Seit dem 1. März 2022 greift das neue Gesetz für „Faire Vertragsbedingungen“ mit vielen Änderungen im Vertragsrecht (Kündigung, Vertragsdauer und -verlängerung). Dieses Gesetz betrifft auch private Musikerzieher/innen und Musikschulen für alle Vereinbarungen ab dem 1.3.2022. Die bis einschließlich 28. Feb. 2022 abgeschlossenen Unterrichtverträge gelten weiter, müssen also nicht neu abgeschlossen werden. In ab dem 1. März 2022 neu abgeschlossenen Unterrichtsverträgen hingegen müssen die Verbraucherschutz-Gesetzauflagen der EU-Rechtsprechung in den AGBs hinsichtlich des Kündigungsrecht verankert sein. Der neue DTKV-Mustervertrag ist lieferbar und kann bestellt werden. Vertragsmuster können auf der Homepage des DTKV downgeloadet werden: https://dtkv.net/ORG/images/pdfs/Unterrichtsvertrag-Muster_2022-07.pdf
Die Landesverbände geben zudem die sogenannte Betriebsanleitung weiter, die jeder Bestellung beigelegt wird, genauso wie die Anlage zur Nutzung von Zoom.
Hauptrubrik
Rechtlich angepasste Unterrichtsverträge
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