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„Legales Noten kopieren“

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Rahmenvertrag DTKV mit der VG-Musikedition
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Seit 2021 besteht ein Gesamtvertrag zwischen dem DTKV und der VG-Musikedition für freiberufliche Musikpädagog*innen, mit dem Fotokopien und andere (auch digitale) Vervielfältigungen von Noten und Songtexten legal und unkompliziert genutzt werden können. Die DTKV-Mitglieder erhalten auf diesen Vertrag einen Rabatt in Höhe von 20% auf die Normaltarife.

Zum rechtlichen Hintergrund: Grundsätzlich gilt in Deutschland gemäß § 53 Abs. 4 UrhG ein de facto absolutes Fotokopier- bzw. Vervielfältigungsverbot für Noten (oder Songtexte) geschützter Werke und Ausgaben. Dies bedeutet, dass (auch) privat oder freiberuflich tätige Musikpädagog*innen - genau wie Musikschulen/Musikinstitute Notenkopien nur nach Abschluss einer Lizenzvereinbarung mit der VG-Musikedition anfertigen und verwenden dürfen.

Informationen hier: https://www.vg-musikedition.de/vervielfaeltigungen/musikpaedagogen

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