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Musikunterricht in der Ganztagsschule

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Tonkünstlerverband Bayern fordert mehr Raum für Musik, Qualitätsstandards für Musikunterricht
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Seit Anfang 2014 beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe des Tonkünstlerverbandes Bayern mit der Frage, wie Musikunterricht im Rahmen der Ganztagsschule sinnvoll verwirklicht werden kann. Hierzu wurden die Erfahrungen von freiberuflichen Musikpädagogen, privaten Musikinstituten, kommunalen Musikschulen, von Erziehern an Kindergärten, von Lehrern an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien einbezogen. Der Vorstand verabschiedete dazu die folgende Resolution. In einem Papier, das auf der Website www.dtkvbayern.de gelesen werden kann, informiert der Tonkünstlerverband Bayern ausführlich über seine Position, die er in den kommenden Monaten im Rahmen der Diskussionen zur verstärkten Einführung der Ganztagsschule vertreten wird.

Zeit für Musik an der Ganztagsschule:
Resolution des Tonkünstlerverbandes Bayern e.V.

1. Schule, Staat und Gesellschaft müssen Verantwortung übernehmen!

Mit der Einführung der Ganztagsschule übernehmen Schule, Staat und Gesellschaft von den Eltern einen wichtigen Teil der Erziehungsaufgaben. Sie müssen dieser hohen Verantwortung gerecht werden, weil Erziehung und Bildung junger Menschen wesentlich über die Zukunft unseres Landes entscheidet.

2. Mehr Chancen für Bildung!

Die Ganztagsschule muss die Chancen von Kindern und Jugendlichen auf den Zugang zu Bildung erhöhen und sie muss die individuelle Entwicklung junger Menschen garantieren.

3. Mehr Zeit für musische Fächer!

Die Ganztagsschule muss Zeitfenster für Musik, Kunst, Tanz, Theater zur Verfügung stellen beziehungsweise wesentlich vergrößern, da kreative Fähigkeiten für die Gesellschaft und für den späteren Lebensweg eine wesentliche Voraussetzung sind und den Menschen als Ganzes bilden.

4. Musikerziehung hat eine besondere Rolle!

Der Musikerziehung kommt eine besondere Rolle zu, da Musik emotionale, intellektuelle und psychomotorische Intelligenz wie keine andere Kunst miteinander verbindet und fördert. Musizieren leitet zu Teamwork an und fördert die Integration von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten und mit Migrationshintergrund.

5. Mehr eigenes Musizieren!

Musikunterricht muss im regulären Stundenplan mehr Zeit erhalten; dabei sollen möglichst alle Kinder und Jugendliche angeleitet werden, selbst Musik zu machen. Dies kann im Kindergarten und in der Grundschule im Rahmen der Elementaren Musikpraxis und des Klassenmusizierens zum Beispiel mit Streicherklassen oder Schlagzeuggruppen, in den weiterführenden Schulen im Rahmen von Chor, Bands, Orchester, Kammermusik und Ensemble-Musizieren geschehen.

6. Förderung individueller musikalischer Begabung!

Der Ganztagsunterricht muss so organisiert werden, dass individuelle Begabungen erkannt und gefördert werden. Schon im Kindergarten, in der Grundschule, Realschule und im Gymnasium müssen Kinder, die ein Instrument erlernen, die Möglichkeit haben, Unterricht zu erhalten und (regelmäßig) Zeit zum täglichen Üben auf ihrem Instrument zu haben.

7. Räume für Musikunterricht und zum Üben!

Damit Musik im Ganztagsunterricht möglich ist, muss die Infrastruktur der Schulen entsprechend ausgebaut werden. So sind entsprechende Räume in ausreichender Zahl für Einzel- und Kleingruppenunterricht und Überäume mit Instrumenten (zum Beispiel für Pianisten oder Schlagzeuger) notwendig.

8. Zusätzliche Lehrkräfte für Musikunterricht mit Qualität!    

Damit Ganztagsunterricht in Musik funktioniert, müssen zusätzliche Lehrkräfte zum Beispiel für Elementare Musikpraxis, Klassenmusizieren, Chorsingen, für Instrumental- und Gesangsunterricht und als Tutoren für die Übestunden an die Schulen geholt werden. Dabei müssen sich die Schulen verpflichten, dass sie im Rahmen der Ganztagsbetreuung nur Musikunterricht mit Qualität anbieten. Der Qualitätsstandard sollte dem Qualitätszertifikat des Tonkünstlerverbandes Bayern und des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen entsprechen.

9. Freie Wahl von Musikpädagogen!

Für eine individuelle musikalische Förderung ist es unabdingbar, dass die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Ganztagsbetreuung Unterricht bei einem von ihnen, beziehungsweise von ihren Eltern gewählten freiberuflichen Musikpädagogen, einem Privaten Musikinstitut oder einer kommunalen Sing- und Musikschule erhalten können. Die Schulen müssen mit freiberuflichen Musikpädagogen, privaten Musikinstituten und kommunalen Sing- und Musikschulen kooperieren und ihnen Zugang zu den Schulräumen während der Ganztagsbetreuung geben.   

10. Einheitliche Qualitätsstandards und Beratungsstelle für Musik im Ganztag!

Der Bayerische Staat muss Verantwortung für Musikunterricht im Rahmen der Ganztagsbetreuung übernehmen, indem er Qualitätsstandards für die einzelnen Schularten festlegt und eine Beratungs- und Koordinierungsstelle für Musikunterricht im Ganztag beauftragt, die Schulen bei der Organisation des Musikunterrichts zu unterstützen.

11. Finanzielle Förderung von Musik im Ganztag!

Ganztagsunterricht kostet zusätzliches Geld. An der Qualität der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen darf nicht gespart werden. Durch staatliche Mittel müssen die Voraussetzungen hinsichtlich der Infrastruktur und der personellen Ausstattung geschaffen werden.
Die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Einrichtungen wie Sport- und anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen und freiberuflichen Musikpädagogen muss gemäß Artikel 2, Absatz 5 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen gefördert werden.

12. Beratungs- und Kooperationsforum für Ganztagsunterricht!

Autonom entscheidende Schulen, Elternvertreter, Wohltätigkeitsverbände, Vereine, usw. sind als Partner aufgerufen, den Ganztagsunterricht zu realisieren. Um eine erfolgreiche Kooperation zu ermöglichen, sind gegenseitige Information und die gemeinsame Suche von Lösungsmöglichkeiten wichtig. Ein runder Tisch und daraus hervorgehend ein Informations- und Kooperationsforum für Ganztagsunterricht ist dringend notwendig, damit der Ganztagsunterricht so entwickelt wird, dass er die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen erhöht.

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