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Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht

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Zur Situation von Musikpädagogen und Musikern in Nordrhein-Westfalen
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Bei zahlreichen ausführenden wie lehrenden Musikerinnen und Musikern hat sich die finanziell angespannte und perspektivisch hoffnungsarme Lage in der nunmehr fast vier Monate andauernden Corona-Krise deutlich manifestiert. Insbesondere durch das fortbestehende Verbot größerer Konzerte, aber auch durch die Zurückhaltung von Veranstaltern, Festivals, Messen, Vernissagen, Lesungen etc. überhaupt zu planen, sind sehr viele Künstlerinnen und Künstler in massive Schwierigkeiten geraten.

Die Sofort- und Wirtschaftshilfen des Landes NRW kamen und kommen nicht überall an, was seine Ursache zuvorderst in der Nichtanrechenbarkeit von Kosten zum Lebensunterhalt hat. So bleibt vielen nur die Beantragung von Grundsicherung, was aber trotz des erweiterten „Schonvermögens“ von 60.000 Euro mit hohen Problemen und Risiken behaftet ist.Auch vorwiegend lehrend tätige Musikerinnen und Musiker spüren zunehmend aufkommende Schwierigkeiten, welche uns alle noch länger beschäftigen werden.
Der DTKV  NRW hat sich bei Mitgliedern umgehört und überwältigende Resonanz erhalten. Nachfolgend acht individuelle Beiträge:

Nina Liepe, freiberufliche Violinistin, tätig als Solistin, Kammermusikerin und Orchestermusikerin: „Meine Einnahmen erziele ich vor allem aus Orchesterprojekttätigkeiten und Aushilfen als stellvertretende Konzertmeisterin und  Stimmführerin in Kammer- und Sinfonieorchestern. Zudem spiele ich u. a.  Kammermusikkonzerte bei Festivals. Durch die Corona-Pandemie sind mir in den Monaten März, April und Mai meine Einnahmen komplett weggebrochen und mein Einkommen lag bei 0 Euro.
Ich habe die Corona- Soforthilfe für Solo- Selbständige Musiker und später auch das ALG 2 beantragt.
Die Corona- Soforthilfe wurde sehr schnell überwiesen, leider weiß ich nicht, inwieweit ich das Geld wirklich nutzen darf, das wird sich erst später dieses Jahr herausstellen. Das ALG 2 vom Jobcenter wurde gewährt, und ich habe im Nachhinein einen kleinen Teil des eigentlichen Verdienstes in dieser Zeit bezahlt bekommen.“

Karin Haußmann, Komponistin: „Mein Hauptverdienst kommt aus Kompositionsaufträgen und Tantiemen für Aufführungen meiner Musik. Außerdem habe ich sechs Schüler für Klavier- und Kompositionsunterricht.
Durch den Shutdown der letzten Monate hatte ich zunächst keine Verdienstausfälle. Es wurden zwar Aufführungen verschiedener Werke abgesagt, aber ein großer Kompositionsauftrag, an dem ich aktuell arbeite, wird trotzdem finanziert. Den Unterricht konnte ich online weiterführen. Im nächsten Jahr allerdings, wenn die GEMA die Tantiemen für Aufführungen im Vorjahr ausschüttet, werden sich die abgesagten Aufführungen finanziell auswirken. Außerdem fürchte ich, dass sich die verringerten Einnahmen der GEMA insgesamt auf die Höhe der Ausschüttungen auswirkt – dann, wenn mit spezifischen Hilfen von Seiten des Landes oder des Bundes nicht mehr zu rechnen ist. Dies macht mir Sorgen.“

Ein festangestellter Musikschullehrer: „Ich arbeite als TVÖD-Angestellter an Musikschulen. Hilfen habe ich keine beantragt, da mein Gehalt bisher weitergezahlt wird. Im Rahmen der Musikschularbeit habe ich ein Video zur Vorstellung meines Instrumentes für Schulkinder erstellt, da die eigentlich übliche Anwerbung von neuen Schülern in den allgemeinbildenden Schulen oder auch der Tag der offenen Tür der Musikschule gestrichen wurden.
Noch habe ich keine finanziellen Einbußen, da mir als TVÖD-Angestellter das Gehalt weiter gezahlt wurde. Da wir aber derzeit keine Schülerwerbung machen können, werden wir kurz- und mittelfristig sinkende Schülerzahlen haben, was zu Vertragsänderungen und damit zu Einnahmeverlusten führen wird.“

Mariko Sudo, soloselbstständige Pianistin, Klavierlehrerin und Moderatorin von „Piano Late Night“: „Vor der Corona-Krise habe ich mein Geld mit Konzerten als Solistin und Kammermusikerin auf Festivals, als Aushilfe in professionellen Orchestern, mit privatem Klavierunterricht und mit Gastdozenturen verdient. Seit Mitte März sind mehr als 50 Prozentmeiner Einnahmen entfallen. Teils habe ich Ausfallhonorare erhalten, jedoch nur geringe Anteile meiner erwarteten Vergütungen. Ich habe die NRW Soforthilfe zügig beantragt und erhalten. Die finanzielle Zuwendung der Deutschen Orchesterstiftung für freiberufliche Musiker wurde mir auch gewährt. Weitere eigene unternommene Maßnahmen zur Selbsterhaltung meiner solo-selbstständigen Berufstätigkeit: Verstärkte, aber erfolglose Werbung zur Generierung neuer Klavierschüler. Des Weiteren habe ich Duo-Programme für Seniorenhäuser konzipiert und angeboten. Allerdings gibt es dort bereits ein Überangebot, das meist schon durch Orchestermusiker mit Festanstellung belegt ist, wodurch dieser Versuch, für äußerst geringe Bezahlung zu spielen, auch ziemlich erfolglos bleibt.
Mein im Februar gestartetes Talkshow-Projekt Piano Late Night musste mit der Absage der zweiten Show zunächst auf Eis gelegt werden. Hier bin ich nun auch gezwungen, aufgrund der Corona-Auflagen neue Aufführungskonzepte und Vermarktungswege zu finden.“

Elda Teqja, soloselbstständige Geigerin und Geigenlehrerin: „Ich bin Vorspielerin und Tutorin der 2. Geigen an der Klassischen Philharmonie Bonn und spiele in verschiedenen Orchestern als Aushilfe mit. Ich habe kein Ausfallhonorar für die seit Mitte März abgesagten Konzerte erhalten. Das bedeutet einen Einkommensverlust als soloselbstständige Musikerin von 50 Prozent. Als Geigenlehrerin konnte ich als Honorarkraft an der Folkwang Musikschule und meine privaten Schüler*innen der „Musikmacher“- einem Zusammenschluss von Soloselbstständigen Instrumentallehrer*innen- über Online-Unterricht weiter betreuen. Leider erhalte ich die Vergütung der kommunalen Musikschule als Honorarkraft verzögert immer erst zum Ende des Quartals. Ich habe die Corona-Soforthilfe für Soloselbständige und die finanzielle Zuwendung der Deutsche Orchesterstiftung für freiberufliche Musiker beantragt und Ende April erhalten. Seit Anfang Mai unterrichte ich alle Schüler*innen wieder im Präsenzunterricht und bin dabei, ein Abschlusskonzert in einem Seniorenheim zu organisieren. Mit den Kindern werde ich weiter proben für ein im September in der Philharmonie Essen geplantes Konzert. Als Geigerin habe ich bis Ende September kaum zu tun, hoffe aber auf Auftritte ab Oktober unter Corona-Vorschriften mit 1,5 Meter Mindestabstand, leider vorerst nur in Kammerorchesterbesetzung.“

Ulrich Coppel, freier Musiker, Musikpädagoge und freier Journalist: „Mein Berufsalltag bewegte sich bis zu Beginn der Corona-Krise in allen diesen drei Bereichen, sowie im Managing von internationalen Kulturprojekten. Häufig kam es in der Praxis zu Überschneidungen. Bis auf Videounterricht von zu Hause, und dem seit einigen Wochen wieder in einer öffentlichen Musikschule anlaufenden Präsenzunterricht, ist mein kompletter beruflicher Alltag einschließlich sämtlicher laufender, und für die nähre Zukunft geplanter Projekte zum Erliegen gekommen. Einen finanziellen Ausgleich habe ich nicht beantragt, zumal dies in meinem speziellen Fall auch nicht möglich gewesen wäre. Mithin habe ich seit Monaten massive und wesentliche finanzielle Totalausfälle zu beklagen, welche durch die weitestgehenden „Coronaerlass“-bedingten Unmöglichmachungen meiner Berufsausübung verursacht sind. Ich habe mich mit der Entwicklung neuer Projekte befasst, und hoffe nach Lockerung der Maßnahmen einiges davon realisieren zu können - letztlich auch, um davon meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.“

Eine soloselbstständige Musikerin und Instrumentalpädagogin:„Bis zum Lockdown habe ich, freie Flötistin und Querflötenpädagogin, als Honorarkraft an einer Musikschule bescheidene, aber regelmäßige Einnahmen erzielt. Ab Mitte März wurden nach und nach alle Veranstaltungen wie Kammermusikkonzerte, Bücherlesungen und Ausstellungseröffnungen abgesagt, was bereits etwa 70 Prozent meines jährlichen Verdienstes ausmacht. Der Musikschulunterricht konnte erst nach den Osterferien aufgrund schwerfälliger datenschutzrechtlicher Vorbereitung online anlaufen. Da die in freier Trägerschaft organisierte Musikschule auf die Bereitstellung öffentlicher Schulgebäude angewiesen ist, ist dort mindestens bis zu den Sommerferien kein Präsenzunterricht möglich. Gruppenunterricht ist online nicht durchführbar, das Ensemblespiel ist völlig zum Erliegen gekommen. Wegen der Entfernung zwischen meinem Wohnort und der Musikschule (45 Kilometer), ist niemand bereit bzw. dazu in der Lage, seine Kinder zu mir zu fahren. Mehrere Eltern haben bereits die Unterrichtsverträge gekündigt. Die Soforthilfe habe ich erst Mitte April beantragt, als die Unterstützungsmittel bereits ausgeschöpft waren. Die Wirtschaftsförderung in Höhe von 9.000 Euro kann ich nicht in Anspruch nehmen, da ich laufende berufliche Kosten nicht nachweisen kann. Auch die erleichterte Beantragung von Grundsicherung ist in meinem Fall nicht möglich, weil Wohneigentum besteht. Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll, bin verzweifelt und entsetzt über das Fehlen von Verständnis für die jetzt noch prekärere Lage tausender Musikerinnen und Musiker.“

Ana-Marija Markovina, Pianistin: „Der Staat hat es sicher gut mit uns Künstlern gemeint, aber wie Karl Kraus schon sagte: Gut gemeint ist nicht gut gemacht… Was passiert ist, könnte man eine riesige Nebelkerze nennen. Man hat es geschafft, den Eindruck in der Öffentlichkeit zu wecken, den Künstlern sei an vorderster Front geholfen worden. ‚Wir werden die Künstler nicht vergessen“ und „die Kultur ist so wichtig‘ war in den Medien allenthalben zu lesen. Das sogar möglicherweise gut beabsichtigte Hilfsprogramm ist aber in den Zuständigkeitskonflikten zwischen Bund und Ländern schlicht aufgerieben worden. Die 9.000 Euro Unterstützung für Selbständige gelten nicht für unsere Lebenshaltungskosten, sondern nur für betriebliche Ausgaben. Aber wer hat schon sein Instrument geleast? Und was sind bei konzertierenden Künstlern Ausgaben, wenn sie nicht konzertieren? Zudem muss uns allen klar sein, dass unsere Verluste sich nicht auf den Lockdown beschränken, auch nicht auf die Hilfsgelder relevanten Monate März bis Mai. Die Absagen gehen bis weit ins nächste Jahr hinein. Und gebucht wird, wenn überhaupt, für 2022 unter allergrößten Vorbehalten und nicht vertraglich bindend. Man weiß ja nicht, was noch kommt… Die Abstandsregeln machen eine auch nur annähernd kostendeckende Performance unmöglich. Für mich bedeutet das schlicht Berufsverbot jetzt und auf unabsehbare Zeit.“

Zwischenbilanz

Nach dreieinhalb Monaten Corona-Krise, die mit totalem Lockdown im März begann und nun allmählich gelockert wird, ist es Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen und abgesehen von Kulturförderprogrammen besonders die Kulturschaffenden selbst genau in den Blick zu nehmen. Die Krise hat viele Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen in der Kulturszene deutlich gemacht. Die gesamte Schieflage der kulturellen Szene und Bildung war plötzlich während des Lockdowns wie in einem Brennglas sichtbar. Die billigen Arbeitskräfte als Daueraushilfe im Orchester oder die große Zahl von Honorarkräften in Musikschulen und anderen kommunalen Bildungseinrichtungen gab es schon vor der Krise, ebenso die vielen schlecht bezahlten Kulturschaffenden, die sich mit Dumpinglöhnen, unzureichender sozialer Absicherung und drohender Altersarmut zufrieden geben mussten. So standen auch die soloselbstständigen Musiker*innen, die bisher noch gut von ihren Gagen leben konnten, wegen abgesagter Konzerte und Festivals vor dem Nichts. Den zahlreichen Aushilfskräften in den Orchestern fehlte wegen des Stillstands des Konzertbetriebs ihr Einkommen – abgesehen von manchen Kompensationszahlungen und im krassen Gegensatz zu ihren festangestellten Kolleg*innen, deren Gehalt weitergezahlt wurde. Die Honorarkräfte an kommunalen oder privaten Musikschulen durften je nach Maßgabe der örtlichen Gesundheitsämter und Praxis der jeweiligen Institution unter Umständen mit der Fortsetzung der Entgelte rechnen oder auch nicht. Die soloselbstständigen Pädagog*innen unter ihnen waren dann die ersten, die schnell wieder den Kontakt zu ihren Schülern suchten und mit Einschränkungen den Unterricht digital fortsetzten. Einbußen blieben dennoch: Kündigungen bei zahlungsunfähigen Eltern, neue Anfragen blieben wegen der unsicheren wirtschaftlichen Situation aus, der Zugang zu den Schulen war verwehrt.Es ist bekannt, dass das Land NRW den soloselbstständigen Musiker*innen schnelle und unbürokratische Hilfe von 2.000 Euro zur Sicherung des Lebensunterhalts aus einem eigens dafür bereitgestellten 5-Millionen-Fond gewährte. Doch wehe dem, der nicht gleich zu den ersten Antragstellern gehörte, der ging leer aus. Angesichts der 17.000 Soloselbstständigen Musiker*innen war der Topf ganz schnell leer. Öffentlichkeitswirksam wurde das Soforthilfeprogramm des Bundes aufgelegt. Die Corona-Soforthilfe gilt jedoch nicht als Einkommen, sondern als zweckbestimmte Einnahme: Sie muss zur Deckung der Betriebskosten eingesetzt werden. Darin unterscheidet sich die Corona-Soforthilfe wesentlich von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II), die für Ausgaben wie Lebensmittel oder Miete eingesetzt werden dürfen.

Zur Deckung der Betriebskosten können aber nur 9.000 Euro oder mehr beantragt werden – ein Volumen, das den Bedarf der meisten soloselbstständigen Musiker bei weitem übersteigt. Hinzu kommt, dass diese Mittel, wenn sie für andere Zwecke (als Betriebskosten) verwendet wurden, zurückgezahlt werden müssen (darüber wird am Ende der Krise mit den Finanzämtern abzurechnen sein). Wer solche Mittel erhalten hat, ist also gut beraten, einen Teil für die Rückzahlung zur Seite zu legen.
Mit dem neu geschaffenen Sozialschutzgesetz sollte der Zugang zu Sozialleistungen erleichtert werden. Das Angebot ist jedoch für soloselbstständige mit Arbeitsverbot ein unangemessenes Hilfsangebot, zumal die bürokratischen Hürden noch zu hoch sind.

Zur Unterstützung der Hilfe suchenden Kolleg*innen wurde im Kulturrat NRW mit Unterstützung der Landesregierung eine Sprechstunde eingerichtet. (https://www.kulturrat-nrw.de/
corona-sprechstunde/) Über die vielen Telefonate Hilfesuchender konnten die Schwächen und Stärken des neuen Gesetzes erfasst werden. Im Groben kann man die Ablehnungsbescheide in zwei Kategorien einordnen:

1. Viele der örtlichen Jobcenter wissen offenbar nicht, dass die Vermögensprüfung erst ab 60.000 Euro greift und Lebensversicherungen und Anlagen zur Alterssicherung nicht mit herangezogen werden dürfen. Hier wird die Landesregierung über Schulungen nachbessern müssen.

2. Die gesetzlichen Regelung zur Bedarfsgemeinschaft besagen, dass die Hilfe um jeden Einkommensbeitrag eines Mitgliedes der Gemeinschaft gekürzt wird. Das führt, wie die dokumentierten anonymisierten Berichte der Antragsteller belegen, oft zu grotesken und widersinnigen Ablehnungen. (Beispiel: Alleinerziehende Mutter mit studierender Tochter, die Bafög bezieht: Hilfe wird um Bafög-Betrag gekürzt und gesagt, die Tochter könne ja das Studium abbrechen.) Diese gesetzliche Regelung muss dringend von der Politik korrigiert werden.Es bleibt viel zu tun, um die Folgen des Lockdowns, die bis ins kommende Jahr reichen werden, abzufedern. Im Zusammenschluss mit allen Kulturschaffenden muss es uns gelingen, die Härten abzufedern und Zukunftsperspektiven zu entwickeln.
 

 

 

 

 

 

 

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