Banner Full-Size

Private Initiativen geben Freiräume

Untertitel
Serviceleistungen für DTKV Mitglieder · Teil II: Freiberufler
Publikationsdatum
Body
Der DTKV stellt sich satzungsgemäß die Aufgabe, „die in Musikberufen Tätigen auf Bundesebene gegenüber Behörden, Institutionen, Organisationen sowie der Öffentlichkeit“ zu vertreten. „Seine Aufgaben bestehen in der Förderung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange des Berufsstandes sowie in der Mitarbeit an allen Fragen der Musikerziehung und der Musikpflege.“ Nachdem in der nmz 11/97 die Fördermöglichkeiten des DTKV in den Bereichen politische Repräsentanz, Versicherungen, Tarife und Gebühren besprochen wurden, werden im anschließenden zweiten Teil des Artikels weitere Fördermöglichkeiten des DTKV für seine Mitglieder vorgestellt. Eine besonders wichtige Gruppe, die durch den DTKV speziell gefördert wird, ist die Gruppe der Freiberufler unter den Verbandsmitgliedern, zumal man angesichts der heutigen Finanzlage bei Bund, Ländern und Gemeinden davon auszugehen muß, daß private Initiative im Kulturbereich aufgrund der öffentlichen Einstellungspolitik schon jetzt eine schlichte Notwendigkeit ist – und dieses Bild wird sich so schnell nicht ändern. Für den einzelnen gibt es zahlreiche wirtschaftliche Förderprogramme des Bundes, die die Eigeninitiative beim Aufbau oder bei der Sicherung einer dauerhaften selbständigen Existenz stärken sollen. Neben der Vermittlung markt- und betriebswirtschaftlicher Kenntnisse durch Information, Schulung und Beratung gehören hierzu die zinsgünstigen Kreditprogramme für Existenzgründer mit Eigenkapitalhilfen. Förderprogramme sind die ·Eigenkapitalhilfe (EKH) Die Eigenkapitalhilfe verbreitert die Eigenkapitalbasis und erhöht damit die Kreditfähigkeit des Gründers, so daß die Kreditaufnahme bei der Hausbank erleichtert wird. ·ERP-Existenzgründungsdarlehen (nur in den neuen Bundesländern) Diese Darlehen werden Existenzgründern gewährt. Interessant sind diese Kredite wegen der langen Laufzeiten zu festliegenden Konditionen, wegen der bis zu fünf tilgungsfreien Jahre und wegen der Möglichkeit für Mitglieder, das Darlehen jederzeit ohne Mehrkosten zurückzuzahlen. ·DtA-Existenzgründungprogramme Das Existenzgründungsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank (DtA) ist ein Mix der verschiedenen Fördermöglichkeiten, die auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten werden. Bereitgestellt werden damit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. ·Mittelstandsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau Mit diesem Programm werden langfristige Investitionskredite etwa für Grundstückserwerb oder Betriebsmittel zur Verfügung gestellt. Ein für die gesamte Laufzeit fest vereinbarter Zinssatz ermöglicht eine sichere Kalkulation. ·Existenzsicherungsdarlehen Dieses Darlehen dient beispielsweise der Erweiterung einer neu gegründeten privaten Musikschule oder dem Immobilienerwerb, ermöglicht also die finanzielle Absicherung einer Existenz. Wozu dienen solche Programme, die im übrigen sämtlich auf dem Weg über die Hausbank und über die Deutsche Ausgleichsbank laufen? Ein Musiker kann beispielsweise ein wertvolles Instrument erwerben und so seine Existenz als Berufsmusiker festigen. Ein Pädagoge kann ein Studio mit einer Lärmschutzdämmung ausstatten, so daß er langfristig in diesem Raum unterrichten kann, ohne ständigen Ärger mit Nachbarn zu haben. Entsprechend vorgebildete Tontechniker können sich ein Tonstudio so einrichten, daß sie hier ihre berufliche Existenz finden. Und wo liegt die Aufgabe des DTKV bei diesen wirtschaftlichen Fragen? Zu den Vergabebedingungen der einzelnen Mittel gehört immer die Frage nach der Eignung des Existenzgründers, die durch die „Stellungnahme einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle (zum Beispiel IHK, Handwerkskammer, Berufsvertretung, betriebswirtschaftliche Bera- tungsstellen, Unternehmens-, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer)“ erbracht wird. Der Deutsche Tonkünstlerverband ist eine solche Berufsvertretung, die im Einzelfall für ihre Mitglieder Gutachten erstellt. Bei dieser fachlichen Stellungnahme werden Fragen zur Person gestellt, wird aber auch danach gefragt, ob das Leistungsangebot konkurrenzfähig ist, ob der An- tragsteller eine realistische Einkommenserwartung hat, welche Investitionen notwendig sind, wie der Standort gewählt ist, et cetera. Diese neutral formulierten Fragen werden sehr viel realistischer, wenn man sie zur Verdeutlichung des Sachverhalts auf ein Musikstudio hin formuliert: Der DTKV wird besser als eine Bank beurteilen können, ob ein Bewerber für ein Darlehen über die passende Qualifikation verfügt, ob am gewählten Ort die Konkurrenzlage einen weiteren freien Musiklehrer erlaubt, welche Investitionen notwendig sind (ein Bläser wird eine andere Instrumentenausstattung brauchen als ein Pianist) und ob das Vorhaben insgesamt wirtschaftlich auf gesunden Füßen steht. Dorothee Göbel Die Fortsetzung folgt in der Februar-Ausgabe der nmz.
Print-Rubriken
Unterrubrik