Freiberufliche Musikpädagogen erfüllen wichtige Aufgaben im Bereich der Musikerziehung.
Die Unesco-Konvention zur kulturellen Vielfalt, der auch Deutschland beigetreten ist, fordert für alle Mitgliedsstaaten und deren Einwohner ein Grundrecht auf Teilhabe an Kultur und einen gleichberechtigten Zugang zur kulturellen Bildung. Für einen gleichberechtigten Zugang zur musikalischen/kulturellen Bildung in unserem Lande spielen die musikalischen Angebote in Horten sowie Kindergärten und insbesondere der Musikunterricht in den allgemeinbildenden Schulen eine zentrale Rolle. Zur Ergänzung und zum Ausgleich von Defiziten wurde eine Fülle von außerschulischen Fördermaßnahmen ins Leben gerufen, die von einer Mitwirkung von musikalisch ausgebildeten externen Fachkräften in Kindergärten und Ganztagsschulen über Projekte wie JeKi, JeKis, SBS, „Lehrer singen – Kinder klingen“ und anderes mehr, bis zu den Wettbewerben „Jugend musiziert“ reichen. In diese Angebote sind die freiberuflichen Musikpädagogen in großem Umfang einbezogen. Sie spielen eine unverzichtbare Rolle bei der Förderung musikalischer Begabungen. Auf dem Lande, wo kein oder kein ausreichendes Musikschulangebot zu Verfügung steht, sind sie neben den Laienmusikverbänden oftmals der einzige Vermittler musikalischer Bildung.
Wir wissen, dass wir von dem von der Unesco-Konvention geforderten gleichberechtigten Zugang zur kulturellen Bildung noch weit entfernt sind. Gerade deshalb sollten die freiberuflichen Musikpädagogen ermutigt und durch entsprechende Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen in die Lage versetzt werden, an der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit bei der Teilhabe an musikalischer Bildung in unserem Lande mitzuwirken.
Dirk Hewig
Präsident des Deutschen Tonkünstlerverbandes