Die 43. Deutsch-Österreichisch-Schweizerische Tagung D-A-CH befasste sich vom 9. bis 11. November mit der Frage, ob der Beruf des Freiberuflichen Musikpädagogen eine Zukunft hat. Die Tagung wurde unter der Leitung des Präsidenten Dr. Dirk Hewig vom Deutschen Tonkünstlerverband organisiert. Kooperationspartner waren auf österreichischer Seite Prof. Mag. Walter Rehorska, Präsident der Arbeitsgemeinschaft der Musikerzieher Österreichs (AGMÖ), und Brigitte Scholl, die Zentralpräsidentin des Schweizer Musikpädagogischen Verbandes.
Prominente Persönlichkeiten aus Politik und Kultur – Ministerialrat Herbert Hillig vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Martin Eifler, in Vertretung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Berufsmäßige Stadtrat und Kulturrefent von Würzburg Muchtar Al-Gusain, der Präsident des Bayerischen Musikrates Prof. Martin Maria Krüger, Prof. Ulrich Rademacher, stellvertretender Vorsitzender des Verbandes deutscher Musikschulen, und Josef Kammermeier, Vizepräsident des Verbandes Freier Berufe in Bayern, unterstrichen die Bedeutung der Tagung. In ihren Vorträgen beleuchteten Jürgen Berchtold, Bernhard Billeter, Hans Brupbacher, Stephanie Dathe, Adelheid Krause-Pichler, Christian Kuntze, Ulrich Rademacher, Walter Rehorska, Brigitte Scholl, Hanns Christian Stekel und Edmund Wächter zahlreiche Aspekte, die von der Geschichte bis hin zu juristischen Fragen reichten. Vier Arbeitsgruppen befassten sich mit „Ganztagsschule, Ganztagesbetreuung und vorschulischer Musikerziehung“, „Zusätzliche Qualifikationen und Serviceleistungen für Freiberufliche Musikpädagogen“; „Kreativ arbeiten. Mit Perspektiven!“ und „Steuer- und Rechtsfragen“. In einer von Andreas Kolb geleiteten Podiumsdiskussion wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die Thesen der Vorträge diskutiert.
Initiative ergreifen – nicht lamentieren
„Wir machen’s einfach!“ – ein Slogan, mit dem heutzutage eine Versicherung großflächig wirbt. Der Vorteil dieser Gesellschaft ist, dass sie sich besser verkauft als die Freiberuflichen Musikpädagogen. Sie hingegen halten in der Regel, was sie versprechen und können sogar Brief und Siegel in Form ihres Hochschulabschlusses darauf geben. Und schon sind wir inmitten der Ergebnisse der Vorträge und Diskussionen.
Tatsächlich sollten die Freiberuflichen Musikpädagogen alle – wie am Beispiel der Versicherung gesehen –einfach einmal die Initiative ergreifen, anstatt lange zu lamentieren und nach anderen Beschäftigungsmöglichkeiten als dem Unterrichten zu suchen. Etliche Fallbeispiele haben gezeigt, dass es bereits die viel geforderten Kooperationen von Freiberuflichen Musikpädagogen und allgemeinbildenden Schulen gibt. Mancherorts finden diese aber in einer Art Grauzone statt. Wünschenswert wäre eine gesetzliche Absicherung dieser Tätigkeiten, Unterrichts- und Überäume zur freien Nutzung und nicht zuletzt eine Besoldung, die der von angestellten Lehrkräften an staatlichen Schulen zumindest ähnelt.
Wie kann dies gelingen? Vielleicht hatte der Berufsstand des Privatmusiklehrers in der Vergangenheit und leider auch Gegenwart selbst kein gutes Bild von sich? Überdenkenswert ist die eigene Präsentation nach außen. Internet- und Sozial-Media Präsenz, Zusammenschlüsse mehrerer Freiberuflicher Musikpädagogen auf Plattformen und in Arbeitskreisen, weiterhin bestehende künstlerische Tätigkeit und die Werbung in eigener Sache sind unabdingbar. Privatmusiklehrer müssen sich ihres Wertes für die deutsche Bildungslandschaft bewusst sein. In der Bestimmung des Marktwertes wird ihnen in Zukunft der DTKV behilflich werden, wenn er einen Honorarspiegel und neue Honorarverträge herausgibt. Dann endlich wissen auch Freiberufliche Musikpädagogen wie teuer oder billig sie ihren Unterricht verkaufen können.
Und damit wären wir beim mangelnden kaufmännischen Geschick der (Ton-)Künstler. Andere Berufsgruppen haben zum Beispiel die Notwendigkeit von Zusammenschlüssen im großen Stil schon längst erkannt. So wäre zu überlegen, ob nicht eine vermehrte Zusammenarbeit von DTKV, VdM, Bdpm (Bundesverband deutscher Privatmusikinstitute) und dem BFB (Bundesverband der freien Berufe) sinnvoll wäre, denn mehr Masse erzeugt mehr Kraft und ganz nebenbei schauen dann auch die Freiberuflichen Musiklehrer einmal über den Tellerrand hinaus.
Positiv: Österreichische Musikschulen
Dieser endete bisher in einer öffentlichen Musikschule, dem vermeintlichen Mekka aller freiberuflich tätigen Musikpädagogen. Leider hat sich dieses Mekka von Deutschland gen Süden verzogen, genauer gesagt nach Österreich. Dort scheint man keine Honorarverträge zu kennen. Stattdessen unterliegt jede Musikschule wie andere öffentliche Schulen auch der Schulaufsicht und bietet somit ausschließlich Festanstellungen. Deutsche Freiberufliche Musikpädagogen hingehen ärgern sich über Scheinselbstständigkeit und kämpfen für höhere Gehälter aus Honorarverträgen, dürfen sich aber weder über bezahlten Urlaub noch über Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz freuen. Trösten können sie sich lediglich mit der Aussicht darauf, dass sie für Kooperationen gebraucht werden.
Sie müssen also zukünftig in Angriff nehmen, die Türklinken benachbarten Schulen zu putzen und um Einlass in Räume zum Individual- und Klassenunterricht zu bitten. Was sie bei diesem Prozess nicht vergessen sollten, kommt wieder aus dem Marketing. Sie müssen ihre Produkte besser platzieren und ihre Geschäftspartner von der daraus resultierenden Win-Win Situation überzeugen. Desweiteren sollten sie ihren Gütesiegel zur Schau tragen, sprich die Bedeutung eines hochqualifizierenden pädagogischen Abschlusses den Kunden vor Augen führen. In der fachlichen Kompetenz liegt ihr entscheidender Vorteil – denn der Schüler will zu „Hans und nicht zu Hänschen“.
Und wie soll es jetzt tatsächlich weitergehen? Sicherlich, auch das ging aus dieser Tagung hervor, haben die Hochschulen Ihre Verantwortung ernster zu nehmen. Entsprechende zukunftsweisende Module betreffs Steuer, Finanzen, Altersvorsorge, Marketing müssen in der Ausbildung Platz finden. Wer Musikpädagoge werden möchte, sollte die Möglichkeit zum Studium nur dann erhalten, wenn das Bestehen einer speziellen Aufnahmeprüfung seine pädagogische Eignung bestätigt.
Fazit: Der Kongress unterstrich einmal mehr den Wunsch nach Anerkennung des Berufsstandes, daraus resultierend einer angemessenen Vergütung und somit endlich der Umsetzung der bislang meist hohlen Floskel „unsere Kinder haben ein Recht auf musikalische Bildung“.