Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Harfe im Gepäckfach? Geht natürlich nicht. Genauso wenig wie Cello, Kontrabass, Kontrafagott oder Celesta. Sehr wohl aber war es bisher möglich, Geigen und Bratschen, auch Trompeten oder Posaunen ins Flugzeug mitzunehmen und im Gepäckfach zu verstauen. Eigentlich darf das Handgepäck die Länge von 55 cm nicht übersteigen, geringfügige Überschreitungen wurden aber geduldet, genauso wie zum Beispiel der zusammengeklappte Buggy für ein mitreisendes Kleinkind.
Nun aber ändert sich auch dieses: Einige Fluggesellschaften, allen voran Air Berlin, lassen reisende Musiker im Regen stehen. Der Deutsche Orchesterverband hat bereits dagegen protestiert. Natürlich schließt sich diesem Protest auch der Deutsche Tonkünstlerverband an. Die Mitnahme von Musikinstrumenten angemessener Größe muss weiterhin kostenlos möglich sein, so wie es der amerikanische Kongress im März 2015 beschlossen hat. Auch Norwegian Airlines geht da mit gutem Beispiel voran. Dabei geht es ja nicht nur darum, Geld zu sparen, sondern um Aspekte des Werterhalts, denn schon so manches Instrument – oft zigtausende Euro wert – erlitt gravierende Schäden durch Lagerung im Gepäckraum des Flugzeugs, auch durch Temperaturschwankungen. Zudem lässt sich eine Geige auch kaum auf dem Nebensitz anschnallen.
Über die Regelungen der Gepäckmitnahme im Luftverkehr gibt es nun eine Petition auf europäischer Ebene. Sie dient dazu, eine europäische Verordnung anzustoßen, die weiterhin die Instrumentenmitnahme im Gepäckfach des Flugzeugs ermöglicht. Sie finden sie unter https://orchesterland. worldpress.com. Bitte unterzeichnen Sie! Wir Sängerinnen und Sänger haben ja unsere Instrumente im Hals, welch ein Glück (meistens jedenfalls). Und Piccoloflötisten können ihr Instrument in der Innentasche ihres Jacketts mitnehmen. Wir alle aber unterzeichnen auch! Und meine nächsten Flüge von Stuttgart nach Berlin zu den Präsidiumssitzungen des DTKV würde ich gerne weiterhin mit Air Berlin durchführen können.