Quo vadis, Deutscher Tonkünstlerverband? Wohin soll es in der anhaltenden Krise der Kultur, ausgelöst durch die Covid-19-Pandemie, gehen? Und vor allem: Wie kann ein Verband wie der DTKV sich noch besser aufstellen, um seinen Mitgliedern in einer solchen Krise und aus einer solchen Krise zu helfen? Bedarf es eines grundlegenden Wandels, einer neuen Struktur, anderer Kommunikationswege? Gemeinsam mit dem Bundesfachausschuss (BuFa) Verbandsentwicklung sowie dem Präsidium des DTKV trafen sich 30 VertreterInnen aus den Landesverbänden am 16. Januar in einem Webinar – ausgerichtet von der Hanns-Seidel-Stiftung, um genau darüber zu diskutieren.
Kurzes Fazit vorweg: Mehr Transparenz, eine schnellere Kommunikation, kürzere Entscheidungswege und eine Stärkung der Länderstimmen auf Bundesebene – diese Punkte standen am Ende ganz oben auf der Wunschliste der Ländervertreterinnen, die sich in kleinen Arbeitsgruppen grundlegende Fragen der eigenen Verbandsarbeit vorgenommen hatten: Wie kann man sich zukunftsorientiert aufstellen und welche Organisationsstrukturen sind sinnvoll? Gibt es einen Weg aus der Ehrenamtlichkeit? Und: Wie kann politische Arbeit intensiviert werden? Es gehe letztlich darum, »Existenzen zu sichern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten«, formulierte Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates, der von Präsidiumsmitglied Wilhelm Mixa als Moderator für das Webinar eingeladen worden war, die Herausforderung der nächsten Jahre und zeigte sich dabei wenig optimistisch: „Die Lage wird noch wesentlich dramatischer werden, wenn ich an die Jahre 2022 und 2023 denke – und an die öffentlichen Haushalte …“
Umso wichtiger sei es, darin waren sich BuFa und Teilnehmende einig, den Verband für die nächsten Jahre gut aufzustellen und teils notwendige, teils überfällige Veränderungen anzustoßen. Schon zur nächsten Bundesdelegiertenversammlung, die voraussichtlich auf Mitte Juni 2021 verschoben wird, sollen entsprechende Anträge – auch zu einer möglichen Satzungsänderung auf Bundesebene – diskutiert und erarbeitet werden. Ländersprecherin Heike Michaelis (Frankfurt) kündigte an, die LänderkollegInnen entsprechend zeitnah zu einer vorbereitenden Länderkonferenz einzuladen.
Neue Stimmverteilung
In diesem Rahmen könnte dann auch das bestehende verbandsinterne Wahlrecht zur Disposition stehen. Verstärkt meldeten sich nämlich nicht nur VertreterInnen der kleineren Bundesländer zu Wort, die sich in der Bundesdelegiertenversammlung unterrepräsentiert sehen und deshalb den Schlüssel, nach dem die Zahl der Delegierten pro Landesverband berechnet wird, überarbeitet sehen wollen. Auch der Bundesfachausschuss Verbandsentwicklung bezeichnete die derzeitige Stimmenverteilung in der Bundesdelegiertenversammlung als „ungerecht“. „Jedes Bundesland sollte gleichermaßen in der Bundesdelegiertenversammlung vertreten sein“, fasste es BuFa-Mitglied Martin Behm (Brandenburg) in einem Paper zusammen, das dem Webinar vorlag: „Es ist durchaus logisch, dass besonders starke Landesverbände die doppelte bis dreifache Stimmenzahl erhalten. Ansonsten aber gibt es keinen nachvollziehbaren Grund bestimmten Landesverbänden mehr und anderen weniger Macht zu geben.“ Gerade im Hinblick auf die Motivation zur Mitarbeit im Verband sei dies ein wichtiger Punkt. Die sei nämlich genau dann höher, „wenn eine realistische Chance besteht, dass die Stimme auch Gewicht hat und etwas bewirken kann.“
Übereinstimmend hielten es alle Arbeitsgruppen darüber hinaus für angebracht, das Präsidium personell aufzustocken. Denkbar erschien hier, die Ländersprecherin als vollwertiges Mitglieder ins Präsidiums aufzunehmen. Verbunden wäre damit auch ein Stimmrecht. Hierzu lag ein Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen vor, das Präsidium um bis zu vier Beisitzer zu erweitern, die ebenfalls Stimmrecht bekommen könnten. Bereits im Vorfeld des Webinars hatten sich zu dieser Veränderung an der Zusammensetzung des Präsidiums allerdings auch Gegenstimmen gemeldet. So hatte etwa Thomas Heyn (Brandenburg) in einer Stellungnahme angemerkt: „Eine Veränderung der Struktur, wie sie von NRW vorgeschlagen worden ist, bedeutet, dass viele Probleme aus der Länderebene ins Präsidium gelangen werden, obwohl es dort gar keine Möglichkeit gibt, diese Probleme anzugehen oder gar zu lösen, weil Kultur eben immer noch Ländersache ist.“ Die mitgliederstarken Landesverbände Bayern und Baden-Württemberg plädierten ebenfalls eher für die Erhaltung der bisherigen Struktur. Positiv aufgenommen wurde der Vorschlag des BuFa, die Sitzungsfrequenz auf Bundesebene zu erhöhen und die Bundesdelegiertenversammlung „häufiger als einmal im Jahr“ einzuberufen – dann freilich verstärkt als Online-Meeting, einer im vergangenen „Corona-Jahr“ bereits ausgiebig erprobten Form, von der man sich mehr Flexibilität bei gleichzeitig geringeren Kosten verspricht.
Problematisch sieht der BuFa Verbandsentwicklung die Ausstattung der Bundesgeschäftsstelle. Seiner Meinung nach sollte diese dringend gestärkt werden. Für die Koordination und Abstimmung mit anderen Verbänden der Branche und die Präsentation des Verbandes in der Öffentlichkeit, etwa durch Pressemitteilungen oder die Betreuung von Social Media Kanälen, regt die BuFa deshalb die Schaffung einer Stelle für Öffentlichkeitsarbeit an: »Eine Professionalisierung des öffentlichen Auftritts stärkt den Verband und hilft, Probleme dauerhaft und kontinuierlich zu bearbeiten«, so die Begründung. Bleibt die Frage der Finanzierung. Ob sich an dieser neu zu schaffenden Stelle auch die Landesverbände beteiligen würden, wurde nicht abschließend diskutiert, bleibt aber interessant, da der BuFa den Bundesverband gleichzeitig als »chronisch unterfinanziert« bezeichnete, während dieses Problem andererseits auch mitgliederschwache Landesverbände haben. Nicht zur Debatte gestellt wurde hingegen die Aufteilung des DTKV in einen Bundesverband und 16 regionale Landesverbände. Dies sei aufgrund der unterschiedlichen Themen weiterhin nötig.
Schweizer Vorbild
Für einen Blick über den Tellerrand sorgte schließlich Annette Dannecker, Co-Präsidentin und Mitglied des Zentralvorstandes des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes (SMPV). Sie stellte die Struktur des SMPV vor, der nicht nur wegen der Covid-19-Pandemie Veränderungen anstoßen, sondern bereits Jahre zuvor auch durch die Bologna-Beschlüsse seine Arbeit grundlegend neu hatte aufstellen müssen. Ein Jahr lang, so Dannecker, hatte sich der SMPV mit einer Neuausrichtung beschäftigt. Der Wunsch war klar: Die Verbandsarbeit sollte schneller und agiler werden. Viele Ideen, auch die einer Geschäftsstelle, seien jedoch an der Finanzierung gescheitert. „Am Ende haben wir erkannt“, so Annette Dannecker rückblickend, „dass wir gar nicht die Struktur verändern müssen, sondern unsere Kommunikation.“ Eine Webseite mit Chatfunktion, eine gemeinsame Cloud für wichtige Dokumente, eine intensivere Nutzung der Schweizer Musikzeitung für die Information der Mitglieder, Vernetzung mit anderen Verbänden, um Synergie-Effekte zu nutzen ... „All das konnten wir im vergangenen Jahr gut üben.“ Darüber hinaus habe sich die Kommunikation auch dadurch verbessert, dass die Präsidialkonferenzen und die Delegiertenversammlungen in der Schweiz nun zweimal statt einmal im Jahr stattfinden – an jeweils einem gemeinsamen Termin, aufgeteilt auf den Vormittag und den Nachmittag.
Auch im Hinblick auf den Umgang mit ehrenamtlicher Tätigkeit waren die Einblicke in die Schweizer Verbandsarbeit für die VertreterInnen des DTKV interessant. Wie hierzulande auch hat die Covid-19-Pandemie die Schweizer KollegInnen an die Grenze ihrer Belastbarkeit gebracht. Ihr Fazit: Auch der SMPV braucht in Zukunft staatliche Fördergelder, so wie andere Verbände professioneller Kulturschaffender in der Schweiz sie längst bekommen, um Ehrenamtliche zu entlasten. Die Anträge sind gestellt, die Antwort steht noch aus. »Eine Geschäftsstelle würde uns wirklich sehr entlasten bei der operativen Arbeit«, so Annette Dannecker. Allein über die Mitgliedsbeiträge (der SMPV erhebt von seinen Mitgliedern sowohl einen Bundesbeitrag als auch Landesbeiträge, die allerdings von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können) ließe sich eine solche Einrichtung allerdings nicht finanzieren.
Alternative: Genossenschaft
Apropos Finanzierung: Über die Möglichkeit, etwa als Musikschule in Form einer Genossenschaft zu firmieren, sprach Prof. Dr. Gerhard Mann von der Hochschule für Ökonomie und Management (FOM), München. Er stellte die Grundzüge dieser Art von wirtschaftlichem Zusammenschluss vor, wobei vor dem Hintergrund der Diskussion über die Zahl der Delegierten in der Bundesdelegiertenversammlung vor allem das Prinzip „One Member – One Vote“, wie es für Genossenschaften gilt, auf Interesse stieß. Wichtigster Unterschied zwischen Genossenschaft und Verein sei jedoch, so Mann, die Möglichkeit, selbst Geld einzunehmen: „Für Lobbyarbeit reicht ein Verein. Wer darüber hinaus auch erwerbstätig sein möchte, für den ist eine Genossenschaft besser geeignet.“ Ein erfolgreiches Beispiel für eine Kulturgenossenschaft sei, so Mann, die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA, www.buehnengenossenschaft.de).
Wichtigste Einnahmequelle des DTKV bleiben indes seine Mitglieder, über deren Beiträge die Aufgaben auf Bundes- wie auf Landesebene finanziert werden. Auch wenn die Mitgliederentwicklung – anders als beim Schweizer Musikpädagogischen Verband, der mit einer gewissen Vereinsmüdigkeit zu kämpfen hat – tendenziell steigend ist, wird die Mitgliederwerbung, so der BuFa, mittelfristig trotzdem eine wichtige Rolle spielen. Das sahen auch die Arbeitsgruppen des Webinars so. Auch aus diesem Grund unterstützten die Anwesenden im Großen und Ganzen die Überlegungen zur Schaffung einer zentralen Stelle für Öffentlichkeitsarbeit, die – ein entsprechendes Marketing- und Finanzierungskonzept vorausgesetzt – letztlich auch dazu betragen würde, bundesweit neue Mitglieder zu gewinnen und somit die Budgets auf Länder- wie auf Bundesebene zu erhöhen.