Im Jahr 2021 wurde eine breit angelegte Befragung durchgeführt, die aussagekräftige Daten liefern sollte zu den Fragen des Status Quo, Bedarfen und Perspektiven im Feld der Kulturellen Bildung. Die hierzu gebildete Arbeitsgruppe fasste nun die Ergebnisse in einem 17-seitigen Papier zusammen. Es kann auf der Homepage des Kulturrats NRW eingesehen werden.
Die Liste der Arbeitsgruppe umfasst 12 aus den unterschiedlichen Verbänden stammende Personen, die zuständig waren, im Auftrag für den Kulturrat die Konzeption zu entwickeln, die Anhörung durchzuführen und selbstverständlich in der Folge auch die Auswertung zu übernehmen. Beteiligt waren: Almuth Fricke, Kompetenzzentrum für Kulturelle Bildung im Alter und Inklusion, Patricia Gläfcke, Akademie der Kulturellen Bildung, Prof. Dr. Susanne Hilger, RheinEnergie Stiftung, Reinhard Knoll, Kulturrat NRW e. V., Henrike Kollmar, nrw landesbuero tanz, Linda Müller, Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, Barbara Neundlinger, Kulturpolitische Gesellschaft, Julian Pfahl, NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste, Catalina Rojas Hauser, Kulturrat NRW e.V., Vera Schöpfer, Filmhaus Köln, Annegret Schwiening, Landesverband der Musikschulen in NRW, Cornelia Sokoll, Deutscher Tonkünstlerverband NRW.
Gesellschaftlicher Wert
Schon viel wurde geschrieben über Kulturelle Bildung, zuverlässig belegbare Daten gab es indes bislang nicht, auf die sich politische Forderungen gar berufen und stützen könnten. Dass Kulturelle Bildung einen nicht zu unterschätzenden gesellschaftlichen Wert darstellt, ist indes aber gerade auch in der durch die Pandemie geprägten Zeit deutlich geworden. Neben der Schulung ästhetischer Wahrnehmung kann sie unter anderem dazu ermuntern, bislang Unbekanntes zu entdecken, die eigene Perspektive zu hinterfragen und „out of the box“ zu denken. Dies gelingt mitunter gerade dann, „wenn Kulturelle Bildung nicht im engen Rahmen von Kausalzusammenhängen konzipiert und eingesetzt, sondern als Tor zu Kunst und Kultur insgesamt gedacht wird.“
Um einen Überblick möglichst vieler Bildungsbiografien bezüglich des Status Quo der Kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen zu erlangen, entwickelte die Arbeitsgruppe eine Hearing-Reihe, die unter den Mitgliedsverbänden mit Expert*innen aus allen im Kulturrat NRW vertretenen Sektionen durchgeführt wurde.
Im Verlauf der informellen Gespräche lag das Hauptaugenmerk auf den Bedarfen und Entwicklungsfeldern. Ziel war es, strukturelle Herausforderungen erkennen und benennen zu können, die alle Sparten betreffen – „unabhängig von Professionalisierungs- und Institutionalisierungsgrad oder der Größenordnung der Angebotsstrukturen.“
Besonders sollte die außerschulische Kulturelle Bildung betrachtet werden. Weiterführende Fragen konnten schriftlich bearbeitet werden und ergänzten die Hearings.
Strukturen kultureller Bildung
Da die Strukturen der Kulturellen Bildung vielfältig sind, nahm die Arbeitsgruppe eine Einteilung in für die Bearbeitung des Hearings sinngebende Kriterien vor. Eine Gliederung findet in Sparten wie Musik, Literatur, Darstellende Künste, Tanz, bildende Kunst, Architektur, Film statt, innerhalb dieser kann weiter in drei Formaten unterschieden werden.
• Vermittlung einer kreativen kulturellen Kompetenz (z.B. Klavierlehrer*in)
• rezeptive Beschäftigung mit Kultur (z.B. Konzertbesucher*in)
• Vermittlung und Verknüpfung von Angeboten Kultureller Bildung (z. B. Konzertpädagog*in)
Das institutionelle Feld der Kulturellen Bildung unterscheidet sich im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung und Absicherung der Anbieter (unterschiedliche Trägerschaft: Bund, Land, Region, Kommune, Sonstige).
Auch dieses Feld lässt sich aufgliedern in etwa Bildungseinrichtungen, Kultureinrichtungen, Kulturverwaltung, Landesbüros und Landesarbeitsgemeinschaften, Kulturstiftungen, Programme, Projekte, Netzwerke und Kultursekretariate, Akademien, Freie kulturelle Szene, freiberufliche Kulturschaffende.
Strukturprobleme
Sozioökonomisch ergeben sich Strukturprobleme. „Die Kategorien der institutionellen Anbieter sind im Hinblick auf die eigentlichen kulturellen Akteure nicht trennscharf. Hier gibt es vielfache Überschneidungen, indem sich zum Beispiel selbst fest etablierte kommunale Musikschulen auch freiberuflicher Honorarkräfte bedienen. Die sozialen Folgen einer solchen (scheinbar besonders flexiblen) beschäftigungspolitischen ‚Mischkultur‘ sind für die Akteure beträchtlich und bedürfen dringend der politischen Korrektur durch den flächendeckenden Ausbau von existenzsichernden Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen im Bereich der Kulturellen Bildung.“
Aus diesem Wissen ergeben sich nun hohe Erwartungen an die Kulturelle Bildung. Einerseits decken die kulturpolitischen Ansprüche und Zielsetzungen ein breites Spektrum ab, das in viele gesellschaftliche Bereiche hineinreicht. Ebenso wird von vielen Formaten auf Übertragungs- und Ausstrahlungseffekte der Kulturellen Bildung gesetzt, um Verbindungen zwischen anderen gesellschaftlichen Feldern zu schaffen, zum Beispiel im Hinblick auf Zugewanderte wie auch auf Inklusion von Menschen mit Behinderung oder Kulturgeragogik. Dies jedoch birgt andererseits auch eine Gefahr, denn:
„so viel ist klar: Kulturelle Bildung allein kann keine gesellschaftlichen und politischen Probleme lösen, sie kann aber ihren Beitrag leisten, solange ein funktionierendes Netzwerk unterschiedlicher Partner aus den relevanten Bereichen existiert und gefördert wird.“
Große Defizite werden im Bereich der Diversität und Teilhabe gesehen. Hier fehlten neben klareren Kenntnissen der Thematik mitunter Handwerkszeug, Wirkungsanalyse, Audience Development.
„Das Konstrukt der Teilhabeförderung erzeugt ein Paradoxon: Zwar sollen bestimmte Gruppierungen besonders gestärkt werden, dies birgt jedoch gleichzeitig die Gefahr ihrer Ausgrenzung [durch Stigmatisierung].“
Menschen mobilisieren
Klar ist: Die soziale Selektierung ist nach wie vor nicht überwunden. Es bleibt die Frage, wie Menschen mobilisiert werden, die keine naturgegebene Affinität zur Kultur haben. Ebenso kommt hinzu, dass Diversitätsentwicklung in Institutionen, Behörden und kommunalen Stellen nicht strukturell verankert ist. Somit spiegelt sich die fehlende Diversitäts-Sensibilisierung auch im Kulturbetrieb bei Personal, Programm und Publikum wider.
Ein hoher Bedarf besteht nach wie vor an Frühförderung in Kitas. Schulische Kulturelle Bildung hat den Vorteil, alle zu erreichen und sollte weiterhin gestärkt werden. Darüber hinaus müsse aber auch darauf geachtet werden, die sogenannte mittlere Generation mehr zu adressieren.
„Generell sollte der Zugang zu Kultureller Bildung einkommensunabhängig und unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, kulturellem Hintergrund, Bildungsbiografie und finanzieller Situation sein.“
Perspektivisch ist für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts festzuhalten, dass für verschiedene Gruppierungen Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden sollten. Diese werden wie folgt benannt:
• „Perspektivwechsel: Abfrage und Orientierung an Bedarfen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen durch Beteiligung an der Gestaltung von Förderkonzepten;
• langfristige und nachhaltige Förderstrukturen statt kurzfristiger Projekte;• Professionalisierung von Akteurinnen und Akteuren zu fachspezifischen Themen sowie zu
• Querschnittskompetenzen wie Antidiskriminierung, Inklusion, Diversitätsentwicklung;
• diverses Personal gezielt fördern bzw. für diese Menschen Strukturen schaffen;
• Entwicklung von Förderkriterien zu Inklusion, Diversitätsentwicklung,
• Zugangsbarrieren sowie Forderung an Projektleitungen, Teilhabe-Konzepte zu entwickeln;
• durch ein Konzept des „Lebenslangen Lernens“ die Teilhabe aller Altersgruppen ermöglichen und Menschen mit diversen Bildungsbiografien integrieren;
• kostenfreie und dezentrale Angebote sowohl im urbanen als auch ländlichen Raum schaffen.“
Wesentliche von der Arbeitsgruppe herausgestellte und bearbeitete Punkte sind des Weiteren: Netzwerke und Kooperationen zwischen Schulen und außerschulischen Lehr- /Lernorten (z.B. JeKits). Einige Sparten erfahren bislang wenig Aufmerksamkeit und noch weniger Förderung. Hier wurden als Beispiele baukulturelle Bildung oder auch Filmbildung genannt.
Ebenso konnte festgehalten werden, dass Kooperationen komplizierter werden, „wenn unterschiedliche Ministerien fördernd involviert sind.“ Es gälte demnach, die Zusammenarbeit der verschiedenen Ministerien auszubauen „und dabei auch Vertreter*innen der Künste in Strategieentwicklungen mit einzubeziehen.“ Neben dem Schutz und der Nutzung vorhandener Netzwerke und der Zurverfügungstellung entsprechender Ressourcen gälte es, einen geregelten Arbeitsfluss zwischen Fachexpert*innen und Ministerien herzustellen.
Ein weiteres wesentliches Anliegen der AG ist, klarzumachen, dass innerhalb von Förderstrukturen weniger Augenmerk auf projektbezogene Arbeit als auf Langfristigkeit gelegt werden müsse. Eine Öffentlichmachung von Projekten sei wünschenswert, um die Möglichkeit gegenseitiger Kenntnisnahme zu bieten, sich ergänzen oder aufeinander aufbauen zu können – Stichwort: Lebenslanges Lernen. „Weiterhin wird der hohe Administrationsaufwand für die Vielzahl an Einzelprogrammen beklagt“ und darauf hingewiesen, dass gerade auch die Förderung von Innovationen einer evaluierenden Begleitung bedürfen im Hinblick auf Auswertung der Erfahrungen und Transfer.
Die AG weist auf den Gewinn durch Stiftungen hin, die „ sich vielfach zum Ziel setzen, neue Themen zu bewegen und gesellschaftliche Innovationen voranzubringen.“ Idealerweise sollten die häufig so verstandene „Anschubfunktion“ von Stiftungen und der weitere Aufbau von Strukturen durch Landes- und/oder kommunale Mittel einander ergänzen, um nachhaltige und aufeinander
aufbauende Angebote entlang der Bildungskette zu generieren.
Und es geht in dem Hearing auch um Digitalität und Aus-/ Weiterbildung. Deutlich wird, dass explizit durch die Unbilden der letzten Zeit „schlechte oder fehlende digitale Infrastrukturen benannt [werden], wie zum Beispiel die mangelhafte digitale Ausstattung der Kultureinrichtungen und der potenziellen Teilnehmenden.“ In diesem Zusammenhang fehlt ebenso eine hinreichende Qualifizierung der Kulturschaffenden. Es steht zu befürchten, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen auch zu „Spaltung und weniger Teilhabemöglichkeiten durch Isolierung und Abschottung von Kindern, Jugendlichen und Älteren“ führen kann.
Des Weiteren müssen der Schutz „von Kindern und Jugendlichen in digitalen
Räumen und die Nutzung von datenschutzkonformen Angeboten sowie die Qualitätsentwicklung und -sicherung der digitalen oder hybriden Angebote“ sichergestellt werden.
Langfristig wäre es wünschenswert, „die Aus- und Weiterbildung der im Bereich Kulturelle Bildung aktiven Künstler*innen beziehungsweise Lehrer*innen und Erzieher*innen stärker in den Blick zu nehmen. Als ein wichtiges Medium wird die Lehrer*innenausbildung genannt. „Eine entsprechende Qualifizierung kann dazu beitragen, dass Kulturelle Bildung in Schule nicht nur an einzelnen Personen „hängt“, sondern strukturell greift und im Idealfall im Gesamt-Zusammenhang von Schulentwicklung umgesetzt wird.“
Als besonders wesentlich befindet die AG die „Sozioökonomische Situation der Tätigen in der Kulturellen Bildung“.
Obschon das Ausgangsmaterial der Fragebögen große, mitzudenkende Unterschiede aufweist im Hinblick auf:
„(a) Beteiligte: Größe/ Gewicht, Reichweite/ Einzugsgebiet, Finanzierung/ Förderung, Beschäftigungsstruktur (Festanstellung/ Teilzeit/ Honorar), Aufgaben/ Zielsetzung oder Selbstverständnis;
(b) Antworten: Umfang/ Ausführlichkeit, Präzision/ Detailgenauigkeit, (politische/ sachliche) Ausrichtung/ Zielsetzung/ Reichweite (Bericht – Einschätzung – Kritik/ Forderungen)“, geben die Antworten sehr interessant Einblicke.
„Die Zusammenfassung war daher nicht als symmetrisches Raster darstellbar, sondern erfolgt über systematische Schwerpunkte in einer einfachen Hierarchie von sehr diversen Positionierungen zu den unstrittigen Sachverhalten.“
Politischer Kontext
Kulturelle Bildung ist zunehmend durch massive strukturelle Konfliktlinien geprägt:
• Kulturträger/ Kulturverwaltung vs. Akteure (Musiker*innen, Tanzschaffende etc.)
• große Institutionen vs. kleine Anbieter/ Initiativen; festangestellte Beschäftigte vs. unsichere Honorarkräfte/ Soloselbständige
• langfristige Absicherung (einschließlich Alterssicherung) versus mittelfristige Erwerbsmöglichkeiten (über Programme, Förderprojekte) und kurzfristigen Wildwuchs (Prekariat/„Hand-in-Mund“).
Trotz der Zuwächse des Kulturbudgets auf Landesebene bleibt der Trend zur Prekarität. Der Median des Einkommens etwa von selbstständigen Musikpädagog*innen liegt laut der in der Befragung zitierten Barz-Studie bei 2.000 Euro monatlich und damit unter dem Durchschnittseinkommen von 3.975 Euro (Statistisches Bundesamt). Viele Honorare stagnieren seit Jahren.
Alle angehörten Sparten/ Sektionen geben in den Fragebögen Honorare für freie Mitarbeitende an, die sie für unangemessen halten. Die Gagen für freie Ensemble und Musiker*innen wurden seit 20 Jahren nicht angepasst oder sind sogar gesunken.
Bestandsaufnahme
Sichere Beschäftigung gibt es am ehesten in traditionellen Institutionen in öffentlicher Trägerschaft durch Tarifbindung (z.B. häufig TVöD 9b in Musikschulen); gute bis erträgliche Bedingungen in großen Programmen und Projekten (z. B. JeKits, 180° DREHUNG des nrw landesbuero tanz: hier gelten 66 Euro Honorar pro 60 Minuten für Tanzschaffende) durch Mindesthonorare/Honorar-Untergrenzen (maximal: 50 bis 60 Euro, meist: 30 bis 40 Euro, aber auch: 18 bis 20 Euro pro 45 Minuten). Die sozio-ökonomische Situation der Akteur*innen in der Kulturverwaltung ist häufig besser als die der Künstler*innen. Unklar ist die Rolle/ Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit. In vielen Bereichen bestehen weiterhin unterbezahlte und unsichere Arbeitsverhältnisse. Selbst Landesprogramme wie Kultur und Schule haben niedrige Honorarsätze von 27,50 Euro je 45 Minuten.
Perspektiven – Vorschläge
Folgende Möglichkeiten zeichnen sich ab, um hier Abhilfe zu schaffen:
• Ausbau langfristiger und gesicherter Beschäftigung (sozialversicherungspflichtige Festanstellung)
• Anhebung der Honorarsätze von freiberuflichen Akteur*innen auf ein kompensatorisch gleichwertiges Niveau, so dass die Nachteile gegenüber der Festanstellung ausgeglichen werden können (Verdienstausfall bei Unfall/ Krankheit, private Altersvorsorge etc.). Siehe hier auch Kalkulationsbeispiele für die Umrechnung von TvÖD-Vergütung für freiberufliche Musikschullehrkräfte von
Verdi.
• Einführung von Mindesthonorarsätzen von mind. 60 Euro pro 60 Minuten für Tanzschaffende in der Kulturellen Bildung.
• Einführung von Rahmenvereinbarungen/Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung von Honoraruntergrenzen in Förderverträgen zwischen öffentlichen Trägern und Fördergeldempfänger*innen – evtl. sollten geförderte Institutionen eine faire Bezahlung der Akteur*innen, etwa über den (zahlenmäßigen) Verwendungsnachweis, nachvollziehbar machen.“
Dies alles führt die AG zu folgenden, unverzichtbaren Bestandteilen eines „Gesamtkonzepts Kulturelle Bildung in NRW“. Als Hauptziel wird die Schaffung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit formuliert. Daneben die Stärkung der Netzwerkstrukturen landesweit, regional und kommunal, mit Verankerung und Ausbau der Kulturellen Bildung als ein Element innerhalb dieser Strukturen. Regionen und Kommunen müssen strukturell und ggf. finanziell in das Gesamtkonzept einbezogen werden.
Förderstrukturen, die mit langfristiger Perspektive agieren und zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Organisations- und Programmstrukturen beitragen, sind, so wie die Stärkung der Aus- und Weiterbildung für alle im Feld Tätigen unabdingbar.
Weiterentwicklung braucht Mittel zur Förderung von Forschungsvorhaben, die zum Beispiel Universitäten, Hochschulen und Akademien durchführen können. Die zuständigen Ministerien sollten das Gesamtkonzept in einem breiten und partizipativen Verfahren entwickeln. „Dabei ist ein weites Feld der Akteur*innen zu berücksichtigen und einzubinden (…). Aus Sicht des Kulturrats NRW sind die wichtigsten Entwicklungsfelder in den nächsten Jahren Digitalität, Diversität, Teilhabe, Nachhaltigkeit, Verbindung von Forschung und Praxis, Struktur- und Netzwerkentwicklung sowie Qualitätsentwicklung.“
Das Papier der AG entwickelte aus den Ergebnissen konkrete Forderungen an die Politik. Nachzulesen auf der Homepage des Kulturrats NRW, www.kulturrat-nrw.de, in dem zitierten Papier der AG Kulturelle Bildung.
Zusammenfassung: Cordula Schlößer-Braun