Der Deutsche Tonkünstlerverband setzt sich für einen Schutz der Urheber ein, bemüht sich aber gleichzeitig um Lösungen, die für den Nutzer praktikabel und finanziell vertretbar sind.
Urheber- und Leistungsschutzrechte sind für Komponisten und Interpreten von großer Bedeutung. Von der rechtlichen Ausgestaltung hängen nicht nur die gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung geistiger Leistung, sondern auch deren wirtschaftliche Nutzung ab.
Die Digitalisierung unserer Gesellschaft bietet für den Urheber neue Chancen der Verbreitung und der Gewinnung weiter Publikumsschichten. Sie birgt aber gleichzeitig die Gefahr missbräuchlicher Nutzung und Verwertung. Um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber sowie jenen der Nutzer und Verwerter zu schaffen, bedarf das Urheberrecht, das für eine analoge Welt geschaffen wurde, einer Weiterentwicklung, die den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht wird.
Der dritte Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages hat eine umfangreiche Bestandsaufnahme vorgelegt und mögliche Wege zur Problemlösung aufgezeigt.
Der Deutsche Tonkünstlerverband setzt sich für einen Schutz der Urheber ein, bemüht sich aber gleichzeitig um Lösungen, die für den Nutzer praktikabel und finanziell vertretbar sind. Er strebt unter anderem Geschäftsmodelle für legale, das heißt vergütete Downloads für Musik und Notenkopieren an.
In diesem Sinne werden wir uns mit Nachdruck in die derzeit laufende Diskussion um eine Neugestaltung des Urheberrechts einbringen.