Noch bis zum 6. März 2023 können die Landesverbände des DTKV aus ihren Reihen Personen vorschlagen, die im Bundesfachausschuss (BuFA) Existenzgrundlagen mitarbeiten wollen. Kandidat*innen-Vorschläge sollten kurz begründet sein und an die Geschäftstelle geschickt werden (info [at] dtkv.org (info[at]dtkv[dot]org)).
Der BuFA wurde 2019 von der Bundesdelegiertenversammlung beschlossen. Er berät das Präsidium in anstehenden Fragen und bringt seinerseits Diskussionsanregungen, Vorschläge und Beschlussemp-fehlungen in die Gremien des DTKV ein, etwa in die Bundesdelegiertenversammlung, die Länderkonferenz oder direkt in das Präsidium. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Pro Landesverband kann ein*e Kandidat*in vorgeschlagen werden. Innerhalb von vier Wochen nach dem Stichtag am 6. März 2023 findet dann die Wahl der BuFA-Mitglieder im Umlaufverfahren statt. Zum Verfahren aus der Geschäftsordnung des BuFA Existenzgrundlagen §2.3:
(1) Nach dem Beschluss zur Einsetzung des BuFA Existenzgrundlagen werden innerhalb von vier Wochen von den Landesverbänden im DTKV Kandidat*innen benannt – maximal eine Person pro Landesverband – und dann innerhalb von vier Wochen im Umlaufverfahren die Mitglieder des BuFA Existenzgrundlagen gewählt.
(2) Jeder Landesverband hat 7 Stimmen, entsprechend den sieben Plätzen im BuFA Existenzgrundlagen, und muss alle 7 Stimmen vergeben, aber auf jede/n Kandidat*in nur eine Stimme (keine Stimmhäufung).
(3) Jeder Landesverband teilt sein Wahlergebnis der Bundesgeschäftsstelle mit.
(4) In den BuFA Existenzgrundlagen gewählt sind diejenigen Kandidat*innen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.
(5) Bei Stimmen-gleichheit entscheidet das Los.
(6) Sollten weniger als 7 Kandidat*innen aus den Landesverbänden nominiert werden, sind diese automatisch Mitglieder des BuFA Existenzgrundlagen, eine Wahl ist dann nicht erforderlich.
(7) Der BuFA Existenzgrundlagen kann sich in diesem Fall an die Ländervorsitzenden wenden und um weitere Kandidaturvorschläge bitten.
Mit großem Dank für konstruktive Zusammenarbeit werden die bisherigen Mitglieder des BuFA Existenzgrundlagen verabschiedet: Nathalia Grotenhuis (Sprecherin, RLP), Katrin Remmert (stellv. Sprecherin, NI), Kitty Schmidt-Hiller (TH), Heike Schulte-Michaelis (HE), Cornelia Sokoll (NRW), sowie den vorzeitig ausgeschiedenen Mitgliedern Andrea Fink (BY), Anja Schlenker-Rapke (BW), Thomas Ungerer (BW).