Mit der Verabschiedung der „Zweiten Säule des Kulturkonzepts“ Ende November 2012 durch die CSU und FDP-Fraktion des Bayerischen Landtags wurde auch eine neue Förderung von freiberuflichen Musikpädagogen und Privaten Musikinstituten geschaffen. Insgesamt € 500.000 stellt der bayerische Staat erstmals 2013 zur Verfügung, um die Arbeit freier Musikpädagogen und Privater Musikinstitute zu unterstützen. Der Betrag wird 2013 aus der Fraktionsreserve der FDP, ab 2014 aus dem regulären Haushalt entnommen.
Mit der Verabschiedung der „Zweiten Säule des Kulturkonzepts“ Ende November 2012 durch die CSU und FDP-Fraktion des Bayerischen Landtags wurde auch eine neue Förderung von freiberuflichen Musikpädagogen und Privaten Musikinstituten geschaffen. Insgesamt € 500.000 stellt der bayerische Staat erstmals 2013 zur Verfügung, um die Arbeit freier Musikpädagogen und Privater Musikinstitute zu unterstützen. Der Betrag wird 2013 aus der Fraktionsreserve der FDP, ab 2014 aus dem regulären Haushalt entnommen.
Den Impuls für diese neue Förderung gab Staatsminister Dr. Wolfgang Heubisch (FDP), der nach einem Gespräch über die erschreckende Situation von Musikpädagogen, die oft als Patchworker an öffentlichen Musikschulen, privaten Musikinstituten oder freiberuflich arbeiten, anregte, dass ein Runder Tisch ein Konzept zur Förderung von Privaten Musikinstituten sowie freiberuflicher Musikpädagogen in Bayern ausarbeiten sollte. Dieses Konzept war die Grundlage für die Entscheidung des Bayerischen Landtages. Unter der Leitung von Ministerialrat Herbert Hillig entstand aus den konstruktiven Verhandlungen zwischen Julika Sandt (Landtagsabgeordnete und Sprecherin der FDP-Fraktion für Kultur, Medien, Jugend und Sport), Christa Stock (Stadträtin für die FDP in München und 1. Vorsitzende des Musikforums Blutenburg), Wolfgang Greth (Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen, Präsidium des Bayerischen Musikrats), Markus Becker und Burkhard Freimuth (Landesverband Bayerischer Privatmusikinstitute), Andrea Fink, Franzpeter Messmer und Steffen Zeller (Tonkünstlerverband Bayern) ein umfangreiches Konzept. Der Runde Tisch bekannte sich dabei ausdrücklich zur Bayerischen Musikschulverordnung und zu dem Prinzip, dass durch die neue Förderung keineswegs die bestehende Förderung von kommunalen Musikschulen beeinträchtigt werden darf, die aufgrund der oft schlechten finanziellen Situation der Städte und Kommunen mit großen Problemen kämpfen.
Ziel: Musikunterricht mit hoher Qualität
Ziele der neuen Förderung sind unter anderem Musikunterricht nach strengen Qualitätsanforderungen, die Sicherung der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Musikpädagogen, die Förderung hochbegabter Jugendlicher und der Zugang zu Musikunterricht für Kinder sozial benachteiligter Familien. Private Musikinstitute werden zum Beispiel beim Auf- und Ausbau eines flächendeckenden Musikunterrichts oder bei der Erteilung eines individuellen Einzel- und Kleingruppenunterricht erheblich unterstützt. Der Runde Tisch war sich einig, dass nur ein Musikunterricht staatlich gefördert werden kann, der hohe pädagogische und künstlerische Qualität hat. Um dies sicherzustellen, müssen zum Beispiel freiberufliche Musikpädagogen Mitglied im TKV Bayern sein und das Qualitätszertifikat haben.
Förderung für Hochbegabte und sozial Benachteiligte
Freiberufliche Musikpädagogen erhalten eine Förderung für spezielle Projekte wie Unterricht in Gebieten, in denen kein Musikschulunterricht im betreffenden Fach angeboten wird, Unterricht für Kinder aus benachteiligten Familien, Unterricht für Begabte, für Senioren oder Behinderte und für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Bei Musikinstituten werden beispielsweise die Anschaffung von Instrumenten, Raumkosten wie Miete, Renovierungsmaßnahmen von Unterrichtsräumen, Sonderkurse für besonders begabte Schüler, Unterrichtsgebühren für sozial benachteiligte Familien oder Ensemblearbeit gefördert. Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet der Steuer- und Koordinierungsausschuss, der paritätisch aus den drei Verbänden besetzt ist. Die genauen Förderbedingungen und das Verfahren zur Ausschüttung der Zuschüsse standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Der Runde Tisch wird im Januar und Februar die dazu notwendigen Entscheidungen treffen. Voraussichtlich ab Ende Februar wird die Webseite des Tonkünstlerverbandes Bayern umfassend informieren. Eine Beratung zur Förderung und Anträge auf Förderung können voraussichtlich ab März 2013 angeboten werden.