Hauptbild
Ein Mann mit leicht schütterem grauen Haar an einer Bass-Querflöte

Edmund Wächter. Foto: Privat

Banner Full-Size

Jetzt auch noch mit KI?

Untertitel
Kolumne des DTKV
Vorspann / Teaser

Der Weg an die Öffentlichkeit geht nur durch den festgefügten Ring der Verleger. [...] Wir sind deren Lohnsklaven, meistens ohne Lohn. Die Komponisten sind es leid und 1898 war es endlich soweit! Die Genossenschaft deutscher Tonsetzer wird gegründet. 

Publikationsdatum
Paragraphs
Text

Initiator Hans Sommer ist erster Vorsitzender, unterstützt von Richard Strauss als Geschäftsführer. In der Nachfolge kümmert sich die GEMA um die musikalischen Aufführungs- und mechanischen Vervielfältigungsrechte der Komponistinnen und Komponisten. Parallel dazu vertritt die GVL die Interessen von ausübenden Künstlerinnen und Künstlerm sowie die Tonträgerhersteller. Lange war klar, was es zu schützen gilt: Live-Aufführungen, Schallplattenaufnahmen und Rundfunksendungen. Das war überschaubar und wurde nach verständlichen, bisweilen auch umstrittenen Regeln vergütet. Mit Internet und Digitalisierung wuchsen die Herausforderungen: Musik rund um die Uhr und den Globus. Eine gerechte Vergütung der Urheber scheint dem Goodwill der global agierenden Plattformen überlassen zu sein, wie das jüngste Beispiel von Spotify zeigt. Ob da eine Petition beeindrucken kann?

Jetzt noch die Künstliche Intelligenz, die Politik und Verwertungsgesellschaften in neue Dimensionen jagt. Immerhin: Die EU hat mit dem AI Act einen ersten Schritt zum geregelten Umgang mit der KI gewagt. Aber ahnen wir überhaupt, was da noch alles kommt? Dank KI sind posthum Beethovens 10. und ein neuer Beatles-Song entstanden. Beeindruckend – aber braucht’s das? Wer ist hier Urheber? Die Programmierer der Foundation Models? Oder die Musikfachleute, die die Basismodelle trainieren, sicher auch mit Material, das seinerseits dem Urheberrecht unterliegt? Oder doch Beethoven beziehungsweise John Lennon, deren Versatzstücke eingeflossen sind? Ist das überhaupt Kunst oder muss Kunst unmittelbar menschlicher Kreativität entspringen? Ist ein Klick bereits Musik oder erhält Musik erst durch das Anhören ihren Wert? Das sind philosophische Fragen, mit denen sich grundsätzlich auch der Ethikrat beschäftigt. Dazu dessen Vorsitzende Alena Buyx: Der Einsatz von KI muss menschliche Entfaltung erweitern und darf sie nicht vermindern. KI darf den Menschen nicht ersetzen. Das sind grundlegende Regeln für die ethische Bewertung.

Print-Rubriken
Unterrubrik