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Gleicher Eindruck, andere Lösungsansätze

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Die DTKV-Landesverbände äußern sich zur sozialen Lage ihrer Mitglieder
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Im April des Jahres hat der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages an alle Fachverbände Leitfragen zum Gespräch „Soziale Lage der Künstlerinnen, Künstler und Kreativen“ herangetragen. Tätig wur-den daraufhin der Deutsche Musikrat und der Deutsche Tonkünstlerverband. Der DTKV bat seine Landesverbände, die Fragen aus ihrer jeweiligen Per-spektive zu beantworten.

Insgesamt acht Leitfragen stellte der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages den Verbänden: Es ging um angestellte und freie Beschäftigungsverhältnisse, Maßnahmen gegen Altersarmut, Mindesthonorare, Entgeltsicherheit, erforderliche Standards in der öffentlichen Kulturförderung, die Vertretung der eigenen Interessen, die Künstlersozialkasse und schließlich um Erhebungsdaten zum Einkommen und zu den Beschäftigungsverhältnissen von Künstlerinnen, Künstlern und anderen Kreativen. Der Deutsche Tonkünstlerverband hat die Antworten aus den Landesverbänden gebündelt.

Beschäftigungsverhältnisse

Gefragt war nach Vorschlägen, wie mit dem häufigen Wechsel zwischen angestellter und freier, künstlerischer bzw. publizistischer Arbeit und Gewerbe umzugehen sei, insbesondere im Hinblick auf soziale Sicherung. Außerdem sollte das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung als Lösungsmöglichkeit eingeordnet werden.

Hier kommen sehr unterschiedliche Überlegungen zur Sprache: Vorgeschlagen wird als einfachste Lösung eine bessere Bezahlung. Die am weitesten verbreitete Forderung aber ist, dass die Patchwork-Erwerbsbiographien von Künstlern stärker in den sozialen Sicherungssystemen berücksichtigt werden sollen – etwa mit höheren Freibeträgen bei Bezug von ALG I oder ALG II oder mit steuerlicher Absetzbarkeit von Kinderbetreuung außerhalb von KitaÖffnungszeiten. Vorgetragen werden außerdem Gedankengänge, wonach die Vertragsbedingungen von Freiberufern denen der Angestellten angepasst werden sollen – etwa bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auf vergleichsweise viel Kritik stößt das Statusfeststellungsverfahren: Manche Verbände sprechen sich dafür aus, Verfahren mit dem Ziel einer Festanstellung nur gruppenweise durchzuführen, um Einzelne zu schützen. Aus Sicht der selbständigen Künstler wird dagegen der Zwang kritisiert, die eigene Selbständigkeit dauernd nachweisen zu müssen. Daneben gibt es die Befürchtung, dass das Statusfeststellungsverfahren vor allem den Musikschulen schadet, die aufgrund enger Finanzierungsrahmen ohnehin schon unter Druck stehen.

Altersarmut

Die Landesverbände stimmen darin überein, dass als Grundlage für eine auskömmliche Altersvorsorge als erstes die Honorare verbessert bzw. gesichert werden müssen: etwa durch eine Aufstockung der Bundesmittel für Kultur und die Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern, um entsprechend qualifizierten Musikpädagog/innen bundesweit den Unterricht an allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen. Andere Vorschläge sehen die Anstellung von derzeit Freiberufichen oder zumindest die Anpassung des Einkommens von Honorarlehrkräften an das von Festangestellten vor. Ein weiterer Vorschlag ist, bundesweit gültige Qualitätszertifikate einzuführen und die dazu erforderlichen Weiterbildungen über die Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren.

In Bezug auf die Rente selbst werden eine gesetzlich garantierte Mindestrente (die derzeit in Form der Grundsicherung existiert), die Berechnung der Rente anhand des Bruttoeinkommens sowie eine steuerfinanzierte Bürgersicherung ins Gespräch gebracht. Ein Vorschlag sieht die Möglichkeit vor, nach Abschluss eines Geschäftsjahres Zusatzbeiträge zum Grundbetrag einzahlen zu können. Verschiedene Forderungen werden laut, etwa die, dass der Deutsche Tonkünstlerverband Rahmenverträge für bezahlbare private Vorsorgepakete aushandeln soll. Von der Deutschen Rentenversicherung wird eine umfassende und vor allem frühzeitige Aufklärungsarbeit hinsichtlich drohender Versorgungslücken erwartet.

Mindesthonorare

Hier sind die Meinungen durchaus gespalten: Mindesthonorare gelten vielen als erster Schritt zu einer Honorarordnung, die zumindest von öffentlich geförderten Einrichtungen – auch mithilfe von Subventionen – verbindlich eingehalten werden soll. Als Grundlage wird auch hier eine Aufhebung des Kooperationsverbots von Bund und Ländern genannt, die Einrichtung einer eigenen Kammer wird angedacht. Andere dagegen lehnen bundesweit gültige Mindesthonorare als nicht sinnvoll ab, verweisen stattdessen auf seriös erhobene regionale Honorarstandards als Orientierungshilfe und empfehlen Honorarberechnungen auf der Grundlage von Pauschalen für Übe und Probenzeiten. Als Vorbild genannt werden auch die Honorarempfehlungen der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), die mit solchen Pauschalen argumentieren.

Kritisiert wird insgesamt die Tendenz mancher Musiker, Kolleginnen und Kollegen im Preis zu unterbieten, da die ohnehin oft niedrigen Honorarsätze so noch weiter gedrückt werden.

Entgeltgleichheit

Auch hier gibt es unterschiedliche Auffassungen: Die Mehrzahl der Landesverbände äußert die Erwartung, dass gleiche Arbeit auch gleich entlohnt werden muss. Dies gilt etwa im Vergleich freier Musiker und Musikpädagogen mit angestellten Kolleginnen und Kollegen oder für Lehrbeauftragte an Musikhochschulen, die die gleichen Leistungen erbringen wie Professoren.

Andere Verbände kritisieren eine Festlegung oder Nivellierung der Honorare mit dem Argument, dass künstlerische Leistungen per se nicht vergleichbar seien, und verweisen auf die Selbstregulierungskraft des Marktes. Sie regen stattdessen eine Debatte über die Einkommensschere zwischen Honoraren bzw. Gehältern von Spitzenmusikern oder -dirigenten und denen der anderen Musikerinnen und Musiker an.

Öffentliche Kulturförderung

Hier wurden die sozialen Standards der öffentlichen Kulturförderung und der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten angesprochen. Beantwortet werden sollte die Frage, ob diese Standards festgeschrieben werden sollten, auch im Bereich der Geschlechtergerechtigkeit.

Über eine Festlegung von Standards hinsichtlich der Honorare bzw. Gehälter  – angemessene Bezahlung, auch unter Berücksichtigung der Arbeitszeiten, und die Vermeidung von Scheinselbständigkeit – sind sich alle Landesverbände einig. Nicht zuletzt, weil öffentliche Auftraggeber eine Vorbildfunktion erfüllen sollen.

Beim Thema Geschlechtergerechtigkeit in der öffentlichen Kulturförderung gibt es unterschiedliche Sichtweisen: Künstlerische Leistungen, so die einen, lassen sich nicht aufgrund des Geschlecht unterschiedlich beurteilen. Andere sprechen sich für eine geschlechtergebundene Förderung aus, beispielsweise für die Reservierungen von Konzertterminen für Künstlerinnen. Allgemeine Zustimmung erfährt das Thema Geschlechtergerechtigkeit bei der Bezahlung und der Frage der Festanstellung von Musikerinnen und Musikern.

Interessenvertretung

Anschließend wurde seitens des Ausschusses die Frage gestellt, inwieweit die Verbände einen Mangel an Interessenvertretung feststellen.

Die Frage wird von den Landesverbänden unter verschiedenen Aspekten beantwortet: Als größtes Problem wird jedoch übereinstimmend benannt, dass die Verbände bei der Interessenvertretung fast ausschließlich ehrenamtlich arbeiten (müssen) und so eine nachhaltige und professionelle Gremienarbeit kaum möglich sei. Eine rein gewerkschaftliche Vertretung wird von vielen aufgrund der speziellen Bedingungen des Künstlerberufs als nicht erstrebenswert gesehen.

Gefordert werden teilweise staatliche Zuschüsse für die Gremienarbeit, insgesamt aber sollen die Verbände mehr Einfluss auf die Kulturpolitik bekommen: Hier gehen die Vorschläge in Richtung etwa einer eigenen Kammer für Musikberufe mit klar gegliederten Zuständigkeiten oder eigener Ausschüsse des Deutschen Musikrates in Städtetagen und Landesparlamenten.

Künstlersozialkasse

Gefragt nach dem Reformbedarf beim Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG), sprechen sich einige Landesverbände für eine weitergehende Anpassung der Leistungen an die von Angestellten aus: Vor allem fordern sie einen früheren Bezug von Krankengeld nach dem ersten Krankheitstag; die bisher geltende Frist von sechs Wochen wird als wesentlich zu lang empfunden. Zur Diskussion gestellt wird auch die Berechnung der Rente (s.o.): Sie soll sich am Bruttoeinkommen statt am erzielten Gewinn aus selbständiger Tätigkeit orientieren. Andere Verbände sehen beim KSVG ausdrücklich keinen Reformbedarf.

Datenlage

Große Einigkeit herrscht in den DTKV-Landesverbänden über die unzureichende Datenlage hinsichtlich Einkommen und Beschäftigungsverhältnissen von Künstler/innen und Kreativen. Als Bezugspunkt wird dabei mehrfach der aktuelle „Spartenbericht Musik“ des Statistischen Bundesamtes genannt, an dem der Deutsche Tonkünstlerverband beratend mitgearbeitet hat. Sehr schnell wurde deutlich, dass Zahlenmaterial zu freiberuflich tätigen Musikpädagog/innen nur sehr spärlich vorhanden ist.

Eine bessere Datenlage zum Beispiel hinsichtlich des Anteils von Freiberuflern an musikalischer Bildung, Studienvorbereitung oder Teilnehmer/innen bei „Jugend musiziert“, so die Argumentation der Landesverbände, könne die politische Interessensvertretung spürbar unterstützen. Schon allein, weil dann valide Vergleichszahlen zum Unterricht an allgemeinbildenden Schulen oder mit öffentlichen Mitteln geförderten Musikschulen vorliegen.Erwähnt wird hier außerdem die vom Deutschen Tonkünstlerverband geplante OnlineBefragung, die aktuelle Ergebnisse zu Einkommen und Arbeitssituation der Mitglieder zum Ziel hat.

Präsidiumsmitglied Wilhelm Mixa hat bereits die gebündelten Antworten aus dem DTKV in eine Sitzung beim Deutschen Musikrats, BuFa Arbeit und Soziales eingebracht. Dort wird ein Positionspapier erstellt, das nach den (mittlerweile stattgefundenen) Wahlen in den neu besetzten Bundestagsausschuss für Kultur und Medien als Positionspapier der Musikverbände eingebracht wird.

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