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Interview mit dem neuen Justiziar des LVBT über Musik, Recht und Erstrechtsberatung
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Ab 1. April 2009 übernimmt Dr. Christian Kuntze, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als Nachfolger von Rechtsanwalt Krekeler die Rechtsberatung innerhalb des Landesverbandes Bayerischer Tonkünstler. Zu seinen Aufgaben zählen die Erstrechtsberatung für alle Mitglieder des LVBT, ferner in den Spezialgebieten Musik-, Veranstaltungs-, Verlags-, Entertainment-, Presse-, Wettbewerbs-, Internetrecht, Multimedia und gewerblicher Rechtsschutz auch die Erst-rechtsberatung für Mitglieder der außerbayerischen Landesverbände. Er übernimmt darüber hinaus die rechtliche Beratung des Vorstands und der Geschäftsstelle des Landesverbandes. Der 1. Vorsitzende des LVBT, Dr. Dirk Hewig hat mit ihm das folgende Interview geführt:

neue musikzeitung: Herr Kuntze, wie kamen Sie erstmalig mit dem LVBT in Berührung?

Christian Kuntze: Ich habe intensive Kontakte zu Musikern und freiberuflich tätigen Musiklehrern. Darüber hinaus gehört die rechtliche Beratung von Künstlern und Musikern zu meiner beruflichen Tätigkeit. Auf diese Weise stößt man sozusagen automatisch auf den LVBT als eine der großen und wichtigen Interessenvertretungen von Musikern, Musiklehrern und Musikinstitutionen.

nmz: Was hat Sie veranlasst, die Rechtsberatung innerhalb des LVBT zu übernehmen?

Kuntze: Da die Beratung im Musik- und Veranstaltungs-Business nicht nur im Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit steht, sondern für mich auch eine Herzensangelegenheit ist, übernehme ich sehr gerne und mit großem Engagement die Aufgaben des Justiziars im LVBT. 

nmz: Welches sind Ihre fachlichen Schwerpunkte als Rechts­anwalt? Welche besonderen Erfahrungen haben Sie im künstlerischen und musikalischen Bereich?

Kuntze: Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf den Bereichen Musik-, Veranstaltungs-, Entertainment-, Medien-, Verlags-, Presse-, Wettbewerbs-, Internetrecht und auch gewerblicher Rechtsschutz, etwa Markenrecht. Die-se Themen sind eng miteinander verbunden. Da ich nicht nur Musiker und Künstler vertrete, sondern auch ihre Verwerter wie beispielsweise Labels, Produzenten, Werbeagenturen oder Veranstalter, kenne ich die Interessen beider Seiten und kann auf diese Weise dauerhafte Lösungen für meine Mandanten erzielen. Da ich „vor Ort“ zu vielen Themen des Musik-Business’ oder des Veranstaltungs­rechts Seminare halte, habe ich auch ein „Ohr am Puls“ der Musik- und Kunst-Beteiligten. Im Mai dieses Jahres erscheint übrigens im Verlag PPV Medien mein „Handbuch für Veranstaltungsrecht“.

nmz: Konnten Sie bereits Erfahrungen im Verbandswesen sammeln?

Kuntze: Ich bin seit 5 Jahren im Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Privatmusikschulen, dem bdpm. Gleichzeitig habe ich im bdpm die Aufgabe des Justiziars übernommen. Ich freue mich darauf, diese Erfahrungen nun auch in meine Tätigkeit für den LVBT einbringen und der Geschäftsstelle sowie dem Vorstand rechtsberatend beiseite stehen zu dürfen.

nmz: Was umfasst nach Ihrer Meinung die Erstrechtsberatung für Mitglieder der Tonkünstlerverbände?

Kuntze: Zunächst ist es wichtig, dass die Mitglieder des LVBT zu allen rechtlichen Fragen eine kostenlose Erstrechtsberatung erhalten. Weiterhin halte ich es für entscheidend, dass alle Mitglieder eine feste und zentrale Anlaufstelle für ihre rechtlichen Anliegen haben und eine schnelle Hilfe erhalten, damit sie ihre Einschätzung überprüfen und eine Entscheidung treffen können. Schließlich ist es mir wichtig, verständliche und lebbare Lösungen anzubieten. Die Fragestellungen können vielfältiger Natur sein: Probleme mit dem Vermieter, Fragen bei der Abfassung des Unterrichtsvertrages, Schwierigkeiten mit den Themen KSK, Umsatzsteuerbefreiung oder GEMA, rechtliche Unsicherheiten bei der Organisation eines Konzerts, bei einem Manager- oder Plattenvertrag.

nmz: Welche rechtlichen Schritte können sich an die Erstrechts­beratung anschließen?

Kuntze: Nicht immer lassen sich alle Probleme im Rahmen der Erstberatung lösen. Es gibt Fälle, in denen auch anwaltliches Handeln gefordert ist. Dies können Klageverfahren sein oder die Durchsetzung von Ansprüchen von Verbandsmitgliedern. Selbstverständlich stehe ich hier gerne jederzeit als Rechtsanwalt zur Verfügung.

nmz: Sehen Sie eine Möglichkeit, berufsständische und unsere Mitglieder interessierende Rechtsfragen, auch in Fortbildungsveranstaltungen oder in Veröffentlichungen der nmz zu behandeln?

Kuntze: Wie ich schon erwähnt habe, halte ich regelmäßig zu unterschiedlichsten Themen des Musik- und Veranstaltungsbusiness Seminare. Dazu gehören auch Fortbildungsveranstaltungen speziell für Musiklehrer oder Musikinstitute. Hier sind sicherlich Workshops zur KSK, zu Unterrichts- oder Mietverträgen, zu Marketing, Werbung oder zu Verträgen im Musikmanagement wichtig. Gerne greife ich auch das Angebot auf, in der nmz zu allgemein interessierenden Rechtsfragen der Verbandsmitglieder zu berichten. Es ist auch daran zu denken, auf der Webseite des LVBT eine eigene Informationsseite zu rechtlichen Themen und Fragen, ergänzt mit einem Chat, aufzubauen.

nmz: Was erwarten Sie sich von der Zusammenarbeit mit dem Landesverband Bayerischer Tonkünstler?

Kuntze: Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Mitglieder die Möglichkeit der kostenlosen Erstrechtsberatung wahrnehmen. Auf diese Weise entsteht ein noch aktiveres Verbandsleben. 

Anfragen werden von Dr. Christian Kuntze möglichst zeitnah beantwortet. Sie können in jeder Form, also per Mail, Fax oder telefonisch an die folgende Adresse gerichtet werden: Dr. Christian Kuntze, Kaiserplatz 7, 80803 München, Tel. 089/33 00 72 81, Fax 089/33 00 72-73, kuntze@
kmb-partner.de, www.anwaeltefuermedienrecht.de

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