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Musikakademie Kassel

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Honorarerhöhung für Dozent*innen im Lehrauftrag
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Zum Wintersemester 2014/15 erschien ein neues Fach im Stundenplan der Musikakademie der Stadt Kassel: Lehrpraxis. Hier sollen sich Ausbildung und späterer Berufsalltag verzahnen. Dozent*innen sind im Beruf stehende Instrumentalpädagog*innen.

Zwei Bausteine sollen sich gegenseitig ergänzen: Die Studierenden nehmen im Rahmen eines umfangreichen Praktikums am Unterrichtsgeschehen eines Instrumentalpädagogen oder einer Instrumentalpädagogin teil und gehen dort den Weg von der Hospitation über angeleitete Unterrichtssequenzen bis hin zum selbständigen Unterrichten. Diesen Prozess begleitend hält der/die jeweilige Instrumentalpädagog*in ein Seminar, in dem das Unterrichtsgeschehen reflektiert und mit theoretischen Inhalten unterfüttert wird. Diese anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit wird als Lehrauftrag ausgeschrieben.

Dies erscheint logisch und ist sachlich begründet, haben die Lehrbeauftragten dieses Faches doch woanders ihren Haupterwerb. Oder anders gesagt, sie können Dozent*innen für Lehrpraxis nur sein, weil sie ausreichend große, breit aufgestellte Instrumentalklassen haben, die die Studierenden willkommen heißen. Eine spannende Tätigkeit in einem tragfähigen Konzept – und doch herrscht unter den Dozent*innen Unmut, der in seiner Konsequenz zu einer hohen Fluktuation und Mehrfachausschreibungen geführt hat. Der Grund: die Vergütung selbst.

Wesentliche Änderung

Dazu muss man wissen: Die Musikakademie der Stadt Kassel ist ein Ausbildungsinstitut für instrumentalpädagogische Berufe in kommunaler Trägerschaft. Als Teil des Kulturamtes wird sie aus Mitteln  des Landes Hessen und der Stadt Kassel finanziert. Hier wurde 2012 eine wesentliche strukturelle Änderung eingeleitet: Während das Land vorher die tatsächlichen Personalkosten für die Lehrkräfte trug, sollte sich die Höhe der Landesmittel fortan nur noch an den Kosten eines Studienplatzes orientieren – eine Sparmaßnahme! Dadurch ist die Stadt unter finanziellen Druck geraten. Sie muss Kostensteigerungen, etwa durch Tarifvertrags-Erhöhungen, selbst stemmen. In einem Magistratsbeschluss aus dem Jahre 2012 heißt es: „Zukünftige Tarifsteigerungen sollen vom Träger ausgeglichen werden durch schrittweise Umstellungen der Personalstellen auf Lehraufträge.“

Vergütung der Lehrbeauftragten

Zurück zur Vergütung der Lehrbeauftragten: Zum Start im Herbst 2014 erhielten die DozentInnen für jede gehaltene Seminarstunde von 45 Minuten ein Honorar von 35 Euro. Auch Vorbereitung und Organisation wurde vergütet, wenn auch vergleichsweise gering mit 15 Euro pro Semesterwoche für einen nicht nur für Neueinsteiger hohen zeitlichen Aufwand. Daran hat sich bis heute wenig geändert.

Niveau von 2012

Unmut herrscht insbesondere darüber, dass die Stadt die Vergütung der Lehraufträge auf dem Niveau von 2012 eingefroren und sich zu Forderungen von DTKV und der Landesfachgruppe Musik in ver.di Hessen, die beide die Lehrbeauftragten unterstützen, abweisend geäußert hat.

Unmut herrscht aber auch darüber, dass Zusammenhangstätigkeiten zum überwiegenden Teil gar nicht vergütet werden. Gefordert wird – denn gleiche Arbeit sollte auch gleich entlohnt werden – dementsprechend eine Angleichung der Vergütung an das, was die festangestellten DozentInnen bekommen:

Dies entspräche bei DozentInnen, die ein Nebenfach unterrichten und nach EG 10 bezahlt werden, einem Betrag von 53,15 Euro pro Unterrichtsstunde auch im Lehrauftrag.

Des Weiteren wird die analoge Angleichung an Tariferhöhung, eine Pauschalvergütung der Praktikumsbetreuung und eine Bezahlung der vertraglich vereinbarten Mitarbeit in der Prüfungskommission angemahnt.

Lösung angemahnt

Mit diesen Forderungen sind der DTKV Nordhessen, die Landesfachgruppe Musik in ver.di Hessen und die DOV (Deutsche Orchestervereinigung) an die Stadtverordneten herangetreten und erwarten, dass das Thema in den Beratungen zum Haushalt 2021 aufgegriffen und im Sinne der Lehrbeauftragten gelöst und nicht abgebügelt wird. Unabhängig davon wurden 2019 immerhin zwei kleine Verbesserungen erreicht: Vergütung der Teilnahme an zwei Konferenzen pro Semester und Bezahlung der Mitarbeit in einer weiteren Lehrveranstaltung, bei der die Anwesenheit der Lehrpraxisdozent*innen zwingend erforderlich ist.

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