Mitglieder und auch deren Schüler beziehungsweise Eltern uns vehement dagegen wehren, dass durch „Aushebelung“ der Prüfung durch fachlich qualifizierte Personen und Fachverbände unqualifizierte und somit falsche Entscheidungen getroffen werden, welche die privaten Musikschulen und Musikpädagogen in ihrer Existenz und die Schüler in der Gewährleistung für qualifizierte (Aus)Bildung gefährden! Rechtsanwalt Werner hat zwei Petitionen als offene Briefe geschrieben, einen an die Kultusministerkonferenz sowie einen an den Bundestagspräsidenten, Herrn Prof. Dr. Norbert Lammert. Wichtig ist, dass die Petition zur Beibehaltung des derzeit gültigen Umsatzsteuerbefreiungsgesetzes von möglichst vielen Personen unterzeichnet wird. Hier die Links des Landesverbandes Hessen, www.dtkv-hessen.de, sowie des Frankfurter Tonkünstlerbundes, www.ftkb.de, auf deren Homepages die pdf Dokumente zum Herunterladen bereitgestellt sind. Wir im Landesverband Hessen des Deutschen Tonkünstlerverbands werden die Petition unterschreiben und eine entsprechende Bitte an unsere Regionalverbände und deren Mitglieder richten!

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