Der Deutsche Tonkünstlerverband e.V. appellierte an die an den Koalitionsverhandlungen teilnehmenden Parteien CDU/CSU und SPD, die soziale Sicherung von Künstlern in die Koalitionsverhandlungen einzubringen. In verschiedenen Anschreiben an Vertreter der Koalitionsparteien verdeutlichte der DTKV, wie wichtig die europaweit einmalige Einrichtung der Künstlersozialkasse als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung für Künstler und Publizisten ist.
Die vertane Chance im Rahmen der Neuorganisation der bundes-unmittelbaren Unfallkassen (BUK-NOG), die regelmäßige, alle vier Jahre stattfindende Überprüfung aller Unternehmen auf Künstlersozialabgabe (KSA) im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) sicherzustellen, muss wieder aufgegriffen werden.
Die unmittelbaren Folgen einer nur eingeschränkt erfolgenden Prüftätigkeit zeigen sich bereits im Künstlersozialabgabesatz, der 2014 von 4,1 auf 5,2 Prozent steigen wird und von den Unternehmen getragen werden muss, die – im Gegensatz zu anderen – ordnungsgemäß Künstlersozialabgabe entrichten.
In seinem Schreiben appellierte der DTKV an die an den Koalitionsverhandlungen teilnehmenden Parteien, den langfristigen Erhalt der Künstlersozialversicherung im bevorstehenden Koalitionsvertrag festzuschreiben. Als erste Maßnahme zur finanziellen Sicherung sind kontinuierliche Prüfungen auf Künstlersozialabgabe aller Betriebe durch die Deutsche Rentenversicherung unbedingt erforderlich. Weitere Maßnahmen, unter anderem die Reduzierung des Prüf- und Bearbeitungsaufwandes, müssen folgen. Außerdem ergeht an die Künstlersozialkasse die Aufforderung, geeignete Maßnahmen zu einer Verbesserung der Altersvorsorge zu ergreifen (Gekürzte Fassung, der Artikel kann in voller Länge auf www.dtkv.org gelesen werden).