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Quo vadis, KSK?

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Der Deutsche Tonkünstlerverband bezieht Stellung
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Es ist wieder einmal so weit: Die Künstlersozialkasse wird – wie bereits in der Vergangenheit – infrage gestellt, wenn auch nicht mehr ganz so unverblümt wie noch im September 2008, als sie kurzerhand per Gesetz abgeschafft werden sollte.

Doch auch dieses Mal sind die Warnhinweise deutlich genug: Im Juni wurde seitens der Regierungskoalition eine gesetzliche Regelung abgelehnt, die eine flächendeckende und regelmäßige Prüfung von Unternehmen auf Künstlersozialabgabe durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zur Folge gehabt hätte. Interessensverbände der Wirtschaft wussten dies zu verhindern, sodass der Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aus den eigenen Reihen heraus abgelehnt wurde.

Der Deutsche Tonkünstlerverband startete daraufhin durch seinen Justiziar eine Petition, der sich zahlreiche andere Verbände anschlossen und die das benötigte Quorum mittlerweile erreicht hat. So besteht die Möglichkeit, das Thema Betriebsprüfungen – voraussichtlich erst nach der Bundestagswahl – im Parlament noch einmal vorzutragen und die Wiederaufnahme der gestrichenen Passage zu fordern.

Denn die Erfahrungen der letzten Jahre belegen klar, wie unmittelbar positiv die Prüftätigkeit der DRV seit 2007 die Einnahmen an Künstlersozialabgabe und damit den Abgabesatz zunächst beeinflussten. 2012 schränkte die DRV – beeindruckt durch die Erfolge der ersten Jahre – ihre Prüftätigkeit vorübergehend stark ein. Prompt sanken die Einnahmen, der Abgabesatz kletterte wieder nach oben: von 3,9% in den Jahren 2011/2012 auf 4,1% im Jahr 2013. Für 2014 wird ein Abgabesatz von stolzen 5,2% erwartet. Dies geht vor allem zu Lasten derjenigen Verwerter – Galerien, Theater, Orchester, Verlage, Wirtschaftsunternehmen, aber auch freie Musikschulen –, die ihre Abgabe bisher gesetzestreu entrichtet haben. Zu erwarten ist, dass der stark gestiegene Abgabesatz von den entsprechenden Wirtschaftsverbänden wieder als Steilvorlage genommen wird, um die Abschaffung des Künstlersozialversicherungsgesetzes als solches zu fordern.
Als weiteres Warnsignal kann die Richtung gewertet werden, die das vom BMAS initiierte Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der Sozialversicherung“ einschlug. In einer Anhörung im Juli 2013 erfuhren Vertreter von Versichertenverbänden, darunter des DTKV, dass bereits seit Anfang 2012 Sitzungen zu diesem Thema stattgefunden hatten, allerdings ausschließlich mit Vertretern der Arbeitgeberseite. In der Folge bat der Deutsche Tonkünstlerverband Bundesministerin von der Leyen in einem Offenen Brief, die Instrumentalisierung dieses Projekts künftig zu unterbinden.

Verbesserungsvorschläge zum Melde- und Einzugsverfahren in der Künstlersozialversicherung, die allen Betroffenen – Versicherten wie Verwertern – zugute kommen sollen, müssen von beiden Seiten verhandelt und beschlossen werden. Nur so hat die europaweit einmalige Einrichtung der Künstlersozialkasse als Teil der gesetzlichen Sozialversicherung Aussicht auf Bestand.

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