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Mitgliederumfrage und Honorarspiegel

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Mitglieder des Deutschen Tonkünstlerverbandes brauchen sich in der Regel nicht den Kopf darüber zerbrechen, wie sie ihre Einkünfte günstig anlegen und gegebenenfalls am Steuerfiskus vorbei im Ausland noch vermehren können.

Das durchschnittliche Einkommen von Komponisten, Musikern und Musikpädagogen liegt nach Erhebungen der Künstlersozialkasse und der letzten Umfrage von
ver.di zwischen 11.000 und 13.000 Euro pro Jahr und damit am Existenzminimum. Sorge der Musiker ist es deshalb primär, ein der Qualität ihrer Ausbildung und der Wertigkeit ihrer Arbeit entsprechendes Honorar für öffentliche Auftritte und für ihren Unterricht zu bekommen. Wenn der freie Musiker für einen Konzertauftritt (einschließlich der Proben) mit 100 bis 300 Euro abgespeist wird, der Musikpädagoge für eine Unterrichtsstunde weniger als 20 Euro erhält, dann mag das im Einzelfall an den geringen finanziellen Möglichkeiten des Konzertveranstalters oder des Unterrichtsnachfragers liegen, oftmals liegt es aber an der Geringschätzung, die von der Gesellschaft und vom Einzelnen dem Wert der Musikvermittlung und deren Trägern entgegengebracht wird.

Der DTKV wird in Kürze eine Mitgliederbefragung durchführen und aufgrund der Ergebnisse einen Honorarspiegel erstellen, aus dem ersichtlich ist, welche Mindestvergütung der Musiker oder Musikpädagoge für seinen Konzertauftritt oder sein Unterrichtsangebot – gegebenenfalls differenziert nach Regionen – verlangen kann. Derartige Honorarangaben sind eine Richtlinie, die der Anbieter ohne besondere Gründe nicht unterschreiten sollte. Für Veranstalter und Unterrichtsnachfragende wäre es gleichzeitig eine wichtige Orientierung, was die von ihnen nachgefragten Leistungen wert sind. Erst wenn die Bedeutung und der Wert der musikalischen Bildung in der Gesellschaft anerkannt und geschätzt werden, können Musiker und Musikpädagogen eine ihrer Leistung entsprechende angemessene Vergütung erwarten.

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