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Professionelle Arbeit muss professionell bezahlt werden

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Die neuen Honorar-Leitlinien des TKV für pädagogisch und künstlerisch freiberuflich tätige Musikschaffende
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Dass Musik und Musikpädagogik in vielen Fällen unterbezahlt wird, ist kein Geheimnis. Auftraggeber*innen schauen nur auf das einmalige Event: Im Falle einer künstlerischen Tätigkeit beispielsweise auf eine einzelne Aufführung, bei pädagogischen Tätigkeiten auf die reine Zeit des Unterrichtens. Vergessen wird darüber hinaus die langjährige anspruchsvolle Ausbildung, die profunde Erfahrung, die berufsbedingten Ausgaben sowie nicht zuletzt die jenseits des Proben-, Konzert- oder Unterrichtsraums aufzubringende Zeit: sprich, Vor- und Nachbereitung, Kommunikation mit Auftraggeber*innen, eigenes Üben mit Fokus auf das Studium der geforderten Werke, und vieles mehr.

Wie zuletzt bereits im Jahr 2018 hat deshalb der Tonkünstlerverband Bayern e.V. Honorar-Leitlinien für pädagogisch und künstlerisch freiberuflich tätige Musikschaffende erstellt. Diese können kos­tenfrei unter diesem Link (https://www.dtkvbayern.de/images/PDFs/Aktuelles/2021-11-TKVB_Honorarlei…) oder dem beigefügten QR-Code heruntergeladen werden.

Hervorzuheben sei, dass die empfohlenen Honorare ein Minimum dessen darstellen, was freiberuflich Musikschaffende pro Einsatz verdienen sollten. Der Tonkünstlerverband ruft alle dazu auf, unbedingt auf die Einhaltung dieser Gagen zu pochen: Neben dem eigenen Auskommen nicht zuletzt auch für die Solidarität zwischen allen Musiker*innen, gemeinsam für faire Bezahlung einzustehen und nicht durch Dumpingpreise (möglicherweise unbewusst) sich gegenseitig Konkurrenz zu machen.

Die genannten Empfehlungen entwickelten sich aus verschiedenen Faktoren heraus. Einerseits stammen sie aus den angepassten Umfragewerten der Leitlinien von 2018 unter Berücksichtigung einer zehnprozentigen Lohn- und Gehaltssteigerung, wie sie auch in den Tarifverträgen von ver.di nachverfolgt werden kann. Andererseits basieren die Ergebnisse auf einer neue Honorarumfrage für Musikpädagog*innen, die freiberuflich tätig sind, was durch die Kooperation mit dem Ausschluss Freiberufliche Musikpädagog*innen realisiert wurde. Mit eingerechnet wurde zudem der regionale Aspekt, um Mieten und sonstige auf den Arbeitsort bezogene Lebenshaltungskosten auszugleichen.

Für die pädagogischen Honorare bezog der Tonkünstlerverband berufsbedingte Ausgaben wie unter anderem Raumkosten, Administration, Materialien, Fahrtkosten, Versicherungen, Steuern, und Rücklagen für die Altersversorgung mit ein (gerade letzteres ein oftmals außenvorgelassener Aspekt) und ließ neben der Unterrichtszeit auch Vor- und Nachbereitung, Schüler- und Elterngespräche, unterrichtsbezogene Veranstaltungen, eigenes Üben sowie Werk- und Literaturstudium einfließen. Von der Vielzahl sich differenzierender Honorar-Empfehlungen seien hier nur zwei zentrale genannt: Für das Jahr 2022 spricht sich der TKV-Bayern aus, für Einzelstunden eine Vergütung von 30 Euro pro 30 Minuten, 42 Euro pro 45 Minuten und 55 Euro pro 60 Minuten zu verlangen. Bei einem Jahresvertrag mit Ferien, folglich 36 Unterrichtseinheiten, wird empfohlen, monatlich 90 Euro bei einer Länge pro Einheit von 30 Minuten zu berechnen, 130 Euro bei 45 Minuten und 170 Euro bei 60 Minuten. Die genauen Empfehlungen splitten sich durch den regionalen Aspekt noch auf, zudem gelten andere Bedingungen bei einmaligem Coaching und allgemein bei Gruppenunterricht sowie elementarer Musikpädagogik; Ensemble und Korrepetition werden gesondert angeführt.

Bei künstlerischen Tätigkeiten gelten im Prinzip ähnliche berufsbedingte Ausgaben, hier nennt der TKV allerdings noch Netzwerkarbeit und Werbung sowie die Anschaffung technischen Equipments, denkt an den Mehraufwand für Transport großer und spezieller Instrumente sowie an gesonderte Regelungen für Bild- und Tonaufnahmen. Genannt sind auch eventuelle Kosten für Reise und Unterkunft sowie Booking-Agenturen oder Management. Je nach Auftrag sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, so Zeitfaktoren wie Projektmanagement, Moderieren, Arrangieren, Spielen von Nebeninstrumenten, ebenso Anspielproben und Auf- wie Abbau. Eingerechnet sollte auch der Schwierigkeitsgrad des Repertoires werden. Es resultieren deutlich ausdifferenzierte Honorarempfehlungen für Ensemblemusiker und Chorsänger*innen (Probe 3 Std. 95 Euro, Aufführung eintägiges Projekt 280 Euro, mehrtägig 195 Euro), Solist*innen (Probe 3 Std. 165 Euro, Aufführung eintägig 490 Euro, mehrtägig 330 Euro), bestimmte künstlerische Engagements (zum Beispiel Gottesdienste am Land 60 Euro, in der Großstadt 160 Euro, Hochzeit 550 Euro bei circa dreistündiger Bühnenzeit) und Dozententätigkeit.

Für viele mögen diese Honorar-Empfehlungen hoch wirken, für manche Auftraggeber*innen scheinen sie kaum zu stemmen, doch für das Wohl und die Anerkennung aller freiberuflich tätigen Musikschaffenden sollten alle an einem Strang ziehen, diese Beträge zur Normalität avancieren zu lassen.

 

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