[...]Der DTKV setzt sich im Rahmen übergeordneter Gremien, insbesondere auch als Mitglied der von Urhebern und deren Verbänden getragenen „Initiative Urheberrecht“ in der politischen Diskussion dafür ein, dass die Rechte der Urheber in einer digitalen Gesellschaft gewahrt, gleichzeitig aber auch berechtigte Ansprüche der Nutzer angemessen berücksichtigt werden [...]
Das Internet eröffnet ungeahnte Möglichkeiten der Information, der Kommunikation und des Zugriffs zu Inhalten und Werken. Das bringt große Chancen, gleichzeitig aber auch Gefahren des Missbrauchs mit sich.
Der Urheber, der Komponist und der ausübende Musiker müssen über ihre Werke und Leistungen verfügen können, sie müssen insbesondere vom Ertrag ihrer Werke leben. Das Urheberrecht räumt ihnen deshalb das ausschließliche Recht der Nutzung und der vermögensrechtlichen Verwertung ein.
Dieses Recht ist durch die vielfältigen technischen Möglichkeiten, Werke auch unberechtigt ins Netz zu stellen und durch eine beliebige Anzahl von Menschen an jedem Ort und zu jeder Zeit zu nutzen, gefährdet. Die Bundesregierung bereitet deshalb derzeit eine Gesetzesnovelle zum Urheberrecht (Korb 3) vor, die Antworten auf die vielfältigen technischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen geben soll, die die fortschreitende Digitalisierung für Urheber, Verwerter und Nutzer mit sich bringt.
Der Deutsche Tonkünstlerverband, dem Komponisten und zahlreiche ausübende Musiker angehören, hat in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder die Bedeutung der Kreativen und den Wert der Kreativität für unsere Gesellschaft herausgestellt. Er setzt sich im Rahmen übergeordneter Gremien, insbesondere auch als Mitglied der von Urhebern und deren Verbänden getragenen „Initiative Urheberrecht“ in der politischen Diskussion dafür ein, dass die Rechte der Urheber in einer digitalen Gesellschaft gewahrt, gleichzeitig aber auch berechtigte Ansprüche der Nutzer angemessen berücksichtigt werden.